In der durch den Fall Spahn von interessierter Seite neu angefachten Debatte um die Leihmutterschaft wird oft übersehen, dass diese Handlungsform unter den vielfältigen Angeboten der medizinisch assistierten Reproduktion aus zwei Gründen eine Sonderstellung einnimmt: Erstens stößt sie selbst bei solchen liberalen Zeitgenossen auf erhebliche moralische Vorbehalte, die anderen Segmenten der Kinderwunschbehandlung durchaus offen gegenüberstehen. Und zweitens weisen die Gründe, die jeweils für ihr Verbot ins Feld geführt werden, erhebliche Unterschiede auf.
Grob schematisierend sind dabei zwei Argumentationsstrategien voneinander zu unterscheiden:
Nach der ersten, z.B. vom römischen Dikasterium für die Glaubenslehre 2024 in der Erklärung Dignitas infinita vertretenen Position verstößt die Leihmutterschaft gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Menschenwürde: Sie verletze erstens die Würde des Kindes, das dadurch "zu einem Objekt der Kommerzialisierung" (Nr. 48) gemacht werde.
Zweitens widerspreche die Unterwerfung der Leihmutter unter den Profit und die fragwürdigen Interessen Dritter "in jeder Hinsicht der grundlegenden Würde eines jeden Menschen und seinem Recht, immer als er selbst und niemals als Instrument für etwas anderes anerkannt zu werden" (Nr. 50).
Schließlich sei die Leihmutterschaft drittens auch mit der "Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen" (Nr. 49) unvereinbar. Obwohl sich hinter all diesen Überlegungen durchaus berechtigte Anliegen verbergen, stellt sich die Frage, ob der Würdebegriff tatsächlich der geeignete Anknüpfungspunkt dafür ist, die jeweiligen Bedenken überzeugend zur Geltung zu bringen. Am ehesten dürfte dies noch im Blick auf die drohende Instrumentalisierung jener Frauen in prekären Lebenslagen der Fall sein, die zumeist aus wirtschaftlicher Not in eine Leihmutterschaft einwilligen.
Die Schwangerschaft ist weit mehr als nur ein körperlicher Prozess, der im Sinne einer neutralen Dienstleistung dem Selbsterleben und der Identität der Schwangeren äußerlich bleibt.
Argumente unterhalb der Schwelle eines Würdeverstoßes
Da das Phänomen der Leihmutterschaft jedoch ausgesprochen vielgestaltig ist, wobei sich eine klare Grenzziehung zwischen der kommerziellen und der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft – wie Johannes Brantl zu Recht betont hat – in der Realität kaum ziehen lässt, dürfte eine zweite Argumentationsstrategie von wachsender Bedeutung sein, die verschiedene, unterhalb der Schwelle eines Würdeverstoßes situierte Einwände gegen eine Legalisierung dieses Handlungstyps ins Feld führt.
Ein erster Einwand besteht im Verweis auf die vorsätzliche Herbeiführung einer gespaltenen Elternschaft, die nicht nur die Identitätsbildung des Kindes erschwert, sondern auch die Stabilität innerfamiliärer Beziehungen und das kulturelle Verständnis von Mutterschaft beeinträchtigen kann.
Ein zweiter Einwand verweist auf die offenkundigen Spannungen zwischen der Leihmutterschaft und einer ganzheitlichen Anthropologie. Die Schwangerschaft ist weit mehr als nur ein körperlicher Prozess, der im Sinne einer neutralen Dienstleistung dem Selbsterleben und der Identität der Schwangeren äußerlich bleibt. Vielmehr hat die einzigartige symbiotische Beziehung zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft weitreichende somatische, psychische und soziale Implikationen, die auch für die Bewertung der zumeist abrupten Trennung beider unmittelbar nach der Geburt zu berücksichtigen sind. Im Blick auf die dem Konzept der Leihmutterschaft inhärente vorsätzliche Spaltung zwischen der intimen körperlichen Beziehung während der Schwangerschaft und der sozialen Trennung von Leihmutter und Kind direkt nach der Geburt entsteht eine Gemengelage, die sonst nur im Fall der Prostitution in dieser Härte auftritt.
Eng verbunden mit den außergewöhnlichen psychischen Belastungen für die Leihmutter ist ein dritter Einwand, der auf die berufsethischen Konflikte für die beteiligten Ärzte abhebt, die je nach den vertraglichen Vereinbarungen über die Modalitäten der Geburt leicht in Situationen geraten können, in denen sie Entscheidungen (z.B. zur Verhinderung eines normalen Bindungsverhaltens i.S. sog. intimacy restrictions) treffen müssen, die ihren üblichen berufsethischen Standards widersprechen und das Wohl ihrer Patientinnen beeinträchtigen.
