Verweise auf die Religionsfreiheit als Begründung für den Radikalumbau
Nur wenige Tage nach seiner zweiten Amtseinführung verkündete Präsident Donald Trump einen Kahlschlag gegen die US-Entwicklungszusammenarbeit: Am 20. Januar 2025 ordnete Executive Order 14169 eine sofortige Pausierung fast aller Unterstützungsleistungen und eine vollständige Überprüfung aller Programme im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit an. 90 Tage später verkündete US-Außenminister Marco Rubio, dass 83 % aller Programme der US Agency for International Development (USAID) dauerhaft beendet worden sind. Zum 1. Juli 2025 stellte USAID seine Dienste ein. Tausende Arbeitsverträge von Mitarbeitenden wurden gekündigt.
Bis 2024 waren die USA mit Abstand das größte Geberland in der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit. Mit dem rund 44 Milliarden US-Dollar umfassenden Budget von USAID wurden weltweit u. a. Projekte in den Bereichen humanitäre Hilfe, globale Gesundheit, Armutsbekämpfung, Förderung von Demokratie und Menschenrechten und Stärkung von Zivilgesellschaft und Good Governance finanziert. Die beiden UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte sowie zum Recht auf Nahrung beschreiben die Folgen des Wegfalls der Hilfen als katastrophal: Schätzungen zufolge seien zwischen Januar und Juli 2025 rund 350 000 Todesfälle auf den Wegfall zurückzuführen.
In der MAGA-Bewegung wurde der Umbruch in der Außen- und Entwicklungspolitik der Vereinigten Staaten hingegen gefeiert. Einen roten Faden in der Begründung radikaler Schritte wie der Liquidierung von USAID bildet der Verweis auf die angebliche Verteidigung der Religionsfreiheit. Die bisherige Politik sei demnach den amerikanischen Interessen und Werten zuwidergelaufen. Sie habe Atheismus und „Wokeness“ gefördert und gleichzeitig die Religionsfreiheit vernachlässigt bzw. verdreht.
Vorwurf der Vernachlässigung von Religionsfreiheit zugunsten von „Wokeness“
Die Erzählung, USAID und die Biden-Administration hätten „Wokeness“ gefördert und dafür das Engagement für die Religionsfreiheit vernachlässigt oder sogar konterkariert, wird bereits in den Dokumenten des „Project 2025“ der Heritage Foundation stark gemacht, wo ein Plan für eine radikale Umgestaltung der Strukturen der US-Exekutive für eine zweite Präsidentschaft Trumps entworfen worden ist: Dort wird die US-Entwicklungszusammenarbeit als ein schwer reformierbarer Komplex dargestellt, in dem die bestehenden bürokratischen Strukturen und die großen Hilfsorganisationen, die Fördermittel erhalten, sich verschworen haben, „woke“ Ideen mit Druck durchzusetzen, wobei lokale Vorstellungen ignoriert würden und religiösen NGOs keine Chance gelassen werde: „Die Abkehr von den riesigen, in den USA ansässigen Durchführungsorganisationen hat sich als schwierig erwiesen, […] angesichts heftigen internen bürokratischen Widerstands, der Opposition seitens des Hilfsindustriekomplexes und der Verschleppung durch progressive Kräfte, die lokale NGOs – insbesondere religiös geprägte NGOs, die in Afrika und Lateinamerika eine bedeutende Rolle spielen – als Hindernisse für die Förderung von Abtreibung, Gender-Radikalismus, Klima-Extremismus und anderen woken Ideen betrachten“ (Heritage Foundation 2023, 263). Verknüpft werden diese Behauptungen mit dem Vorwurf, dass gleichzeitig die Förderung der Religionsfreiheit vernachlässigt werde bzw. dass dieser sogar aktiv entgegengewirkt werde: „Heute leisten USAID-Beamte und ihre progressiven Partner Widerstand gegen Bemühungen zur Förderung der Religionsfreiheit, insbesondere, wenn es um Abtreibung und Gender-Ideologie geht – Themen, die für die traditionellen Gesellschaften, in denen USAID (neben vielen US-Steuerzahlern) Programme finanziert, ein Gräuel sind. US-Außenminister Antony Blinken hat sich von der Fokussierung seines Vorgängers auf die Religionsfreiheit distanziert“ (Heritage Foundation 2023, 262).
