Im Fall Spahn geht es nicht nur um DoppelmoralZum Verhältnis von Moral, Politik und Recht

Die Nachricht, dass Jens Spahn mithilfe einer amerikanischen Leihmutter Vater geworden ist, hat eine intensive öffentliche Diskussion entfacht. Die Debatte erschöpft sich jedoch nicht im Vorwurf persönlicher Doppelmoral, sondern berührt auch grundlegende Fragen des Verhältnisses von Moral, Politik und Recht.

Portrait von Jens Spahn
© Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

Der grassierende Vertrauensverlust der Bürger in die Politik hat gewiss viele Ursachen. Enttäuschungen über gebrochene Wahlversprechen tragen dazu ebenso bei wie die verzweifelten Versuche mancher Spitzenpolitiker, fehlende Durchsetzungskraft und Problemlösungskompetenz durch Rhetorik zu überspielen. Auch die verbreitete Neigung, dem persönlichen Machterhalt die Belange des Gemeinwohls unterzuordnen, eigene Fehler generell zu verleugnen oder dringend gebotene Reformen immer weiter in die Zukunft zu verschieben, führt auf Dauer dazu, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die ‚politische Klasse‘ erodiert.

Im Fall von Jens Spahn, der kürzlich sein privates Glück über die Geburt seines mit Hilfe einer amerikanischen Leihmutter ausgetragenen Sohnes öffentlich gemacht hat, sind drei Problemebenen voneinander zu unterscheiden:

Eine erste Ebene betrifft die Moral. Die kommerzielle Leihmutterschaft gehört zu den ethisch umstrittensten Handlungsformen überhaupt, da sie nicht nur mit der massiven Gefahr der Ausbeutung notleidender Frauen verbunden ist, sondern Schwangerschaft und Geburt zur bloßen Dienstleistung herabwürdigt und zu problematischen Konstellationen gespaltener Elternschaft führt. Sie ist daher auch aus guten Gründen in Deutschland verboten.

Es entsteht jedoch zwangsläufig der Eindruck der Doppelmoral, wenn sich Politiker selbst in ihrem eigenen Verhalten nicht von denjenigen Regeln und Werten leiten lassen, deren Verpflichtungskraft sie gegenüber anderen in offizieller Funktion einklagen.

Während Spahn diese Position 2015 noch verteidigte und als "schwuler Mann und Christ" die "Demut" beschwor, die man dem Schicksal entgegenbringen müsse, fühlt er sich jetzt in seiner aktuellen Position als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag offenbar selbst nicht mehr an die Linie seiner Partei gebunden. Es entsteht jedoch zwangsläufig der Eindruck der Doppelmoral, wenn sich Politiker selbst in ihrem eigenen Verhalten nicht von denjenigen Regeln und Werten leiten lassen, deren Verpflichtungskraft sie gegenüber anderen in offizieller Funktion einklagen.

Bei Spahn geschieht dies nicht zum ersten Mal. Wenn man an sein unglückliches Agieren im Fall Brosius-Gersdorf denkt, bei dem es um die moralisch noch viel sensiblere Abtreibungsproblematik ging, muss man sich zwangsläufig fragen, wie es eigentlich noch um seine persönliche moralische Glaubwürdigkeit steht.

Eine zweite Ebene betrifft den Umgang mit geltendem Recht. Spahn hat – ebenso wie andere Bundestagsabgeordnete vor ihm – einen Weg für die Verwirklichung seines Kinderwunsches gewählt, der durch das Ausweichen auf ausländische Angebote die in Deutschland geltende Rechtslage ganz bewusst umgeht. Solche Umgehungstatbestände gibt es derzeit nicht nur im Bereich der vergleichsweise selten genutzten Leihmutterschaft, bei der oftmals die Dienste marginalisierter osteuropäischer Frauen in Anspruch genommen werden.

Von einem prominenten Politiker sollte jedoch erwartet werden, dass er sich auch dann rechtstreu verhält, wenn das zu Einschränkungen im Bereich der privaten Lebensführung führt.

Viel häufiger ist die sogenannte Eizellspende, bei der sich die Betroffenen unter direkter oder indirekter Mithilfe deutscher Reproduktionsmediziner die begehrten Gameten zumeist unter Wahrung der Anonymität der sogenannten Spenderinnen aus Spanien oder Tschechien besorgen. Dass unter solchen Umständen das Recht des Kindes auf Kenntnis seines biologischen Ursprungs nicht gewahrt wird, scheint die Nutzer solcher ausländischer Angebote wenig zu stören. Von einem prominenten Politiker sollte jedoch erwartet werden, dass er sich auch dann rechtstreu verhält, wenn das zu Einschränkungen im Bereich der privaten Lebensführung führt.

Die Möglichkeit der Adoption

Damit kommt eine dritte Ebene ins Spiel, die für diese Problematik direkt relevant ist und den Bereich der Politik betrifft. Im Blick auf das sich aus verschiedenen Gründen immer weiter ausbreitende Phänomen der ungewollten Kinderlosigkeit, unter der neben manchen gleichgeschlechtlichen auch zahlreiche heterosexuelle Paare leiden, wird viel zu selten über die Möglichkeit der Adoption nachgedacht.

Wie wenig integrativ die einschlägigen politischen Debatten bislang geführt werden, offenbarte in besonders krasser Form der 2024 von der leider sehr einseitig besetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) vorgelegte Abschlussbericht, der sich zum einen für eine weitere Liberalisierung des Abtreibungsrechts und zum anderen für eine eingeschränkte Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte. Offenbar war keines der beauftragenden Ministerien – geschweige denn der Kommissionsmitglieder – auf die Idee gekommen, dass im Falle ungewollter Schwangerschaften zumindest ein Teil der Kinder dadurch gerettet werden könnte, dass diese unmittelbar nach der Geburt zur Adoption freigegeben werden.

Auch über die ebenfalls in die Zuständigkeit der Politik fallende Frage, ob das aktuelle deutsche Abtreibungsrecht mit seinen extrem hohen Hürden für den Zugang zur Adoption eines Kindes eigentlich noch zeitgemäß ist oder einer Überarbeitung bedarf, sollte im Interesse betroffener Paare viel intensiver öffentlich diskutiert werden.

Von Politikern insbesondere der Unionsparteien sollte man eigentlich erwarten, dass sie ihre grundlegenden bioethischen Positionen sowohl zum Lebensschutz als auch zum Schutz von Ehe und Familie selbst so ernst nehmen, dass sie auch für komplexe Konstellationen nach Lösungen suchen, die weder die eigene Glaubwürdigkeit untergraben noch die herrschende Rechtslage unterminieren. Indem Spahn diesen zugegebenermaßen viel anspruchsvolleren Weg nicht beschritten hat, sondern einfach gezielt eine rechtliche Grauzone für seine private Interessen ausgenutzt hat, hat er der ohnehin angeschlagenen politischen Kultur in diesem Land einen Bärendienst erwiesen.

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