Die Religionsfreiheit – oft missverstanden, aber unverzichtbar Von Heiner Bielefeldt Diakonia 50 (2019) 156-164 Zusammenfassung Dass das Menschenrecht der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit Ängste auslösen kann, ist keine neue Erfahrung. Für die katholische Kirche war die Religionsfreiheit der größte Stolperstein auf dem Weg in die Moderne, bis mit der Konzilserklärung »Dignitatis humanae« 1965 schließlich ihre Anerkennung gelang. Dass das Verhältnis des Menschen zu Gott und seine Verpflichtungen gegenüber der Kirche Gegenstand einer rechtlich geschützten persönlichen Freiheit sein sollten, war für viele Gläubige bis dahin ein ungeheuerlicher Gedanke. Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 6,00 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 103,60 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang für institutionelle Bezieher, 66,00 € für Privatpersoneninkl. MwSt., zzgl. 5,20 € Versand (D) 93,20 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang für institutionelle Bezieher, 55,60 € für Privatpersoneninkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Heiner Bielefeldt Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, geb. 1958, Philosoph, Theologe und Historiker; Ordinarius für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg; 2003-2009 Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin, seit 2010 Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit; zahlreiche Publikationen, u. a. über Menschenrechte in der Einwanderungsgesellschaft.
Zusammenfassung Dass das Menschenrecht der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit Ängste auslösen kann, ist keine neue Erfahrung. Für die katholische Kirche war die Religionsfreiheit der größte Stolperstein auf dem Weg in die Moderne, bis mit der Konzilserklärung »Dignitatis humanae« 1965 schließlich ihre Anerkennung gelang. Dass das Verhältnis des Menschen zu Gott und seine Verpflichtungen gegenüber der Kirche Gegenstand einer rechtlich geschützten persönlichen Freiheit sein sollten, war für viele Gläubige bis dahin ein ungeheuerlicher Gedanke.
Heiner Bielefeldt Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, geb. 1958, Philosoph, Theologe und Historiker; Ordinarius für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg; 2003-2009 Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin, seit 2010 Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Religions- und Weltanschauungsfreiheit; zahlreiche Publikationen, u. a. über Menschenrechte in der Einwanderungsgesellschaft.