Letztendlich fiel die Umstrukturierung der US-Entwicklungszusammenarbeit noch radikaler aus, als es von der Heritage Foundation vorgeschlagen worden war. Während sich „Project 2025“ noch für eine Reform von USAID im Sinne der eigenen ideologischen Vorstellungen und einer interessengeleiteten Außenpolitik ausgesprochen hatte, kam eine libertär-autoritäre Kettensägen-Manier zur Anwendung. Eine zentrale Rolle bei der Abwicklung von USAID hatte das neu gegründete von Elon Musk inspirierte Department of Government Efficiency (kurz: DOGE). Zur Begründung für die radikalen Streichungen wurden jedoch die gleichen Narrative angeführt, die schon die Heritage Foundation präsentiert hatte, sowohl von Republikaner:innen im Kongress, als auch von der Administration:
So bezeichnete der Republikaner Brian Mast in seiner Rede als Vorsitzender des Außenausschusses des Abgeordnetenhauses am 13.02.2025 die Arbeit von USAID als „Betrug“. Er behauptete dabei, dass USAID ein Vehikel sei, das genutzt worden sei, um anderen Ländern eine Linksaußen-Ideologie aufzuzwängen. Als Kronzeugen für seine Behauptung führte Mast den Botschafter von Uganda an, der sich für die Einstellung der Hilfsprogramme bedankt habe (House Foreign Affairs 2025). Die Regierung von Uganda war zuvor international in die Kritik geraten, weil sie mit Verweis auf „traditionelle Werte“ ein Gesetz verabschiedet hatte, das homosexuelle Handlungen unter Androhung der Todesstrafe verbietet. Für dieses Gesetz hatten sich auch evangelikale Aktivist:innen aus den USA stark gemacht (Antai 2024).
In derselben Anhörung knüpfte Max Primorac von der Heritage Foundation (der auch schon bei „Project 2025“ die Empfehlungen zur Entwicklungszusammenarbeit verfasst hatte) an der Argumentation von Mast an und behauptete, USAID habe der Religionsfreiheit geschadet und dem kommunistischen China genutzt: „USAID drängte Entwicklungsländer dazu, sich bei ihrem Bedarf an grüner Energie auf das kommunistische China zu verlassen. Vor zwei Jahren flehten 131 afrikanische Abgeordnete und religiöse Führer aus 13 Ländern den Kongress an, PEPFAR nicht zur Förderung von Abtreibungen zu nutzen, und erklärten: ‚Wir möchten unsere Besorgnis und unseren Argwohn zum Ausdruck bringen, dass diese Mittel Abtreibungen unterstützen und unsere Grundüberzeugungen in Bezug auf Leben, Familie und Religion verletzen.‘ Viele Afrikaner haben mir erzählt – aber auch Menschen aus anderen Teilen der Welt –, dass die Chinesen von uns nicht verlangen, unsere Religion aufzugeben, um mit ihnen Geschäfte zu machen. Herr Vorsitzender, unser Ansatz in der Entwicklungshilfe hat unserem Ansehen in der Welt schwer geschadet“ (House Foreign Affairs 2025).
Ähnliche Vorwürfe formulierte der US-Außenminister Rubio im April 2025 in einem Statement auch gegenüber dem Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor (kurz: DRL) seines Ministeriums: „Das Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor ist zu einer Plattform für linke Aktivisten geworden, um Rachefeldzüge gegen ‚anti-woke‘-Politiker in Ländern wie Polen, Ungarn und Brasilien zu führen und ihren Hass auf Israel in konkrete politische Maßnahmen wie Waffenembargos umzusetzen.“ (Rubio 2025). Seiner Aussage zufolge hätte nur die von der Administration vorgenommene Umstrukturierung des für zivile Sicherheit, Demokratie und Menschenrechte zuständigen Bereichs im Außenministerium es wieder möglich gemacht, dass sich dieser wieder seiner ursprünglichen Aufgabe widmen könne. Diese Aufgabe sei die Förderung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit und nicht die Förderung radikaler Anliegen auf Kosten der Steuerzahler.
