Unabhängige Kommission für AnerkennungsleistungenBislang rund 76,7 Millionen Euro an Missbrauchsbetroffene gezahlt

Viele Hundert Euro Scheine liegen aufeinander
© Unsplash/Robert Anasch

Seit ihrem Bestehen 2021 hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) bis Ende 2024 rund 76,7 Millionen Euro für Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche bewilligt. Im vergangenen Jahr entschied sie laut Tätigkeitsbericht über 283 Erst- und Folgeanträge auf Anerkennungsleistungen in Höhe von 9,5 Millionen Euro. Hinzu kamen 5,1 Millionen Euro für 125 Anträge auf Erhöhung nach Vorlage neuer Informationen sowie 4,7 Millionen Euro in 243 Widerspruchsverfahren.

Seit März 2023 haben Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidungen der UKA einzulegen. Auch das habe dazu geführt, dass „ein weiterer Abbau der offenen Zahlen im Vergleich zum Vorjahr nicht nennenswert geschafft werden“ konnte, so die UKA-Vorsitzende Margarete Reske. Mitunter müssten die Betroffenen über eineinhalb Jahre auf einen Entscheid warten. Betroffene, die älter als 80 Jahre sind, seien automatisch priorisiert worden. Allerdings habe die hohe Anzahl an Priorisierungsanfragen dazu geführte, dass zusätzlich zum Alter nur Anträge von lebensbedrohlich erkrankten Betroffenen priorisiert werden konnten. Insgesamt gingen bis Ende Juli 2025 bei der UKA 3505 Anträge ein, von denen 3108 entschieden wurden. Das Gremium besteht derzeit aus 12 Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Psychologie und Recht.

In den vergangenen Jahren hatte es immer wieder Kritik an der Höhe der ausgezahlten Leistungen gegeben. Diese orientieren sich laut UKA an den geltenden Schmerzensgeldtabellen der deutschen Rechtsprechung: „In der Regel sieht dieser Zahlungsrahmen Leistungen bis 50.000 Euro vor, wenn nicht in Ausnahmen in besonders schweren Härtefällen höhere Leistungen angemessen sind.“ In 74 Fällen wurden 2024 zwischen 50.000 und 250.000 Euro gezahlt, 27 Betroffenen erhielten mehr als 250.000 Euro.

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