Was unsere Rechtsexpertin rät: Mittagsruhe mit Babyfon? Stellen Sie sich vor, Sie können den Mittagsschlaf aller Kinder nicht persönlich betreuen. Wann müssen Sie anwesend sein? Und wann reichen technische Hilfsmittel aus? Von Heike Schnurr © daydreambubble - iStock 1_2019, 49. Jahrgang, S. 25-27 / / 2 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 76,40 € für 10 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 13,50 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 71,60 € für 10 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Heike Schnurr Volljuristin (Ass. jur.) und Pädagogin (B. A.), Fachbuchautorin, freiberufliche Referentin in der Weiterbildung von Erzieher*innen sowie Dozentin für Recht und Pädagogik an der Fachschule für Sozialpädagogik, Marienschule Limburg. Auch interessant Plus Ausgabe 1_2026 S. 16-17 Aktuelle Themen in der Kindertagesbetreuung aus Sicht des Landesjugendamts in Baden-Württemberg: Zwischen Aufsicht und Beratung Von Kristin Hermann Plus Ausgabe 1_2026 S. 30-32 Der Schutzauftrag muss ins Schutzkonzept Von Johanna Nolte, Kathrin Hansen Plus Ausgabe 4_2025 S. 26-27 Wer darf ein Kind abholen? Von Anna Müller-Kabisch
Heike Schnurr Volljuristin (Ass. jur.) und Pädagogin (B. A.), Fachbuchautorin, freiberufliche Referentin in der Weiterbildung von Erzieher*innen sowie Dozentin für Recht und Pädagogik an der Fachschule für Sozialpädagogik, Marienschule Limburg.
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