Besonders abgesehen hat es die Administration auf sogenannte DEI-Programme. Die Umsetzung solcher Programme, die “diversity, equity and inclusion” fördern sollen, soll künftig in den Menschenrechtsberichten des US-Außenministeriums als „Menschenrechtsverletzung“ angeführt und der Fokus auf sogenannte „natürliche Rechte“ gelegt werden (Hansler 2025). Mit ähnlichen Vorwürfen wird auch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einschließlich der Sustainable Development Goals (kurz: SDGs) abgelehnt. Sie werden von der Administration als „globalistisches Vorhaben“ dargestellt, das durch eine „Gender- und Klima-Ideologie“ durchdrungen sei (United States Mission to the United Nations 2025).
Nicht zuletzt fand eine entsprechende Argumentationsweise Einzug in die Nationale Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten vom November 2025, in der unter dem Abschnitt zu den Prioritäten der Regierung vermerkt ist: „Die Aufgabe der amerikanischen Regierung besteht darin, die von Gott gegebenen natürlichen Rechte der amerikanischen Bürger zu sichern. Zu diesem Zweck sind den Ministerien und Behörden der Regierung der Vereinigten Staaten furchterregende Befugnisse eingeräumt worden. Diese Befugnisse dürfen niemals missbraucht werden, sei es unter dem Deckmantel der ‚Deradikalisierung‘, des ‚Schutzes unserer Demokratie‘ oder unter irgendeinem anderen Vorwand“. Dabei wird die Religionsfreiheit als besonders schützenswertes Recht hervorgehoben. Mit Blick auf die beschriebene Gefährdung des Menschenrechts werden jedoch nicht etwa Autokratien wie China, Iran oder Russland adressiert, die für besonders schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, sondern angebliche „eliten-gesteuerte, anti-demokratische Einschränkungen“ in Europa und der demokratischen Welt. Schon in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2025 hatte Vizepräsident Vance angegeben, dass er nicht Russland oder China als größte Bedrohung für Europa wahrnehme, sondern eine „Bedrohung von innen“. Im Zuge dessen warf er verschiedenen europäischen Ländern Verletzungen der Religionsfreiheit vor. Dabei störte er sich insbesondere an Maßnahmen gegen Hassrede.
Die oben beschriebenen Narrative stellen nicht nur ein Leitmotiv in der bisherigen Politik der zweiten Trump-Administration, sondern wurden auch international dankbar von rechtspopulistischen und -extremistischen und autokratischen Akteuren aufgegriffen, z. B. von den Regierungen Ungarns und Russlands.
Vorwurf der Förderung von Atheismus
Flankiert wurde der „Wokeness“-Vorwurf durch ein weiteres Narrativ: Die bisherigen Strukturen der US-Außen- und Entwicklungspolitik seien angeblich für die Verbreitung von Atheismus genutzt worden.
Einige Tage nach Trumps USAID-Ankündigungen wurde dieses Narrativ auch von Vizepräsident JD Vance auf dem Religious Freedom Summit in Washington D. C. wie folgt bedient: „In den letzten Jahren wurde das internationale Engagement unseres Landes in Fragen der Religionsfreiheit allzu oft bis zur Absurdität korrumpiert und verzerrt. […] Wie konnte es dazu kommen, dass wir als Amerika Hunderttausende Dollar an Steuergeldern ins Ausland an NGOs schicken, die sich der weltweiten Verbreitung des Atheismus verschrieben haben? So sieht Führungsstärke beim Schutz der Rechte der Gläubigen nicht aus, und all dies wird mit dieser Administration aufhören“ (Vance 2025).
Zwar erwähnte Vance USAID in seiner Rede nicht explizit. Medien wie Fox News stellten den Bezug jedoch von sich aus her und verbreiteten die Botschaft. Auch etliche andere republikanische Politiker:innen, wie z. B. der Sprecher des Repräsentantenhauses Mike Johnson und der Vorsitzende des Außenausschusses Brian Mast, trugen zur Verbreitung des Narrativs bei, indem sie Listen mit Beispielen von vermeintlichen USAID-Ausgaben veröffentlichten, die wohl bizarr, verschwenderisch und empörend wirken sollten. Auf diesen Listen war stets ein Beispiel prominent mit dabei: „Die Förderung von Atheismus in Nepal“.
