Liebe Leserinnen und Leser der Pastoralblätter,
Ruhe, Menschenskinder! brüllt der Nachbar zum Kindergarten hinüber. Die Kinder laufen lachend und spielend durch einen ersten warmen Frühlingstag.
Der Nachbar tippt mit dem Zeigefinger auf seine Armbanduhr und brüllt wieder los: „Jetzt ist Ruhezeit! Wenn die Kinder das schon nicht lernen!“
Hilfe und Bestätigung suchend schielt er zu mir herüber.
Ich lache von Balkon zu Balkon.
Einige der Kinder im Kindergarten lachen auch und winken ihm zu.
Da wird er weich und winkt zurück. Und genau dafür liebe ich diesen alten Knurrkopf.
Nicht für sein Gebrüll. Und auch nicht, wenn er mit dem Metermaß vor dem Haus auf dem Gehweg patrouilliert und nachmisst, ob die Räder der dort abgestellten Fahrzeuge mehr als 10 Zentimeter auf dem Gehweg stehen. Damit und mit seinen wöchentlichen Drei-Ausrufezeichen-Mitteilungen auf dem Mitteilungsbrett im Mietblock treibt er mich regelmäßig in den Wahnsinn.
Und auch diesmal denke ich, es ist besser, wenn ich mal eben zu ihm rübergehe.
Er hat schon hinter der Tür gewartet.
Kurt, was soll das? – Komm rein, setz dich.
Ich weiß, was nun kommt und gehe trotzdem rein.
Auf dem Tisch stehen zwei Schnapsgläser mit Goldrand. Und eine Flasche von dem ekligen dunkelbraunen Zeug, das sich bis zum Abend in allen Richtungen durch die Speiseröhre krallen wird.
Er schenkt ein.
Kurt, was sollte das gerade? Lass die Kinder spielen. Ihnen gehört dieser Sonnentag, ihnen gehört ihre Freude; ihnen gehört das Himmelreich, ihnen gehört die Zeit.
Aber nicht meine Mittagsruhe, bellt er zurück.
Doch, auch deine Mittagsruhe. Alle Zeit. Prost.
Ich rede ihm aus, beim Ordnungsamt anzurufen („Schwachsinn!“) und erzähle ihm von dem Gerichtsurteil, das „Kinderlärm“ als zumutbar für Nachbarn von Kindergärten erklärt hat. Und schicke, weil das nicht genügt, noch ein bekräftigendes „Gott sei Dank“ hinterher.
Er schenkt nach und knurrt: „Meinst du, Gott gefällt es, wenn es überhaupt keine Ruhe mehr gibt? Schau dich doch nur mal selbst an: Der eilige Vater.“ Punkt für ihn. Wenigstens seine Augen lachen. Nur die Mundwinkel haben den Kampf gegen die Schwerkraft irgendwann aufgegeben. Ach, Kurt.
Diskussionen um Ruhe-Zeiten gibt es längst nicht nur an Küchentischen und in Mietblöcken.
Es gibt sie schon immer. Die Lust am Leben des einen war immer schon die Ruhestörung seines Nächsten.
Gott ruhte am siebten Tage – und seine Menschenkinder gerieten schon tags drauf in Diskussionen darüber. Den Esel aus dem Brunnen holen oder nicht. Die Jünger Ähren raufen lassen oder nicht. Martin Luther erklärt darum im Großen Katechismus den Kleingläubigen seiner Zeit das dritte Gebot etwas anschaulicher. Ursprünglich sei es, dieses Gebot, ein Aufruf zum „müßig stehen von der Arbeit (…), dass sie (die Menschen) sollten von groben Werken stillstehen und ruhen, auf dass sich beide, Mensch und Vieh, wieder erholten und nicht von steter Arbeit geschwächt würden.“ Körperliche Ruhe ist hier angesagt, nicht mehr, nicht weniger. Die Menschen, so Luther weiter, haben dieses Gebot dann allerdings mit tausenderlei kleinlichen Sonderregelungen erweitert, die für ein Christenkind keinerlei Bedeutung haben. Der Esel muss aus dem Brunnen, die Hungrigen müssen satt werden. Punkt. Auch in seiner, in Luthers Zeit wende sich das Gebot zuerst einmal an die Allgemeinheit, die er den gemeinen Haufen nennt, „um leiblicher Ursache und Notdurft willen, welche die Natur lehrt und fordert für den gemeinen Haufen, Knechte und Mägde, so die ganze Woche ihrer Arbeit und Gewerbe gewartet, dass sie sich auch einen Tag einziehen, zu ruhen und erquicken.“ (Legt man diesen Text heute einer Horde Jugendlicher vor, werden sie sich nicht mehr einkriegen vor Lachen.)
