Zur Debatte um ein Drittes Vatikanisches KonzilEine Verfassungsfrage

Insbesondere der Missbrauchskomplex zeigt die Reformnotwendigkeit der katholischen Kirche. Braucht es 60 Jahre nach Ende des Zweiten Vatikanums ein Drittes Vatikanisches Konzil? Dies lässt sich nicht ohne die Antwort auf eine vorausgelagerte Frage beantworten.

Menschen laufen auf den Petersdom zu
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Vor 60 Jahren wurde das Zweite Vatikanische Konzil beendet. Seine Entscheidungen bleiben so wegweisend wie verbindlich. Trotzdem mehren sich Stimmen, die ein Drittes Vatikanisches Konzil fordern. Die Welt hat sich in einer Weise und in einem Tempo verändert, die weltkirchliche Stellungnahmen verlangen. Von der Bewahrung der Schöpfung im Zeichen der Klimakatastrophe bis zur Bedeutung technologischer Innovationen; von der Sexualethik bis zur Geschlechtergerechtigkeit; von einer pluralitätskompatiblen Perspektive auf andere Religionen bis hin zur Frage nach dem Ort der Kirche in einer sich dramatisch verändernden Weltordnung; von der Frage nach der Akzeptanz einer freiheitsbasierten Religionskultur in offenen Gesellschaften bis zur Auseinandersetzung um die Reichweite von Menschenrechten in der Kirche – keines dieser Themen lässt sich mit den Dokumenten des letzten Konzils so bearbeiten, wie es der Deutungsdruck verlangt, der von ihnen ausgeht. Während die Konzilsväter noch sehr genau zu sagen wussten, was der Mensch ist, steht dies heute radikal in Frage – und damit auch die christliche Rede von Gott.

Konzilien betreiben Krisenmanagement …

Skeptiker verweisen darauf, die Rezeption des letzten Konzils sei noch nicht abgeschlossen. Der Blick in die Kirchengeschichte zeigt freilich, dass Konzilien selbst Teil von kirchlichen Rezeptionsprozessen sind. Im vergangenen Jahr wurde an das Konzil von Nizäa im Jahr 325 erinnert (vgl. HK, Januar 2026, 21– 24; August 2025, 38– 40). 56 Jahre später wurde das erste Konzil von Konstantinopel einberufen, um offene christologische Probleme zu lösen. Der zeitliche Abstand wäre konzilsgeschichtlich also bereits überschritten. Der Konziliarismus des 15. Jahrhunderts ging sehr viel weiter. Auf dem Konzil von Konstanz (1414−1418) wurde beschlossen: „Die häufige Feier der Generalkonzilien ist eine vorzügliche Weise, den Acker des Herrn zu pflegen […] Daher verfügen, bestimmen, entscheiden und verordnen wir durch diesen für immer gültigen Erlaß, daß von jetzt an Generalkonzilien in folgender Weise gefeiert werden: das erste fünf Jahre nach Beendigung dieses Konzils, das zweite sieben Jahre danach. Von da an wird in Zukunft alle zehn Jahre ein Konzil gefeiert […]“

Papst Martin V. bestätigte diese Entscheidung, doch mit der Stabilisierung päpstlicher Macht löste sich die Bindungskraft dieses mit Ewigkeitsvermerk ausgestatteten Erlasses zeitnah auf. An das zitierte Dekret „Frequens“ wollten sich die späteren Päpste ungern erinnern lassen. Seine Gültigkeit wurde in Frage gestellt, auch wenn der neue Papst vom Konstanzer Konzilsrat gewählt worden war. Wie auch immer man das kanonistische Problem einschätzt: Konzilien betreiben Krisenmanagement. Die Handlungsfähigkeit einer Kirche im Schisma wurde in Konstanz wieder hergestellt und ein allgemein anerkanntes Papsttum gerettet.

