Keine Schönfärberei, bitte!Was für das Verbot der Leihmutterschaft spricht

Der CDU-Politiker Hendrik Streeck hat im Ausland die Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen. Der Ethiker Peter Dabrock meint, man dürfe die Praxis in Deutschland nicht weiter verbieten. Doch die Leihmutterschaft "auf Augenhöhe", die Dabrock vorschwebt, ist eine Schimäre.

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Der evangelische Theologe und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Peter Dabrock hat sich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk für eine unaufgeregtere Debatte über das Thema Leihmutterschaft und eine Liberalisierung des entsprechenden Verbots in Deutschland ausgesprochen. Angesichts der Pluralisierung von Lebensentwürfen sei es zu erwarten, dass sich die Leihmutterschaft immer mehr als eine Option im Bereich der modernen Fortpflanzungsmedizin etabliert. Man solle den Kinderwunsch als einen der stärksten Wünsche von Menschen ernst nehmen und in der Gesellschaft das Thema "ohne Schaum vor dem Mund" diskutieren.

Der Fall ist auch deshalb brisant, weil hier ein Bundestagsabgeordneter offensichtlich die geltende Rechtsordnung in Deutschland umgeht und zudem im Widerspruch zur eigenen Partei steht.

Für größere öffentliche Aufmerksamkeit mit Blick auf die kinderwunscherfüllende Medizin und deren rechtliche Vorgaben in Deutschland sorgten kürzlich Berichte in den Medien über den Virologen und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck und dessen Ehemann, die den Berichten zufolge im US-Bundesstaat Idaho Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen hatten, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Der Fall ist auch deshalb brisant, weil hier ein Bundestagsabgeordneter offensichtlich geltende Rechtsordnung in Deutschland umgeht und zudem im Widerspruch zur eigenen Partei steht, die erst im Februar 2026 ihr Votum gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft bekräftigt hatte.

Weder in diesem konkreten Einzelfall noch in den zahlreichen weniger prominenten Fällen, in denen heterosexuelle oder homosexuelle Paare Angebote einer hierzulande laut Embryonenschutzgesetz verbotenen Leihmutterschaft nutzen, ist es angebracht, die ethische und rechtliche Debatte mit "Schaum vor dem Mund" zu führen – da hat Peter Dabrock recht. Mit Nachdruck widersprechen möchte ich ihm aber in seinem Ansinnen, eine freiwillige, auf Augenhöhe stattfindende und mit "möglichst wenig" kommerziellen Interessen verbundene Leihmutterschaft auch in Deutschland zuzulassen. Dass es nämlich ein derartiges Konstrukt in der Praxis überhaupt geben kann, erscheint höchst unwahrscheinlich. Wer einigermaßen nüchtern die Vorgänge in der modernen Fortpflanzungsmedizin betrachtet, dem stellt sich generell ein zunehmendes "Grummeln im Bauch" ein, weil es dort längst nicht so human und menschenfreundlich zugeht, wie immer vorgegeben wird.

Verschleiernde Begriffe

Die kinderwunscherfüllende Medizin ist in weiten Teilen ein knallhartes Geschäft, das wie kein anderer Zweig der modernen Medizin mit dem Verlust von Menschenleben verbunden ist. Schließlich kommt es im Zuge der Behandlung regelmäßig zu Problemen bei der Einnistung der in-vitro-gezeugten Embryonen in den Uterus der Frau oder zu Spontanaborten bzw. Fehlgeburten. Schon hier stellt sich die Frage, ob es ethisch zu rechtfertigen ist, wenn die Erfüllung des Kinderwunsches an ein derart hohes Gefahrenpotenzial für das Leben so vieler Menschen im embryonalen Entwicklungsstand gekoppelt ist.

Aber auch sonst bringt die Fruchtbarkeitsmedizin ein nicht geringes Maß an physischen und psychischen Risiken bzw. Belastungen – insbesondere für die beteiligten Frauen – mit sich. Während in Deutschland sowohl Eizellspende als auch Leihmutterschaft verboten sind, lassen weltweit viele Länder kommerzielle oder auch "altruistische" Formen dieser Praktiken zu. Bewusst ist hier die Rede von Altruismus in Anführungszeichen gesetzt, weil es kaum möglich ist, tatsächlich eine "altruistische Leihmutterschaft" von einer "kommerziellen Leihmutterschaft" exakt abzugrenzen. Nicht selten sind nämlich auch mehr oder weniger "altruistische Leihmutterschaften" mit gewissen "Aufwandsentschädigungen" oder Geschenken als Dank für den erwiesenen Dienst verbunden.

