Hinkende ReformWarum die Vorschläge zur Reform der deutschen Alterssicherung das grundlegende Strukturproblem nicht lösen

Die geplante Rentenreform setzt an vielen Stellschrauben an, lässt aber das zentrale Problem unangetastet: Im Umlageverfahren tragen nachfolgende Generationen die Last. Nötig sind deshalb Regeln, die Kindererziehung, Erwerbsarbeit und Altersvorsorge gerechter miteinander verbinden.

Ältere Person, die Münzen in ein Sparschwein wirft
© Foto von Sasun Bughdaryan auf Unsplash

Die 33 Vorschläge der Alterssicherungskommission der Bundesregierung haben in der Öffentlichkeit, unter politischen Parteien und auch bei kirchlichen Stimmen wie dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, Zustimmung gefunden. Mit diesen Vorschlägen finden verschiedene kleinteilige Anpassungen des Alterssicherungssystems seit 1980 ihre Fortsetzung.

Die 33 Vorschläge enthalten zwar viele richtige Reformansätze. Dies gilt für die an die Lebenserwartung gebundene Anhebung von Altersgrenzen, die Erschwerung eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand, den verpflichtenden Aufbau einer ergänzenden Kapitalbildung und den Ausbau der betrieblichen Alterssicherung. Ebenso ist zu begrüßen, dass der Personenkreis, der in die Rentenversicherung einzahlen soll, erweitert wird. Es ist naheliegend, dass nur dort, wo die Relation von Beiträgen zu Leistungen günstiger als in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist, weil sich die Zahl der Beitragszahler in den letzten 35 Jahren fast verdoppelt hat, an eigenständigen Systemen (Ärzte) festgehalten wird. Hingegen deckt in schrumpfenden Wirtschaftszweigen (Bergbau, Landwirtschaft) entweder der Bund aus Steuermitteln die Defizite ab oder man wäre schon längst in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen worden.

Alle seit 1980 getroffenen Maßnahmen der Anpassung der Gesetzlichen Rentenversicherung haben ein grundlegendes Strukturdefizit nicht beseitigt: Die Rentenversicherung beruht auf einem Umlageverfahren. 

Grundlegendes Strukturdefizit

Alle seit 1980 getroffenen Maßnahmen der Anpassung der Gesetzlichen Rentenversicherung haben ein grundlegendes Strukturdefizit nicht beseitigt: Die Rentenversicherung beruht auf einem Umlageverfahren. Dies besagt, dass die Rentenbeiträge eines Monats im nächsten Monat bereits wieder an die Rentner ausgezahlt werden. Rentenbeiträge sind Unterhaltszahlungen an die eigenen Eltern bzw. Großeltern. Realwirtschaftlich ist es eigentlich keine Versicherung für die eigene Altersversorgung, sondern dafür, dass man nur für die durchschnittliche Lebenserwartung der alten Eltern vorsorgen muss, während man bei den individuellen Unterhaltszahlungen "Pech" haben kann, dass die alten Eltern sehr alt werden und noch leben, wenn man selbst 70 Jahre und älter ist und daher zur Unterstützung der Eltern weiterarbeiten müsste.

Selbst kann man Renten, Pensionen etc. nur erhalten, wenn es eine ausreichend starke junge Generation gibt, die in einer funktionierenden Wirtschaft bereit ist, die notwendigen Beiträge und Steuern zu leisten. Daher hat einer der Ideengeber für die Einführung der dynamischen Rente - der Volkswirtschaftsprofessor und Berater des Bunds Katholischer Unternehmer Wilfried Schreiber - immer auf den 3-Generationen-Zusammenhang hingewiesen: Ein Alterssicherungssystem kann nur funktionieren, wenn zugleich für Beiträge und eine nachwachsende Generation gesorgt wird.

Der Nestor der Katholischen Soziallehre, Oswald von Nell-Breuning, hat diese Position von Schreiber immer wieder unterstützt, indem er darauf hinwies, dass Personen, die kinderlos sind, auf Kosten der Kinder anderer Leute Rente beziehen. Wenn man diesen realwirtschaftlichen Zusammenhang der Rentenbeiträge und der Finanzierung des Rentensystems zuspitzt, liegt die Frage nahe, wieso kinderlose Personen überhaupt Alterssicherungsleistungen erhalten können?