… und haben einen weiten Spielraum

Das konziliaristische Gedächtnis der katholischen Kirche haftet an Widersprüchen, die sich bis in die vatikanischen Konzilien der Moderne verlängern. Das ekklesiologische Problem einer wirksamen Gewaltenteilung von Papst, Bischöfen und dem ganzen Volk Gottes hat auch das Zweite Vatikanische Konzil nicht gelöst. Einerseits hält es am Vorrang des Papstes fest, bindet ihn andererseits an das Bischofskollegium zurück. Die monarchischen Durchgriffsrechte des Papstes bleiben kirchenrechtlich erhalten, während die Autorität von päpstlichen Alleingängen theologische Fragezeichen hinterlässt. Selbst Pius IX. brauchte ein Konzil, um sich den Lehr- und Jurisdiktionsprimat bestätigen zu lassen, von dem er – worauf Hubert Wolf hingewiesen hat – schon 1854 mit der Verkündigung des Dogmas von der Unbefleckten Empfängnis Mariens Gebrauch gemacht hatte.

Klaus Schatz bezeichnet Konzilien als „Brennpunkte der Kirchengeschichte“ und betont damit den dramatischen Charakter von Kirchenversammlungen mit Auseinandersetzungsanlass und katholischem Streitwert. Sie sind mit einem erheblichen Spielraum von Handlungsfeldern und Entscheidungsoptionen verbunden. Es gibt keine feste Regel, wie oft und aus welchem Anlass sie abgehalten werden. Konstanz bestätigt dies, gerade weil sich die Päpste souverän über seine Beschlüsse hinwegsetzen konnten. Die Väter von Konstanz mussten einen Kirchenbruch bearbeiten, hatten sich aber auch mit Lehrfragen auseinanderzusetzen, die sich mit den Namen von John Wyclif und Jan Hus verbanden. Thema war insofern die Reform der Kirche in einem mehrfachen Notstand – und das verlängert den Blick in die katholischen Kirchengegenwarten des 21. Jahrhunderts.

Eine synodale Transformation

Heute steht vor allem eine Frage zur Diskussion, die eine weltkirchliche Antwort verlangt: Was bedeutet der sexuelle, geistliche und pastorale (Macht-)Missbrauch im Raum der katholischen Kirche für ebendiese? Auch wenn diese Frage das Synodalprojekt von Papst Franziskus nicht bestimmt hat: Die synodale Transformation der römisch-katholischen Kirche praktiziert eine neue Form von Gewaltenteilung, die auch die Bearbeitung des Missbrauchs betrifft. Sie lässt sich als Fortschreibung der Volk Gottes-Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils begreifen und knüpft an die Communio-Theologie an, mit der 20 Jahre nach Abschluss des Konzils eine Bischofssynode seine Kirchenidee interpretierte.

Die synodale Kirchenreform hat inzwischen mit den römischen Synoden von 2023 und 2024 einen ersten Höhepunkt erlebt. Sowohl die Vorbereitung der „Synode über Synodalität“ als auch die weiteren Schritte ihrer Implementierung gehören in diesen Prozess. Er verändert die Kommunikation wie die Organisation von Macht in der Kirche und lässt sich mit Thomas Söding als Versuch beschreiben, „ein Verfassungsproblem zu lösen, das durch eine Überbetonung des hierarchischen Bischofsamtes entstanden und ist und eine garantierte Beteiligung des Kirchenvolkes überall dort erfordert, wo die Zukunftsfragen des Glaubens entschieden werden“ (Wohin will die katholische Kirche? Die Weltsynode und Papst Leo XIV., Ostfildern 2025, 5).

Durch die katholischen Glaubenswelten gehen tiefe Risse

Ein solches Programm gehört traditionell zum Pensum von Konzilien. Da der Missbrauchskomplex der katholischen Kirche ein globales Phänomen darstellt und da er die Glaubwürdigkeit der verantwortlichen Akteure und der Kirche selbst beschädigt, steht sie vor einer Reformnotwendigkeit ersten Ranges. Das schließt die Beratung über die Ursachen und die Entscheidung über Konsequenzen ein. Sie bemessen sich an den systemischen Gründen des Missbrauchs. Gibt es sie oder nicht? Das ist eine kirchliche Streitfrage mit ekklesiologischer Tiefenwirkung. Sie verbindet sich mit Themen, die – um das Mindeste zu sagen – unterschiedlich eingeschätzt werden.

Entlang der Frage nach der Frauenordination und den Auseinandersetzungen um Segnungen von homosexuellen Partnerschaften zeigt sich, welch tiefe Risse durch die katholischen Glaubenswelten gehen. Die Einheit der Kirche steht dabei nicht durch ein formelles Schisma in Frage, wie es die Pius-Bruderschaft derzeit erneut provoziert. Vielmehr droht sie sich durch Kirchenaustritte auf der einen Seite und durch scharfe kircheninterne Gegensätze auf der anderen Seite aufzulösen.