Auch wenn dieser Bezug nicht erläutert wurde, ging es dabei wohl um eine Projektfinanzierung in Höhe von bis zu 500 000 US-Dollar, die im Rahmen des Programms „Promoting and Defending Religious Freedom Inclusive of Atheist, Humanist, Non-Practicing and Non-Affiliated Individuals“ vom DRL an die Organisation Humanists International vergeben worden ist. 2022 kritisierte eine Gruppe republikanischer Abgeordneter das Programm (Webster 2022) und 2023 drängte schließlich der damalige Vorsitzende des Außenausschusses des Abgeordnetenhauses, Michael McCaul, auf eine Untersuchung des Programms (McCaul 2023). Dabei wurde eine Bevorzugung von Atheisten gegenüber Christen behauptet und in Frage gestellt, ob humanistische Organisationen überhaupt förderwürdig seien. Zudem wurde moniert, dass Gelder auch für weltanschauliche Aktivitäten verwendet worden seien, was eine Verletzung der Establishment Clause des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung darstelle, die nach der gängigen Auslegung eine staatliche Unterstützung religiöser oder weltanschaulicher Aktivitäten untersagt. Letzteres scheint in der Tat ein legitimer Kritikpunkt zu sein: Trainingsmaterialien, die zunächst dem Kongress nur in einer überarbeiteten Form übermittelt worden waren, deuten darauf hin, dass ein Teil des Programms auch für eine Schulung für die Mitgliedergewinnung genutzt worden ist und es auch Missverständnisse bezüglich des Konzepts der Religions- und Weltanschauungsfreiheit bei Humanists International gab (Crabtree 2024; McCaul 2024).
Wiederkehrende Muster populistischer Vereinnahmung und Umdeutung der Religionsfreiheit
In der beschriebenen politischen Kommunikation werden verschiedene Muster deutlich, die typisch für populistische Strategien und Rhetoriken rechtsautoritärer Akteure sind:
Ausspielen der Religionsfreiheit gegen andere Menschenrechte
Im Rahmen der „Anti-Wokeness“-Erzählung wird Religionsfreiheit zu einem Bollwerk des Anti-Liberalismus und Anti-Genderismus verzweckt (vgl. auch Bielefeldt 2024). Der Verweis auf das Recht wird dabei gegen das Recht auf Gleichberechtigung und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung ausgespielt, insbesondere, wenn es um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität geht. Einerseits wird die Religionsfreiheit als „natürliches Recht“ gegenüber anderen Menschenrechten priorisiert. Andererseits werden die Menschenrechte von LSBTI-Personen und Maßnahmen für die Förderung von Gleichberechtigung und Inklusion pauschal als extremistische Ideologie verunglimpft und diese Bereiche betreffende menschenrechtliche Ansprüche nicht oder nur sehr eingeschränkt anerkannt. Dadurch wird nicht nur eine abstrakte Hierarchisierung unter den Menschenrechten vorgenommen, sondern sogar der Eindruck einer generellen Gegensätzlichkeit und Inkompatibilität von den von der MAGA-Bewegung anerkannten „natürlichen Rechten“ und anderen menschenrechtlichen Ansprüchen hergestellt. Diese Tendenz widerspricht der Einsicht, welche 1993 auf der Wiener Menschenrechtskonferenz ausformuliert worden ist, nämlich dass die unterschiedlichen Menschenrechte einen unauflöslichen Sinnzusammenhang bilden und entsprechend unteilbar sind (vgl. Bielefeldt s. a.).
Bereits während der ersten Trump-Administration stellte der damalige Außenminister Mike Pompeo Überlegungen auf, die de facto auf eine Priorisierung zwischen den Menschenrechten hinauslaufen, und setzte vor diesem Hintergrund eine Commission on Unalienable Rights ein. In der zweiten Trump-Administration wird dieser Ansatz noch offensiver vorangetrieben. Der offene Konflikt wird gezielt gesucht und im Modus eines Kulturkampfes geführt. Dabei geht es nicht um eine konstruktive Lösungsfindung, den schonenden Ausgleich von Interessen oder das Ausräumen von Missverständnissen. Vielmehr wird eine Nullsummenlogik angewendet, der zufolge es nur Sieg oder Niederlage geben kann (Bielefeldt s. a.). Das Engagement liberaler Demokrat:innen für Vielfalt, Inklusion und Gleichberechtigung wird nicht einfach nur kritisch evaluiert, sondern wie die größte Bedrohung für die Nation überhaupt dargestellt.
