Finanzskandal des Bistums EichstättAngeklagter erscheint nicht zum Prozessbeginn

Kirchtürme in Eichstätt
© Pixabay

Vor dem Landgericht München II hat am 8. Januar der Strafprozess um hochriskante Investments des Bistums Eichstätt mit einem Eklat begonnen: Einer der beiden Angeklagten ist mehrfach nicht vor Gericht erschienen. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf Haftbefehl. Bei den Vorwürfen gegen die Beschuldigten handelt es sich um Untreue, Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung und Steuerhinterziehung. Anberaumt sind insgesamt 59 Verhandlungstage bis 20. August.

In dem Finanzskandal geht es um Investitionen aus Rücklagen von rund 60 Millionen US-Dollar aus Bistumsvermögen in US-Immobilienprojekte in den Jahren 2014 bis 2016. Es müssen sich der frühere Vize-Finanzdirektor des Bistums sowie ein in den USA tätiger Immobilienentwickler aus Deutschland verantworten.

Ein vom damaligen Bischof Gregor Maria Hanke 2017 in Auftrag gegebener Prüfbericht der unabhängigen Anwaltskanzlei „Westpfahl Spilker Wast“ stellte 2019 massive „systemische Defizite“ in der Vergangenheit in der diözesanen Vermögensverwaltung fest, die in hohem Maße die Ursache für die risikoreichen Investments gewesen seien. Ursächlich für die systemischen Defizite wiederum sei ein „ausgeprägter Klerikalismus“ gewesen, der auf die Erhaltung von Machtstrukturen einiger langjähriger und hochrangiger Mitglieder des Domkapitels abzielte.

Das Bistum erklärt auf seiner Website, es unterstütze „eine vollständige, umfassende und transparente Aufklärung der Vorgänge“. Die Diözese sowie die Emeritenanstalt seien die Geschädigten. Hanke soll am 5. März als Zeuge vernommen werden. Hilde Naurath

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