Mit dem weltkirchlichen Synodenprojekt werden Voraussetzungen geschaffen, um diese Fragen zu bearbeiten. Die geistliche Balance von Unterschieden hebt indes Differenzen in der theologischen Perspektive und der pastoralen Wirklichkeit nicht auf. Mehr Spielraum für Ortskirchen mag zum Beispiel beim Zölibat Optionen eröffnen. Aber über disziplinarische Fragen hinaus bedarf es für die katholische Kirche einer weltkirchlich belastbaren Entscheidung. Gerade bei der Frauenordination zeigt sich, wie sich Gewichte verschieben. Was die längste Zeit nicht diskutiert werden durfte, kann nun zumindest für das Diakonat beraten werden. Die Offenheit für Lehrentwicklungen, auf die Michael Seewald mit seiner Studie zum „Dogma im Wandel“ (Freiburg 2018) hingewiesen hat, weist auf Bewegungsspielräume hin. Um sie zu nutzen, bietet sich zum gegebenen Zeitpunkt die Vertiefung synodaler Kirchenpraxis an. Aber Entscheidungen, die im katholischen Missbrauchskomplex zum Handeln zwingen und den Glauben grundlegend betreffen, lassen sich universalkirchlich nicht auf Dauer verschieben.

Die Bedeutung einer synodalen Kirchenkultur

Also doch ein Drittes Vatikanisches Konzil? Die Frage lässt sich nicht ohne Antwort auf eine vorgelagerte beantworten: Wieviel gemeinsame Beratungs- und Entscheidungskultur braucht die katholische Kirche? Diese Frage ist mit dem Synodalprojekt von Franziskus virulent geworden, nicht zuletzt, weil der Papst auch Nicht-Bischöfen ein Entscheidungsrecht eingeräumt hat: Sie durften nicht nur beraten, sondern auch abstimmen. Wenn man also auf ein mögliches Konzil schaut, wird man einen Schritt hinter diese Entscheidung nicht ohne Autoritätsverlust machen können.

Eine synodale Kirchenkultur muss auch das Format von Konzilien verändern. Laien haben schon früher auf Konzilien mitgewirkt und mitentschieden. Sie lässt sich ekklesiologisch überzeugend nicht mehr als reine Bischofsversammlung organisieren. Gefragt ist im 21. Jahrhundert gerade angesichts der Herausforderungen, die gesellschaftlich und politisch, technologisch wie religionskulturell weit über das Ensemble des Zweiten Vatikanischen Konzils hinausführen, eine repräsentativere Form der Konzilsbeteiligung des ganzen Volkes Gottes.

Die Welt ist 60 Jahre nach dem letzten Konzil eine grundlegend andere geworden, auf nahezu allen Ebenen. Wenn man die Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ ernst nimmt, braucht es einen anderen Blick auf die Zeichen der Zeit. Vor allem Digitalisierung und Künstliche Intelligenz stellen einen epistemisch wirksamen Rahmen dar, der die Glaubensdarstellung betrifft. Partizipation als Konsequenz des Zweiten Vatikanums bedarf auf dieser Linie einer veränderten kirchlichen Organisationsform. Konzilien waren bislang der privilegierte Ort, um dogmatische Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört heute die Entscheidung eines Konzils, ob allein Bischöfe oder auch Laien teilnehmen dürfen. Oder sollte dies der Papst entscheiden, so wie es Franziskus für seine Synoden getan hat?

Auch so zeigt sich: Eine Verfassungsfrage steht im Raum, mit der sich erweist, was die katholische Kirche unter Synodalität versteht. Wie lässt sie sich auf einem Konzil verwirklichen – nicht zuletzt kommunikativ und organisatorisch? Derzeit gibt es weltweit etwa 5500 Bischöfe. Ein Konzil verlangt heute eine andere Arena als den Petersdom. Und so steht am Ende ironischerweise eine ganz andere Frage: Wenn ein weltkirchliches Entscheidungsforum gefordert ist, wie es die Konzilien in der Kirchengeschichte bereitstellten, braucht es im synodalen Kirchenmodell möglicherweise keine mehr?

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