Eine ähnliche Logik findet auch auf andere Bereiche des Menschenrechtsschutzes Anwendung, die der Trump-Administration aus ideologischen Gründen nicht genehm sind: Die Menschenrechte von Geflüchteten und Migrant:innen werden systematisch verachtet. Auch das Engagement für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, gegenüber denen die USA und insbesondere die Republikaner:innen ohnehin bereits zurückhaltend waren, wurde reduziert. Insbesondere eine internationale Verantwortung diesbezüglich wird geleugnet und folglich werden auch keine Reuegefühle für den Schaden gezeigt, den die radikalen Streichungen in der US-Entwicklungshilfe dem Menschenrechtsschutz zugefügt haben.
Klientelistische Verengung der Religionsfreiheit und kulturkämpferische Polarisierung
Zugleich sind die Rückgriffe der Trump-Administration auf die Religionsfreiheit sehr selektiv. Die Religionsfreiheit wird fast immer genau dann bemüht, wenn es um den Schutz konservativer oder rechtsautoritärer Vorstellungen bzw. die Durchsetzung ideologischer oder machtpolitischer Interessen der Administration oder ihres Unterstützerumfeldes geht. Mit Blick auf die Weltanschauungsfreiheit von Religionslosen und Atheist:innen oder die Religionsfreiheit von Gläubigen mit progressiven religiösen Vorstellungen hingegen fehlt eine entsprechend vehemente Fürsprache. Vielmehr sind führende Kräfte der MAGA-Bewegung darum bemüht, Gegensätze zu betonen und Andersdenkende als Feinde zu deklarieren.
Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem International Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte liegt bewusst ein Religionsbegriff zugrunde, der weit auszulegen ist. Im Sinn des universalistischen Charakters der Menschenrechte umfasst der Schutzbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zudem auch nicht-theistische und atheistische Weltanschauungen (Ghanea 2021). Im Unterschied zur Biden-Administration ist das „or belief“ aus „freedom of religion or belief“ bei der Trump-Administration aus dem Sprachgebrauch praktisch vollständig verschwunden – es geht also nur noch um „Religionsfreiheit“, nicht mehr zusätzlich auch um die „Weltanschauungsfreiheit“. Stattdessen suggerierte Trump, dass es schwierig sei, ohne die „Leitplanken“ der Religion gut zu anderen Menschen zu sein, und auch im Umfeld seiner Unterstützer:innen wurde die These vorgetragen, dass Tugend zwingend Religion benötige. Diese Einstellung schlägt sich in der Form einer polarisierenden Dichotomisierung von Religiösen vs. Nicht-Religiösen in der Argumentation zur Entwicklungs- und Außenpolitik nieder. Möglichkeiten für einen Dialog zwischen den Gruppen werden dadurch erschwert.
Generell ist die polarisierende Dichotomisierung ein Pfeiler der trumpschen Politik. Zu Beginn der ersten Amtszeit Trumps mussten Muslim:innen als zentrales Feindbild herhalten. Die entsprechende Stimmungsmache fand ihren Höhepunkt in den Diskussionen um einen „Muslim Ban“. Inzwischen ist der Fokus auf „die Progressiven“ gerückt (neben dem weiterhin genutzten Feindbild der „illegalen Migranten“, gegen die in der zweiten Amtszeit noch unbarmherziger vorgegangen wird). Ideen, die die Administration nicht teilt, werden als „woke“ oder „linksradikal“ gelabelt und der „Feind von innen“ einer Logik folgend bekämpft, die an Carl Schmitts Freund-Feind-Denken erinnert, die auf die Vernichtung der politischen Gegner:innen abzielt und die wenig Interesse an Kompromissen oder Kooperation zeigt, es sei denn das Gegenüber beugt sich den eigenen Bedingungen vollumfänglich.