Freiwillige, auf Augenhöhe stattfindende und kaum mit finanziellen Interessen verbundene Leihmutterschaften, wie sie von Reproduktionsmedizinern, Politikern und auch Ethikern immer wieder als Modell für Deutschland ins Spiel gebracht werden, sind in der Praxis absolute Ausnahmen.

In Großbritannien beispielsweise wird die "altruistische" Leihmutterschaft mit einer Aufwandsentschädigung von ca. 20.000 Pfund abgegolten. Trotzdem ist die Bereitschaft von Britinnen relativ gering, die Strapazen und Risiken einer Schwangerschaft und Geburt zur Erfüllung des Kinderwunsches fremder Personen auf sich zu nehmen. Viele weichen daher nach wie vor auf andere Länder aus, in denen es kommerzielle Angebote gibt (in Europa etwa in Spanien, Tschechien und in der Ukraine) und ein größeres Wohlstandsgefälle die "Dienstleistung" ärmerer Frauen für zahlungskräftigere Personen begünstigt.

Freiwillige, auf Augenhöhe stattfindende und kaum mit finanziellen Interessen verbundene Leihmutterschaften, wie sie von Reproduktionsmedizinern, Politikern und auch Ethikern immer wieder als Modell für Deutschland ins Spiel gebracht werden, sind in der Praxis absolute Ausnahmen. Deshalb dürfte eine Legalisierung von "altruistischer Leihmutterschaft" hierzulande den Bedarf der Fortpflanzungsmedizin kaum decken können. Das Anliegen einer verantwortungsvollen Ethik und einer an den Menschenrechten orientierten Rechtskultur sollte es daher weit mehr sein, sich Gedanken darüber zu machen, wie man den ausufernden transnationalen Markt medizinisch assistierter Reproduktion einhegen und tatsächlich der Ausnutzung von Frauen unter dem Deckmantel reproduktiver Selbstbestimmung entgegenwirken kann.

Dass auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin so sehr mit beschönigenden Begriffen und Verharmlosungen operiert wird, müsste allein schon allen intelligenten und feinfühligen Zeitgenossen zu denken geben.

Überhaupt stellt sich die Frage, ob es nicht längst angebracht wäre, die zwar etablierten, aber eigentlich unzutreffenden und den tatsächlichen Sachverhalt verschleiernden Begriffe wie Samenspende, Eizellspende und Leihmutterschaft durch andere Termini wie "bezahlte Samenabgabe", "bezahlte Eizellabgabe" und "bezahlte Schwangerschaft" zu ersetzen. Denn dass auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin so sehr mit beschönigenden Begriffen und Verharmlosungen operiert wird, müsste allein schon allen intelligenten und feinfühligen Zeitgenossen zu denken geben.

Es gibt kein Recht auf ein Kind, aber ein Recht auf Eltern

Es gibt – starker Kinderwunsch hin oder her – kein Recht auf ein Kind. Wohl aber gibt es zumindest aus theologisch-ethischer Perspektive ein legitimes Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die menschlich-personal, möglichst in Ehe und Familie, miteinander verbunden sind.

Die Selbstverständlichkeit, mit der es ethisch und juristisch von vielen hingenommen wird, dass familiäre Grundstrukturen im Rahmen medizinisch assistierter Fortpflanzung aufgebrochen werden, kann einen nur verwundern, wenn tatsächlich die Auswirkungen einer aufgespaltenen Elternschaft auf die Entwicklung betroffener Kinder gar nicht abzusehen sind. Gerade die Beziehung zur leiblichen Mutter ist sowohl für die persönliche Identität als auch für die Verortung des Einzelnen in seinem sozialen Umfeld von wesentlicher Bedeutung. Dort, wo diese basale Beziehung schicksalsbedingt, etwa durch den Tod der Mutter, einem Kind verwehrt ist, muss alles getan werden, um den schweren Verlust so gut es geht auszugleichen. Die Achtung vor der Würde und den existenziellen Interessen eines Kindes gebietet es zugleich, solch einen schweren Verlust erst gar nicht heraufzubeschwören, wo Menschen anstelle des Schicksals das Heft in der Hand haben.

Dass es Situationen gibt, die es notwendig machen, ein Kind zur Adoption freizugeben und dass hier eine ethisch unproblematische Möglichkeit für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch besteht, sei hier nur am Rande bemerkt.