Das bisher in der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht grundlegend angegangene Strukturproblem liegt darin, dass es keine hinreichende Verknüpfung zwischen Rentenhöhe und Beitragszahler gibt.

Eine mögliche Legitimation liegt darin, dass diese Personen mit ihren Steuern die Ausbildung der Kinder anderer Personen von der Krippe über die Schule und ggf. die Universität mitfinanziert haben. Wenn Eltern allein vom Einkommen ihrer Kinder profitieren wollten, hätten sie auch die vollen Kosten von jeweils ca. 12.000 Euro für Krippenplätze, Schulen und Universitäten im Jahr aus dem Staatshaushalt übernehmen müssen. Für junge Erwachsene mit Studium (wenn man von besonders teuren Studiengängen wie Medizin absieht) hat die Gesellschaft bei einem Krippenbesuch ab dem 1. Lebensjahr zwischen 250.000 und 300.000 Euro investiert, was mit Steuermitteln Kinderloser mitfinanziert wurde. Mit anderen Worten: Renten Kinderloser sind so zu interpretieren, dass diese für den Schul- und Hochschulbesuch der Kinder anderer Leute einen Kredit gegeben haben, der in ihrem Rentenalter zurückgezahlt wird.

Keine hinreichende Verknüpfung von Rentenhöhe und Beitragszahler

Das bisher in der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht grundlegend angegangene Strukturproblem liegt darin, dass es keine hinreichende Verknüpfung zwischen Rentenhöhe und Zahl der Beitragszahler gibt. Der Leiter des Berliner Wirtschaftsforschungsinstituts (DIW), Marcel Fratscher, hat darauf verwiesen, dass die gegenwärtigen Probleme der Rentenfinanzierung daher rühren, dass die geburtenstarke Boomer-Generation (höchste Geburtenzahl 1964) zu wenig Kinder bekommen hat. Nur etwa die Hälfte der Personen, die in Rente gehen, haben zwei oder mehr Kinder, während die andere Hälfte mit nur einem oder keinem Kind nicht den hinreichenden Beitrag geleistet hat, um die Rente zu finanzieren.

Dies stellt das fundamentale Gerechtigkeitsproblem dar, weil etwa im Vergleich von zwei Ehepaaren, bei denen das eine zwei, das andere Paar keine Kinder hat, das erste Paar sehr viel in die Kinder investiert hat (ca. 750 Euro im Monat abzüglich 259 Euro Kindergeld - 2026) und durch geringere Erwerbsarbeit weniger Einkommen erzielt hat. Unabhängig davon, ob Kinderlosigkeit unfreiwillig war oder bewusst herbeigeführt war, konnte das kinderlose Paar ein höheres Konsumniveau (z. B. mehr und teure Reisen) oder mehr Vermögen ansammeln.

In einer rein ökonomistischen Betrachtung, der hier nicht gefolgt wird, wird der Zeitaufwand, den Eltern in Care-Arbeit investieren, auch als Opportunitätskosten – etwa indem die aufgewendeten Stunden in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ermittelt werden – hinzugerechnet. Da der eigene Beitrag zum Heranwachsen und das Beobachten des Aufwachsens der eigenen Kinder Freude bereitet, wäre es verfehlt, diese als reine Investitionsobjekte zu betrachten. Man muss aber davon ausgehen, dass finanzielle Kosten für Kinder und verringerte Einkommensmöglichkeiten durch eine Familiengründung die Entscheidung für weitere Kinder erschweren.

Möglichkeiten des Ausgleichs

Schreiber hatte zurecht darauf hingewiesen, dass, wenn man durch eine gesetzliche Rentenversicherung die Leistungen von Kindern sozialisiert, man konsequenterweise auch die Finanzierung der Kinder durch eine kostendeckende "Jugendrente" sozialisieren müsse und nicht lediglich einen Zuschuss durch das Kindergeld oder Freibeträge leistet. Die Einführung einer vollen Übernahme der Ausgaben für Kinder ist heute angesichts der hohen Belastungen für die Alterssicherung kaum möglich.