Selbstviktimisierung, verzerrende Darstellungen und doppelte Standards
Die MAGA-Bewegung suggeriert, die Zerschlagung der US-Entwicklungshilfe sei unvermeidbar gewesen, da konservative Ideen im Rahmen der bestehenden Strukturen nicht umgesetzt werden könnten. Zudem würden Christen und religiöse Organisationen benachteiligt. Der Blick auf die Geschichte der US-Entwicklungszusammenarbeit widerlegt jedoch diese Behauptungen:
Die Administration von George W. Bush etwa förderte Programme, die Enthaltsamkeit vor der Ehe als Mittel zur weltweiten Eindämmung von HIV/AIDS bewarben, jährlich mit dreistelligen Millionenbeträgen (die Förderung entsprechender Programme wurde im Übrigen von der Demokratischen Obama-Administration fortgesetzt, wenn auch mit Einschränkungen und in reduziertem Umfang). Dabei wurde teilweise auch auf eine enge Auslegung der Establishment Clause verzichtet und in mindestens einem Fall auf biblische Geschichten und religiöse Moralvorstellungen zurückgegriffen, um zu Enthaltsamkeit zu erziehen (Office of Inspector General 2009).
Auch Programme, die spezifisch auf die Unterstützung von Christ:innen in Not zugeschnitten waren, gab es. Nicht zuletzt hatte Mike Pence als Vizepräsident sich für eine millionenschwere Unterstützung von Christ:innen im Irak durch USAID eingesetzt. Zudem wurde ein Memorandum of Understanding über eine Kooperation von USAID mit Hungary Helps, einer Hilfsorganisation der ungarischen Regierung, zur Unterstützung verfolgter Christ:innen unterzeichnet.
Empirisch nicht nachvollziehbar ist auch die Behauptung, dass religiöse Organisationen vor der aktuellen Administration benachteiligt worden sind. Ein erheblicher Teil der USAID-Zuschüsse ging an religiöse Organisationen. Insgesamt erhielten sie 5,8 % der Zahlungen an den Nonprofit-Sektor aus dem Budget von USAID. Das kirchliche Hilfswerk Catholic Relief Services war mit 4,6 Mrd. US-Dollar zwischen 2013 und 2022 der größte Einzelempfänger von Zuwendungen. Entsprechend hart wurden die Strukturen der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit durch die Streichungen der Trump-Administration getroffen.
Inszenierung als Verteidiger der Religionsfreiheit und Darstellung des politischen Gegners als Feind der Religionsfreiheit
Die Trump-Administration inszeniert sich als Verteidigerin der Religionsfreiheit, während sie ihrer Vorgängeradministration vorwirft, das Menschenrecht vernachlässigt zu haben. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass es die Trump-Administration ist, die bewährte Instrumente des Engagements für die internationale Religionsfreiheit schwächt:
Zwar hatte der klientelistische Umgang mit der Religionsfreiheit der ersten Trump-Administration dem Image des Menschenrechts in demokratischen Kreisen geschadet. Dennoch behielt die Biden-Administration das Engagement für die internationale Religionsfreiheit als Schwerpunkt. So blieb etwa die Executive Order 13926 in Kraft, die ein jährliches Budget von mindestens 50 Millionen US-Dollar für die Förderung der internationalen Religionsfreiheit vorsah.
Die aktuelle Trump-Administration hingegen beschädigt wichtige Instrumente zur Förderung der weltweiten Religionsfreiheit: Selbst konservative Expert:innen haben die Sorge geäußert, dass die Streichungen bei USAID das US-Engagement für die Religionsfreiheit schwächen. Religiöse Organisationen sahen sich nicht mit einer verstärkten Unterstützung, sondern mit massiven Streichungen konfrontiert. Zudem wurde das Budget für das Bureau of International Religious Freedom (kurz: IRF) für das Jahr 2026 im Vergleich zu den Ausgaben von 2024 um 19 % gekürzt und das Büro, das zuvor noch direkt einem/einer Staatssekretär:in unterstellt war, dem DRL zugeordnet, was einer Degradierung innerhalb der Strukturen des Ministeriums gleichkommt.
Verschmelzen legitimer Kritik mit problematischen Narrativen und Rechtfertigung unverhältnismäßiger Maßnahmen statt konstruktiver Reformen
Missverständnisse gegenüber der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und die Versuchung, nur jene Aspekte des Menschenrechts herauszugreifen, die einem besonders gefallen, sind nicht auf konservative Kreise beschränkt und natürlich ist auch die Entwicklungszusammenarbeit nicht frei von Defiziten, die Raum für Kritik und Verbesserung bieten:
In säkularen Milieus besteht mitunter die Tendenz, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf die negative Religionsfreiheit zu reduzieren (im Sinn von „freedom from religion“/„Freiheit von Religion“). Dafür, dass dies bei dem durch das DRL geförderte Projekt von Humanists International der Fall gewesen ist, auf das sich die republikanischen Abgeordneten im Zuge der Atheismus-Vorwürfe bezogen haben, spricht, dass laut Presseberichten von Seiten der verantwortlichen Demokrat:innen Versäumnisse eingeräumt worden sind.