Zwischen Mutter und Kind entwickeln sich schon während der Zeit der Schwangerschaft Beziehungen, die für das Gedeihen des Kindes von grundlegender Bedeutung sind. 

Grundsätzlich bleibt beim Thema "bezahlte Schwangerschaft" zu bedenken, dass es hier nicht um einen rein technisch-biologischen Vorgang geht, den auch ein beliebiger "Brutapparat" oder eine "Gebärmaschine" übernehmen könnten. Denn zwischen Mutter und Kind entwickeln sich schon während der Zeit der Schwangerschaft Beziehungen, die für das Gedeihen des Kindes von grundlegender Bedeutung sind. Eine Frau, die sich darauf einstellen soll, das Kind nach der Geburt abzugeben, muss um des eigenen emotionellen Selbstschutzes willen eine solche Beziehung blockieren, wobei Schäden für das Kind und seelische Belastungen für die Mutter nicht unwahrscheinlich sind. Aus diesem Grund ist eine Schwangerschaft, in der von vornherein diese grundlegende personale Beziehung zwischen Mutter und Kind ausgeschlossen ist, mehr als problematisch.

Gelinde gesagt blauäugig wirken in diesem Zusammenhang außerdem Lösungen, welche die "Leihmutterschaft als persönliche triadische Beziehung" (Barbara Bleisch) konzipieren möchten, in der dann zwischen dem Auftrag gebenden Paar, der Leihmutter sowie dem Kind ein Verantwortungs- und Sorgeverhältnis bestehen soll, das über ein reines Vertrags- oder Arbeitsverhältnis hinausgeht. Mit der fortpflanzungsmedizinischen Realität haben solche Konstruktionen kaum etwas zu tun, wenn man bedenkt, dass in 99 Prozent der Fälle – namentlich in den Schwellenländern – Frauen deswegen bereit sind, sich neun Monate unter zum Teil sehr strengen Auflagen als Leihmutter zur Verfügung zu stellen, weil sie das Geld brauchen.

Das ganze Setting rund um die bezahlte Schwangerschaft ist eine Form von Ausbeutung.

Um es "ohne Schaum vor dem Mund", aber dennoch in aller Deutlichkeit zu formulieren: Das ganze Setting rund um die bezahlte Schwangerschaft ist eine Form von Ausbeutung. Die Praxis zeigt übrigens auch immer wieder, dass es einerseits Fälle gibt, in denen sich die Eltern weigern, das Kind anzunehmen, weil es Defekte irgendwelcher Art hatte; in anderen Fällen wiederum ist es die Leihmutter, die sich weigert, das Kind nach der Geburt herzugeben, weil sie natürlicherweise zum Kind eine mütterliche Beziehung entwickelt hat.

Ein Kind ist Geschenk, nicht Produkt

Mit der bezahlten Schwangerschaft und ebenso mit der bezahlten Eizellabgabe bzw. Samenabgabe wird im Grunde der Kern des Menschlichen, nämlich die Weitergabe des menschlichen Lebens, käuflich. Und – wie es ja auch der gängige Begriff der "Reproduktionsmedizin" nahelegt – der Mensch läuft Gefahr, immer mehr als ein "Produkt" im wahrsten Sinne des Wortes gesehen zu werden. Als ein Produkt, das letztlich ein Resultat unseres menschlichen Wünschens, Kalkulierens und Machens, ein Objekt der Verfügung, der Kontrolle und eben auch ein Gegenstand von Dienstleistungsverträgen ist.

Ein Kind mit unveräußerlicher Menschenwürde, die es zu achten gilt, ist jedoch gerade kein "Gemächsel" (Immanuel Kant), kein Produkt, das man bestellen kann oder auf dessen Bereitstellung man ein verbrieftes Recht haben könnte.

Ist es so abwegig, wenn die Sorge wächst, dass eine immer weiter zunehmende Technisierung und Ökonomisierung der Vorgänge rund um Zeugung, Schwangerschaft und Geburt am Ende dazu führen, dass der Mensch etwas ganz entscheidend Menschliches vergisst? Der Medizinethiker Giovanni Maio hat es einmal sehr treffend so auf den Punkt gebracht: "Es gibt so etwas wie ein Geheimnis der Entstehung des Menschen, und gerade dieses Geheimnis des Anfangs eines jeden Menschen fordert auf zur Demut; sie fordert auf zur Einsicht, dass das Entstehen eines Menschen nicht als machbar, sondern immer und zu jeder Zeit als ein unverfügbares Ereignis anzusehen ist."

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