In Teilen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie ist zum Jahresanfang ein neues Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist es, ein einheitliches, stärker an den Betroffenen orientiertes Verfahren zu erhalten. Dafür haben sich Landeskirchen und diakonische Werke in insgesamt zehn Verbünden zusammengeschlossen.
Künftig soll es in diesen Verbünden Anerkennungskommissionen geben, die mit unabhängigen und weisungsfrei arbeitenden Personen besetzt sind. Handelt es sich bei der Tat um einen Straftatbestand nach dem 13. Abschnitt des StGB, der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst, steht der betroffenen Person in jedem Fall als Anerkennungsleistung pauschal ein Betrag in Höhe von 15.000 Euro zu. Zusätzlich wird im Einzelfall über eine weitere, individuell zu bemessene Anerkennungsleistung entschieden. Für diese individuellen Leistungen gibt es nach Angaben der EKD ausdrücklich keine Obergrenze.
Allerdings wird die Neuregelung in Ostdeutschland erst im Laufe des Jahres umgesetzt werden. Auch in Bayern, Niedersachsen und Bremen gibt es Sonderregelungen. Bereits im Dezember hatten Betroffenenvertreter auf die Bedeutung der Umsetzung einheitlicher Standards für die Anerkennung sexualisierter Gewalt hingewiesen. „Wo Verzögerungen auftreten, muss die Umsetzung zeitnah nachgeholt werden“, sagte die Betroffenenvertreterin im Beteiligungsforum der EKD, Nancy Janz, damals. Betroffene hätten einen Anspruch auf vergleichbare Anerkennung, unabhängig davon, in welcher Landeskirche sie betroffen waren.