Linke und Liberale tun sich teils schwer damit anzuerkennen, dass die Religionsfreiheit auch für konservative oder traditionalistische Positionen offensteht. Besonders deutlich wird dies in Debatten zum Thema Abtreibung. Dabei gerät zuweilen im Zuge der polarisierten Auseinandersetzung die Gewissensfreiheit, die es gestattet, entsprechende Praktiken abzulehnen, unter Druck. Dies erschwert ein Engagement, das dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau gerecht wird. Das Fehlen eines entsprechenden Engagements auf demokratischer Seite würde zudem den Raum für eine rechtspopulistische Instrumentalisierung des Rechts auf Leben weiten, die das Recht verengt auslegt, etwa indem der Schutz des Lebens von Migrant:innen ausblendet wird.
Wie für andere Politikbereiche auch stellt sich stets die Frage, wie Entwicklungspolitik effektiv und nachhaltig gestaltet werden kann. Dabei kann darüber diskutiert werden, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen und welche Ansätze am geeignetsten sind, die gesteckten Ziele zu erreichen.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie die Zusammenarbeit wahrhaft partnerschaftlich ausgestaltet werden kann. Im Kontext der Professionalisierung und Standardisierung wird mitunter beklagt, dass bestimmte Arbeitsweisen oder kulturelle Vorstellungen aufgezwungen werden.
Teile dieser Kritik greift auch die MAGA-Bewegung auf. Dabei geht es ihr jedoch nicht um eine Aufklärung von Missverständnissen oder konstruktive Verbesserungsvorschläge. Vielmehr wird die Kritik polemisch zugespitzt und um falsche und verzerrende Behauptungen ergänzt (vgl. dazu die bereits zuvor beschriebenen Muster), mit problematischen Narrativen vermengt und dafür eingespannt, unverhältnismäßige Maßnahmen zu rechtfertigen:
Ein besonders krasses Beispiel hierfür ist die Zerschlagung von USAID, die ohne Rücksicht auf deren schwerwiegenden Folgen im Eiltempo umgesetzt worden ist. Einzelne Beispiele, die abstrus erscheinen und von Fehlverhalten zeugen, wurden im Zuge der Abwicklung dafür genutzt, um Empörung zu schüren und eine Unreformierbarkeit von USAID zu suggerieren.
Dies lässt sich auch bei der unklaren Verwendung des Begriffs „woke“ beobachten. Legitime Bedenken wie die Frage, ob mit staatlichen Geldern Schwangerschaftsabbrüche finanziert werden sollten, werden mit der Diabolisierung von Anliegen vermischt, die auch mit konservativen christlichen Wertvorstellungen kompatibel wären, wie z. B. die Unterstützung von Migrant:innen und Klimaschutz. Der Begriff wird als diffuser Sammelbegriff für die Ächtung aller Vorstellungen genutzt, die die MAGA-Bewegung selbst nicht teilt.
Darüber hinaus greift die Trump-Administration auf eine kommunikative Strategie zurück, die von illiberalen und autokratischen Regimen bereits lange genutzt wird: Liberalen Demokrat:innen wird ein übergriffiger Interventionismus vorgeworfen. Werden eine autoritäre Regierung oder ihre Verbündeten beschuldigt, Menschenrechtsverletzungen verübt zu haben, wird diese Kritik oft einfach mit Verweis auf die (staatliche) Souveränität zurückgewiesen. Teilweise wird es sogar kriminalisiert, eine entsprechende Kritik zu äußern. Gleichzeitig interveniert man selbst trotz der Forderung nach Nicht-Einmischung zugunsten von illiberalen und anti-demokratischen Kräften in anderen Ländern. Außenpolitisch verfällt die Trump-Administration dabei in einen Modus, der an die Politik der Großen Mächte während der Kolonialzeit erinnert und auf dem Recht des Stärkeren beruht.