Luther schickt mit gerecktem Zeigefinger hinterher, die geschenkte Entspannung darf aber nicht dazu führen, dass die angesprochenen Menschlein an ihrem Ruhetag „in den Tavernen liegen, toll und voll sind wie die Säue,“ sondern dass „man Raum und Zeit nehme, Gottesdienstes zu warten; also dass man zu Haufe komme, Gottes Wort zu hören und handeln, darnach Gott loben, singen und beten.“ Neben die körperliche Ruhe tritt nun die notwendige geistige Ruhe, um sich bei Gott einzufinden.
Zumindest für den ersten Teil dieser Auslegung des dritten Gebotes sorgt Vater Staat bis heute noch durch die Beachtung der gesetzlichen Ruhezeiten. Die sind unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune. Meistens gilt ab 22.00 Uhr das Ruhegebot bis um sechs Uhr des Folgetages, mancherorts gilt die ganze Woche über dann auch noch ein Mittagsruhegebot von 13 bis 15 Uhr, anderswo nur an Sonn- und Feiertagen.
Dass die Ruhe wichtig und schützenswert ist, wird niemand ernsthaft bezweifeln wollen. Schon den Jüngsten wird beim Sandmännchen (West) am Ende der Sendung aus gutem Grund eine Handvoll Schlafsand in die Augen gestreut, bevor das Männchen sich winkend verabschiedet, und im Sandmännchen (Ost) wird ihnen sogar die Aufforderung zur Einhaltung der Nachtruhe in die kleinen Ohren gesungen: Kinder, liebe Kinder, es hat mir Spaß gemacht! Nun schnell ins Bett und schlaft recht schön, dann will auch ich zur Ruhe gehen. Ich wünsch‘ euch gute Nacht!
Während frühere Generationen daraufhin noch artig ins Bett tapsten, reicht das heute nicht mehr aus. Bernd das Brot meckert auf dem KikaKanal alle Kinder ab 20 Uhr in Endlosschleife voll, dass sie jetzt gefälligst die Glotze ausmachen und ins Bett gehen sollen. Und entnervte Eltern wünschen sich, ein bildschirmfüllendes Banner würde ab 22.00 Uhr auf den Smartphones ihrer schulpflichtigen Pubertiere unlöschbar erscheinen, auf dem steht: „Handy aus, Licht aus, Kopf aus“.
Wo Ruhe gefordert wird, ist die Sehnsucht nach dem Ausweichen vor der Ruheverordnung machtvoll, nicht nur zu Luthers Zeiten, nicht nur lange vor ihm, und nicht nur bei Kindern.
Also gibt es bis heute ein reich verzweigtes und offenbar notwendiges Netz gesetzlicher Ruheverordnungen für alle Alters- und Berufsgruppen: Der halsbrecherisch an der Autobahn-Parkplatzausfahrt abgestellte LKW gibt uns Zeugnis von strikten Lenk- und Ruhezeiten.
Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, bekommt eine bestimmte Zahl von Ruhetagen als Urlaub zugestanden; werdende Mütter werden bei Risikoschwangerschaften mit Arbeitsverbot und Ruhegebot gleich wieder nach Hause geschickt.
Freundliche Polizistinnen und Polizisten klingeln nach 22 Uhr bei den anderen Nachbarn von Kurt, weil das dort lebende Paar anlässlich ihres Hochzeitstags zu laut Tango getanzt und „ein Nachbar“ sich über die Störung der Nachtruhe beschwert hat. Andere wollen zu einem anderen festlichen Anlass Essengehen und stehen dann vor verschlossenen Restauranttüren: Heute Ruhetag. Über das offensichtliche, aber ungeschriebene Ruhegebot in Rathäusern und an Postschaltern gibt es schon eine bibliotheksfüllende Literatur an Witzen und dann aber doch nur ein laues Seufzen in der nächsten Schlange auf den Fluren der Ämter.
Ruhe und Unruhe sind Geschwister. Oder Nachbarn. Wie Kurt und ich.
Was ist denn das Großartige an der Ruhe neben der Entspannung des Körpers, dass man gut daran tut, für sie zu sorgen? Die Antwort des Gebotes kommt daher wie der gedämpfte Glockenschlag einer Kirche an einem verregneten Sonntagmorgen: Die Ruhe macht aufmerksam für das Heilige. Oder katechetischer: Die Ruhe allein öffnet Räume der Begegnung mit Gott. Bislang unterstützt der Staat dieses Vorhaben mit der Beibehaltung der Sonntagsruhe. Und es braucht sie ja auch, die Ruhe, für Entdeckungen.
