Auch Kitas müssen Whistleblower schützen: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz und seine Auswirkungen für Träger Seit Mitte Dezember gilt ein Gesetz, das hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen im Betrieb schützen soll. Alle Kitas mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Rechtsverstöße gemeldet werden können. Von Anna Müller-Kabisch © Dobrila Vignjevic – GettyImages 1_2024, 17. Jahrgang, S. 30-31 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 53,00 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,40 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 50,70 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte. Auch interessant Plus Ausgabe 2_2026: KI in der Kita S. 10-13 Gezielter Einsatz: Wie viel KI passt in die Kita? Von Antje Bostelmann Themenpaket: KI in der Kita Plus Ausgabe 1_2026 S. 16-17 Aktuelle Themen in der Kindertagesbetreuung aus Sicht des Landesjugendamts in Baden-Württemberg: Zwischen Aufsicht und Beratung Von Kristin Hermann Plus Ausgabe 1_2026 S. 30-32 Der Schutzauftrag muss ins Schutzkonzept Von Johanna Nolte, Kathrin Hansen
Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte.
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