Auffällig ist zudem, dass die Aufmerksamkeit bewusst auf die Ebene der Identitätspolitik gelenkt wird. Betrachtet man die Narrative der MAGA-Bewegung, entsteht der Eindruck, bei der Entwicklungszusammenarbeit ginge es nur um die Themen Gender und Abtreibung. Auch wenn das offensichtlich nicht stimmt, bleibt dieses Bild in den Köpfen hängen. Innenpolitisch erleichtert die Ablenkung durch den Kulturkampf den Angriff auf Grundprinzipien der liberalen Demokratie: Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung statt Willkürherrschaft, der Schutz der Menschenrechte als universelle Freiheitsrechte aller – inklusive Minderheiten, einen Sozialstaat, der ein Leben in Würde sicherstellt, und die Ächtung des Missbrauchs politischer Ämter zum Zweck der persönlichen Bereicherung. Außenpolitisch geht es für die Trump-Administration darum, alles ‚abzuräumen‘, was die eigenen innenpolitischen Interessen stören könnte. Entsprechend stellt sie nicht Autokratien wie Russland oder China als größte Bedrohungen für Sicherheit und die Religionsfreiheit dar, sondern die liberale Demokratie in Europa (vgl. auch Anne Applebaum in FAZ 2025).
Bei etlichen Republikaner:innen sind zwar durchaus differenziertere Denkweisen erkennbar. Viele hatten sich für eine Reform und nicht die Abschaffung von USAID eingesetzt. Sobald die entsprechenden Beschlüsse verkündet waren, schwenkten die meisten dieser Stimmen jedoch unverzüglich auf die Linie der Administration ein und replizierten deren radikale Narrative. Die Integration von Spuren legitimer Kritik macht die MAGA-Narrative dabei erst besonders gefährlich, da sie zu einem Fehlschluss verführen: Weil es einen wahren Kern gibt, muss ja auch an der gesamten Geschichte etwas dran sein. Bekräftigt wird dieser Eindruck, wenn demokratische Kräfte die populistische Argumentation in abgeschwächter Form wiederholen, in der falschen Hoffnung, dadurch das extreme Lager einzudämmen.
Fazit
Die Trump-Administration macht deutlich, dass man sich nicht auf sie als Stütze der liberalen wertebasierten Ordnung verlassen darf. Insofern sollte sich Europa nicht von falschen Illusionen davon abhalten lassen, selbst Verantwortung zu übernehmen. Gerade jetzt ist es wichtig, Partnerschaften der Entwicklungszusammenarbeit auszubauen, und nicht der Versuchung zu erliegen, Argumentations- und Handlungsmuster der Trump-Administration zu übernehmen.
Identitätspolitische Polarisierung kostet Energie, die für das Finden konstruktiver Lösungen fehlt. Insofern ist es notwendig, nicht nur Menschenverachtendem zu widersprechen, sondern auch Akzente jenseits des Sogs des Kulturkampfs zu setzen. Eine besondere Verantwortung, den Raum hierfür zu weiten, kommt den Medienschaffenden zu. Die Kirchen wiederum sind gefordert, immer wieder deutlich zu machen, dass Fragen der internationalen Gerechtigkeit, das Engagement für das Weltgemeinwohl, der Schutz des Lebens von Migrant:innen und die Bewahrung der Schöpfung nicht einfach als „woke“ Ideologie abgetan werden dürfen, sondern wichtige Pfeiler der Kirchlichen Soziallehre sind.
Die populistische Vereinnahmung und Umdeutung der Religionsfreiheit ist keine Nebensächlichkeit, sondern zentrales Element der MAGA-Erzählung. Vor diesem Hintergrund ist ein aktives Engagement für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit essentiell, das nicht nur die Verdrehungen richtigstellt, sondern auch eigene Strategien entwickelt und umsetzt, die tatsächlich zur Förderung des Menschenrechts beitragen. Mit Blick auf die Frage nach dem Umgang mit Hassrede sollten Schritte in die Wege geleitet werden, die auf eine Umsetzung der Empfehlungen aus dem „Rabat Plan of Action on the prohibition of advocacy of national, racial or religious hatred that constitutes incitement to discrimination, hostility or violence“ hinwirken. Der Plan wurde im Kontext der Vereinten Nationen entwickelt und enthält konstruktive Lösungsvorschläge, die der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Meinungsfreiheit gerecht werden.