In beachtlicher Regelmäßigkeit flammt in der katholischen Kirche ein Streit auf, für den es kirchensoziologisch kaum Anlass gibt. Befürworter der sogenannten Alten Messe stellen eine marginale Größe dar. Dennoch lösen Avancen auf die Stärkung einer vorkonziliaren Gottesdienstform starke Emotionen aus. Zuletzt sprach Thomas Reese von einem liturgischen „Zombie“. Die Metapher spitzt ein Problem zu, das die kirchliche Lehre im Kern betrifft. Abgestorbenes bleibt lebendig? Wie verhält sich das Geltungsrecht kirchlicher Traditionen zu der Gegenwart, in der sich ihre Bedeutung verliert? Jedenfalls ist der Ewigkeitsvorbehalt des Missale romanum, den Pius V. im 16. Jahrhundert anmeldete, von den Bestimmungen eines seiner Nachfolger überholt. Heute liegen Franziskus und sein nachtridentinischer Vorgänger einträchtig in Santa Maria Maggiore zur ewigen Ruhe gebettet. Ihr Widerspruch aber bleibt.
Für die theologischen Fragen, die er auslöst, hat Benedikt XVI. eine Antwort gefunden: „Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein.“
Diese theologische Regel hat der Papst 2007 in seinem Begleitbrief zum Motu proprio Summorum Pontificum formuliert. Sie bezieht sich auf die „Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie“. Verboten war sie nie, stellt aber im nachkonziliaren Kontext eine kirchliche Scheidegrenze dar: „Wir wissen alle, daß in der von Erzbischof Lefebvre angeführten Bewegung das Stehen zum alten Missale zum äußeren Kennzeichen wurde; die Gründe für die sich hier anbahnende Spaltung reichten freilich viel tiefer.“
Sie betreffen die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils und die Umstellungen nicht nur in einzelnen Fragen und Lebensbereichen der Kirche, sondern im Lehrformat. Joseph Ratzinger selbst hat während des Konzils für eine geschichtliche Bestimmung von Tradition und Offenbarung argumentiert und damit den Gegensatz zu einer neuscholastisch erstarrten Theologie profiliert.
Liturgien als Ausdruck gelebten Glaubens
Wie weit aber reicht das geschichtliche Dispositiv der Offenbarung? Die Regel Benedikt XVI. führt auf ein ökumenisches Nebengleis: die Grazer Rede Joseph Ratzingers und die Bedeutung des päpstlichen Primats. Dort findet sich eine ekklesiologische Grundregel: „Rom muss vom Osten nicht mehr an Primatslehre fordern, als auch im ersten Jahrtausend formuliert und gelebt wurde“ (Prognosen für die Zukunft des Ökumenismus, in: Joseph Ratzinger, Kirche – Zeichen unter den Völkern. Schriften zur Ekklesiologie und Ökumene (JRGS 8/2), Freiburg 2010, 717-730; 724).
Gelebte Ekklesiologie erlaubt es, unterschiedliche kirchliche Lebensformen so aneinander zu vermitteln, dass sich ihr historisches Wahrheitsmoment bewahren lässt. Konkret: Die Einheit der Kirche ist als Moment einer geschichtlichen Entwicklung zu begreifen. Gegensätze bilden dort einen kirchlichen Zusammenhang, wo sie das einmal Kirchenmögliche unter veränderten Bedingungen zur Geltung bringen. Einheit mit dem Osten wäre also auch mit unterschiedlichen Akzentuierungen des Lehr- und Jurisdiktionsprimats denkbar. Auf dieser Linie hat Benedikt XVI. den Titel „Patriarch des Abendlandes“ abgelegt, weil er aus seiner Sicht vor allem die jurisdiktionelle Seite des Petrusdienstes zum Ausdruck bringt, während für Benedikt XVI. die Einheit in der wahren Lehre im Mittelpunkt stand.
Damit rückt die geschichtliche Disposition der Kirche und ihrer Theologie in den Fokus, nicht zuletzt auch ihrer Liturgie. Die dogmatisch entscheidende Herausforderung besteht darin, wie sich gegensätzliche Positionen aneinander vermitteln lassen (vgl. HK, Mai 2026, 13-16). In der Liturgie hält Benedikt XVI. bereits die Fragestellung für unangemessen: „Es gibt keinen Widerspruch zwischen der einen und der anderen Ausgabe des Missale Romanum. In der Liturgiegeschichte gibt es Wachstum und Fortschritt, aber keinen Bruch“ (Prognosen für die Zukunft des Ökumenismus, 724).