Frage ich im Rahmen eines Vorbereitungsgespräches für eine Bestattungsfeier nach dem Lieblingsplätzchen des oder der Verstorbenen, bekomme ich fast immer einen Ort der Ruhe genannt: Die kleine Bank im Garten. Die Couch im Wohnzimmer. Der Stuhl am Küchenfenster, der angestammte Platz in der vorletzten Kirchenbank eine Stunde vor dem Gottesdienst. Fast nie höre ich: Auf dem Motorrad, im Marktgewimmel oder im Schwimmbad. Lieblingsplätzchen sind eben die ruhigen Orte. Von der Außenwelt geschützte Orte, an denen die Sehnsucht nach Entspannung und Loslassen dann in Ruhe auf die Sehnsucht nach gelingendem und zugesprochenem Leben treffen kann. Im Grunde: heilige Orte.
Zieh deine Sandalen aus, du stehst auf heiligem Boden, diese Aufforderung erreichte Mose nicht an der Türschwelle eines Tempels oder am Haus seines Schwiegervaters, sondern draußen, an einem abgelegenen, geschützten Ort, am Berg Horeb. Ein ruhiger Ort, weit genug weg, geschützt von der Außenwelt.
Kaum kommt er zur Ruhe, brennt der Dornbusch. Hier bin ich. Sein Leben nimmt eine Wendung.
Ein heiliger Ort ist ein Ort und eine Zeit der Ruhe, die in der Lage ist, alles zu verändern. Irgendwie im Jetzt und doch irgendwie zeitlos; irgendwie an einem besonderen Ort und irgendwie doch der Welt enthoben.
Für manche: treibend auf einem See in der Stille nach dem Sturm. Andere hocken geistumweht auf einem Gipfel. Kurt musste ab und zu in den Wald, um sich wieder einzukriegen. Andere tauchen ab unter Wasser. Oder setzen sich in eine stille Kirche, und wehe, ein anderer kommt herein und zerstört diese Stille.
Du sollst den Feiertag heiligen. Im Entdecken des Heiligen steckt immer auch die Ruhe. Ohne Ruhe ist uns nichts mehr heilig. Aber diese heilige Ruhe weckt doch wieder zu einem anderen Leben, nimmt wieder mit hinaus und mit in die Bewegung hinein, nur eben anders. Irgendwie: ruhiger.
Was heißt das für letzte Ruhestätten und für die Rede vom Tod als einem Zustand ewiger Ruhe? – Dass auch aus der letzten Ruhe nach dieser Ewigkeit wieder eine Bewegung folgen wird. Eine heilige ruhige Bewegung. Vielleicht himmelwärts. Wir nennen es Auferstehung.
Was heißt das für die Gestaltung unserer Gottesdienste? – Auch hier bitte Ruhezeiten einplanen. Stille aushalten. Nicht unwichtig, um Heiliges in und um uns zum Klingen und Reden und Bewegung in die hörende Gemeinde zu bringen.
Einer meiner theologischen Lehrer sagte einmal: Gute Predigten führen an einen Ort der Ruhe, an einen heiligen Ort und rechnen dort mit der Selbstwirksamkeit dieses Ortes.
Damals war mir das zu wenig. Heute ist es mir fast schon zu viel. Ein befreundeter Pfarrer macht so viele Pausen in seinen Predigten, dass ihm ein Kirchenältester neulich sagte: Deine stärksten Sätze sind die Pausen.
Kurt lebt lange schon nicht mehr. Auf seiner Beerdigung hat ihm einer seiner Nachbarn einen Strafzettel ins Grab geworfen. Eine andere rief: Du fehlst mir, du brummendes Ungestüm!
Und mir fehlt heute viel mehr als sein schrecklicher Schnaps sein Ruf: Ruhe, Menschenskinder!
Nur nicht neben Kindergärten. Nur eben anders. Irgendwie: heiliger. Mensch, Kurt.
Mehr Spannendes, leider nicht zu Kurt, aber zu heiligen Orten und Zeiten finden Sie in dieser Ausgabe der Pastoralblätter. Nehmen Sie sich die Ruhe!
Wie auch immer: Ihnen allen einen gesegneten Tag oder eine geruhsame Nacht,
das wünscht Ihnen herzlich
Ihre Redaktion der Pastoralblätter
und Ihr Jochen Lenz (Schriftleitung)