Dignitatis humanae und die aktuelle Diskussion zur Religionsfreiheit Von Klaus Krämer Diakonia 50 (2019) 165-171 Zusammenfassung Das Grundrecht auf Religionsfreiheit gehört zur liberalen Menschenrechtstradition der Neuzeit. 1776 in der Virginia Declaration of Rights formuliert, fand die Religionsfreiheit Eingang in die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution (1789). Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 6,00 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 111,60 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang für institutionelle Bezieher, 66,00 € für Privatpersoneninkl. MwSt., zzgl. 6,80 € Versand (D) 63,60 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang für institutionelle Bezieher, 55,60 € für Privatpersoneninkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Klaus Krämer Klaus Krämer wurde 1964 geboren und ist seit 2024 Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Er studierte Rechtswissenschaften und Theologie. 1993 wurde er zum Priester geweiht, war Sekretär von Bischof Walter Kasper und wurde 1999 zum Domkapitular ernannt, 2000 promoviert sowie 2010 habilitiert. Krämer leitete ab 1999 die Hauptabteilung Weltkirche und die für die Ausbildung der pastoralen Dienste im Ordinariat Rottenburg. Von 2008 bis 2019 war er Präsident von Missio Aachen, ab 2010 auch Präsident des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“. 2020 kehrte er in den diözesanen Dienst zurück, übernahm die Hauptabteilung Kirchliches Bauen und wurde Kanzler der Bischöflichen Kurie. Auch interessant Plus Heft 3/2019: Religionsfreiheit S. 172-178 Christliches Zeugnis in einer multireligiösen Welt (2011) und die Religionsfreiheit Von Thomas Schirrmacher Plus Heft 3/2019: Religionsfreiheit S. 201-204 Das Engagement der Deutschen Bischofskonferenz für die weltweite Religionsfreiheit Von Michael Altmaier Plus Heft 3/2019: Religionsfreiheit S. 205-209 Der lange Weg zur Religionsfreiheit: In Erinnerung an Nonni - zu seinem 75. Todestag Von Ottmar Fuchs
Zusammenfassung Das Grundrecht auf Religionsfreiheit gehört zur liberalen Menschenrechtstradition der Neuzeit. 1776 in der Virginia Declaration of Rights formuliert, fand die Religionsfreiheit Eingang in die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution (1789).
Klaus Krämer Klaus Krämer wurde 1964 geboren und ist seit 2024 Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Er studierte Rechtswissenschaften und Theologie. 1993 wurde er zum Priester geweiht, war Sekretär von Bischof Walter Kasper und wurde 1999 zum Domkapitular ernannt, 2000 promoviert sowie 2010 habilitiert. Krämer leitete ab 1999 die Hauptabteilung Weltkirche und die für die Ausbildung der pastoralen Dienste im Ordinariat Rottenburg. Von 2008 bis 2019 war er Präsident von Missio Aachen, ab 2010 auch Präsident des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“. 2020 kehrte er in den diözesanen Dienst zurück, übernahm die Hauptabteilung Kirchliches Bauen und wurde Kanzler der Bischöflichen Kurie.
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