Das liberalisierte Bestattungsrecht in Rheinland-PfalzDer Tote als Verfügungsperson

Seit September gilt in Rheinland-Pfalz ein liberalisiertes Bestattungsrecht: Die Friedhofs- und Sargpflicht ist abgeschafft, Asche des Verstorbenen darf zu einem Diamanten verarbeitet werden. Nur auf den individuellen Toten zu schauen, greift indes zu kurz.

Auf einem Sarg liegt ein Blumengesteck
© Unsplash/Mayron Oliveir
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