Ein vierter Einwand könnte schlicht darauf hinweisen, dass mit der Adoption eines Kindes oder der Aussöhnung mit der eigenen Kinderlosigkeit immerhin veritable Handlungsalternativen existieren, die der Leihmutterschaft in moralischer Hinsicht allein schon deswegen vorzugswürdig sind, weil sie mit weniger Kollateralschäden für Dritte verbunden sind.
Die Behauptung, ein Verbot der Leihmutterschaft laufe letztlich auf eine Diskriminierung homosexueller Paare hinaus, übersieht, dass dem verständlichen Wunsch nach einem biologisch eigenen Kind weder ein moralischer Rechtsanspruch auf ein Kind noch die Erlaubnis korrespondiert, jedes technisch mögliche Mittel zu seiner Realisierung anzuwenden.
Von Freiheitsgewinnen und -verlusten
Neben diesen generellen Kritikpunkten gibt es noch eine Reihe weiterer Gegenargumente, deren Gewicht je nach spezifischer Konstellation der Leihmutterschaft erheblich variieren kann:
Das gilt zuerst und vor allem für Überlegungen, die sich auf die Freiheit bzw. Autonomie der beteiligten Akteure beziehen. Entgegen den weithin ideologischen Versuchen, die Legalisierung der Leihmutterschaft als notweniges Implikat eines konsequenten Einsatzes für die sogenannte reproduktive Autonomie zu stilisieren, wäre nicht nur auf die massive Gefahr der Ausbeutung vulnerabler junger Frauen infolge extremer ökonomischer Asymmetrien im Rahmen der kommerziellen Leihmutterschaft hinzuweisen, die auf breiter Front zur ethischen Ablehnung dieser weltweit besonders wichtigen Erscheinungsform der Leihmutterschaft geführt hat. Auch im Rahmen sogenannter altruistischer Beziehungen können leicht sublime psychische Zwänge und Abhängigkeiten entstehen, so dass den Freiheitsgewinnen der einen Seite unter Umständen erhebliche Freiheitsverluste der anderen Seite korrespondieren.
Schließlich spielen auch verschiedene tugendethische Argumente in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle, wobei neben den von Anhängern der Leihmutterschaft stets angeführten Verweisen auf das Mitgefühl oder die Solidarität praktizierender Leihmütter auch die gegenläufigen Aufforderungen an die Wunscheltern zur demütigen Akzeptanz der eigenen schicksalhaften Kinderlosigkeit und zum gebotenen Verzicht darauf, die eigenen Wünsche auf Kosten Dritter durchzusetzen, berücksichtigt werden sollten. Die Behauptung, ein Verbot der Leihmutterschaft laufe letztlich auf eine Diskriminierung homosexueller Paare hinaus, übersieht, dass dem verständlichen Wunsch nach einem biologisch eigenen Kind weder ein moralischer Rechtsanspruch auf ein Kind noch die Erlaubnis korrespondiert, jedes technisch mögliche Mittel zu seiner Realisierung anzuwenden.
Komplexes Mosaik
Diese wenigen kurzen Hinweise belegen eindrücklich, dass die zeitgenössische Debatte um die Leihmutterschaft inzwischen einem komplexen Mosaik gleicht, das eine Vielzahl unterschiedlicher Einzelelemente enthält. Der argumentative Verweis auf die Menschenwürde mag prima facie als Königsweg zu einem generellen Verdikt über einen Handlungstyp erscheinen, der wegen seiner Vielgestaltigkeit längst in verschiedene Einzeldiskurse untergliedert ist. Doch ist ein derart monolithischer Ansatz mit erheblichen Risiken für eine unkontrollierte Inflationierung des Würdebegriffs verbunden.
Es dürfte daher letztlich kein Weg daran vorbeiführen, die verschiedenen Handlungskontexte der Leihmutterschaft differenziert zu analysieren, um die Probleme der jeweiligen Konstellation im Blick auf Motivlage, Durchführungsbedingungen und Folgen dieser Praxis möglichst detailliert in den Blick zu bekommen. Auch wenn beide Argumentationsstrategien letztlich zum selben Ergebnis – der Einsicht in die Unzulässigkeit der Leihmutterschaft – führen, dürfte sich der argumentative Mehraufwand des zweiten Weges allein schon deswegen lohnen, weil nur so eine verlässliche Grundlage für eine verantwortliche Politik geschaffen werden kann, die sich gerade in den sensiblen Themen von Ehe und Familie nicht von den partikularen Interessen lautstarker Aktivisten beeinflussen lassen sollte.