Es bestehen aber Möglichkeiten, mit weniger Beitragszahlern und mehr Rentnern umzugehen. So könnte man z. B. für Personen ohne Kinder einen zusätzlichen Beitrag zu einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung und zugleich einen Rentenabschlagsfaktor im Rentenbezug vorsehen, indem Personen mit keinem oder nur einem Kind nicht 100 %, sondern nur 70 % oder 80 % der vollen Rente erhalten. Die Differenz würde dann durch die zusätzliche Kapitaldeckung ausgeglichen. Für Personen mit Kindern könnte der Zusatzbeitrag mit Geburt eines Kindes reduziert werden und ab dem zweiten Kind ganz wegfallen. Es wäre Gerechtigkeit innerhalb einer Generation hergestellt, indem die einen in Kinder investieren, während andere nicht die Möglichkeit zu höherem Konsum oder größerer privater Vermögensbildung haben, sondern Geld ansparen müssten.

Angesichts des gerade bevorstehendes Berges des Renteneintritts geburtenstarker Jahrgänge in den Ruhestand mit einer deutlichen Verschlechterung der Relation von Beitragszahlern und Rentnern gäbe es aber noch eine weitere Möglichkeit: Für Personen, die keine Kinder haben, würde das Renteneintrittsalter angehoben, z. B. indem bei einem Kind erst mit 69 oder 70 und mit keinem Kind man erst mit 72 oder 73 Jahren in den Ruhestand eintreten könnte.

Eine längere Zeit der Erwerbstätigkeit für Personen ohne oder nur mit einem Kind würde deutlich machen, dass sowohl Sorgearbeit für Kinder als auch Erwerbsarbeit zu einem Lebenslauf gehören, und wer keine Sorgearbeit leistet, dafür eben mehr Erwerbsarbeit leisten muss. 

Durch eine solche Arbeitszeitverlängerung würde die Relation von Beitragszahlern und Rentnern stabilisiert und dem Fachkräftemangel abgeholfen. Weiterzahlungen von Beiträgen und gleichzeitig geringere Rentenzahlungen hätten einen doppelten positiven Effekt von gleichzeitigen Mehreinnahmen und Minderausgaben. Die betreffenden Personen könnten zum üblichen Renteneintrittsalter ihre Erwerbsarbeit beenden, wenn sie entweder ihre größeren Vermögen, die sie wegen fehlender eigener Kinder – jeweils im Vergleich zu Familien mit ähnlicher Qualifikationsstufe und Beschäftigungsfeldern – aufbauen konnten, zunächst abbauen. Oder sie müssten mit Abschlägen in den Ruhestand treten, wenn sie nicht über hinreichendes Vermögen verfügen und einen konsumfreudigen Lebenswandel gepflegt haben. Konsumverzicht im Alter würde damit früheren Überkonsum kompensieren.

Erwerbs- und Sorgearbeit zusammendenken

Eine längere Zeit der Erwerbstätigkeit für Personen ohne oder nur mit einem Kind würde deutlich machen, dass sowohl Sorgearbeit für Kinder als auch Erwerbsarbeit zu einem Lebenslauf gehören, und wer keine Sorgearbeit leistet, dafür eben mehr Erwerbsarbeit leisten muss. Wenn dagegen vorgetragen wird, dass Kinderlosigkeit unfreiwillig sein kann, muss dem entgegengehalten werden, dass dies nichts an den größeren Möglichkeiten der Einkommenserzielung, der Vermögensbildung und dem Konsumniveau ändert.

Wenn auf fehlende Möglichkeiten bzw. Fähigkeiten der Arbeit im Alter hingewiesen wird, ist dies nicht zwangsläufig so, sondern es ist eine Frage gesellschaftlicher Gestaltung und Organisation. So gelten in den USA strikte Altersgrenzen als Altersdiskriminierung (außer für Piloten etc.). In der katholischen Kirche (Bischöfe, Priester) ist 75 das offizielle Pensionsalter. Häufig tritt man dort erst mit 65 Jahren eine neue Stelle an.

Der Alterssicherungskommission ist es nicht gelungen, auf der Basis eines sozialethisch fundierten Gerechtigkeitskonzepts (eine Zusammenschau der sozialethischen Debatte bis 2023 bietet dieser Beitrag) ein System zu entwerfen, das im Rahmen eines im Kern unvermeidbaren Umlageverfahrens selbststabilisierende Kreisläufe einführt.

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