Liturgien sind Ausdruck gelebten Glaubens, der sich in einem theologischen Rahmen bewegt. Das zeigt sich schon mit dem tauftheologischen Horizont der altkirchlichen Bekenntnisentwicklung. Deshalb stellt die „Verwendung des Meßbuchs von 1962 als Forma extraordinaria der Meßliturgie“ nicht nur die Aufnahme einer liturgischen Tradition dar. Sie setzt nicht nur auf eine besondere Ästhetik und geistliche Ausrichtung, die einem kirchlichen Pluralismus Raum gibt. Sie haftet an einem theologischen Rahmen, der mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil verändert wurde. Die Ostung der Gebetsrichtung stellt auch in der nachkonziliaren Liturgie eine Option dar, nicht aber das ekklesiologische Gefüge. Die Volk Gottes-Ekklesiologie in ihrer communialen Gestalt findet in der alten Messform einen anderen, reduzierteren Ausdruck als in der reformierten Liturgie. Das kommt in der rollentypologischen Zentrierung auf den handelnden Priester zum Ausdruck. Die Communio-Ekklesiologie setzt hier andere Akzente, die gottesdienstlich wirksam werden und das Grundanliegen der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanums umsetzen, weshalb diese Messform das Attribut ordinaria beansprucht.
„Die Mutter Kirche wünscht sehr, alle Gläubigen möchten zu der vollen, bewußten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden, wie sie das Wesen der Liturgie selbst verlangt und zu der das christliche Volk, "das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, der heilige Stamm, das Eigentumsvolk" (1 Petr 2,9; vgl. 2,4-5) kraft der Taufe berechtigt und verpflichtet ist. Diese volle und tätige Teilnahme des ganzen Volkes ist bei der Erneuerung und Förderung der heiligen Liturgie aufs stärkste zu beachten, ist sie doch die erste und unentbehrliche Quelle, aus der die Christen wahrhaft christlichen Geist schöpfen sollen“ (Sacrosanctum Concilium, Nr. 14).
Wenn es zum kirchlichen Widerspruch kommt
Fundamentaltheologisch prekär wird die doppelte Regel Benedikt XVI. mit dem Austarieren unterschiedlicher liturgisch-ekklesiologischer Perspektiven, die in einen kirchlichen Widerspruch führen. Ratzingers Berichte während des Konzils zeigen, dass sie mehr als nur Spannungen zwischen theologischen Richtungen und Akteuren betrafen. Es ging um eine geschichtliche Hermeneutik von Offenbarung und Tradition (vgl. Gregor Maria Hoff, Widersprüchliche Hinterlassenschaft. Das Zweite Vatikanische Konzil und seine ungelösten Probleme, Freiburg 2025, 92-102). Sie führt zur offenen Frage, ob sich der geschichtliche Wandel auch auf die Lehrformate bezieht, also nicht nur auf Formulierungen, sondern auf die Architektur der Theologie. Dass es „Dogma im Wandel“ (Michael Seewald, Freiburg 2018) gibt, lässt sich nicht bestreiten. Aber existiert ein geschichtlicher Relativismus der Theologie? Aus katholischer Lehrsicht nicht. Was aber bedeuten dann Revisionen der Lehre, die bis in die Liturgie hinein wirksam sind? Die veränderten Positionen der katholischen Kirche zur Moderne, namentlich zur Religionsfreiheit, aber auch zur Ökumene und zum Judentum, reagieren auf historische Umbrüche und sind damit Ausdruck einer geschichtlichen Disposition der Rede von Gott. Das Evangelium lässt sich nicht in zeitenthobenen Wahrheitsformeln, sondern nur in der Kommunikation, also in der Übersetzung entwickelter Lehre erreichen. Die Liturgie in unterschiedlichen Sprachen liefert das Anschauungsmaterial.
Folgt man der ersten Ratzinger-Regel, dann heißt das: Was einmal möglich war, sei es Primatslehre, sei es Alte Messe, kann in seiner Bedeutung und Relevanz nur im geschichtlichen Moment bestimmt werden. Das Argument Benedikt XVI. ist ökumenisch produktiv und wirkt liturgietheologisch kalmierend – aber es haftet an einer zwar auf Geschichte bezogenen, nicht aber geschichtlich argumentierenden Theologie. Kein Bruch in der kirchlichen Lehre, nur Reform – diese Variante des Ewigkeitsvermerks reibt sich am geschichtlichen Befund. Das hat kirchenpolitische Konsequenzen, denn der Gegensatz zwischen den Messformen führt über den katholischen Kirchenkonflikt einer konservativen Minderheit mit der Mehrheit der Bischöfe hinaus. Die Piusbrüder argumentieren auf der Basis einer societas perfecta-Ekklesiologie, die mit der Lehrautorität des Zweiten Vatikanischen Konzils an ein Ende gekommen ist. Relativierungen der Lehre durch die Zeichen der Zeit, durch andere Religionen sind aus dieser Kirchensicht ausgeschlossen: Die Kirche verfügt immer und für alle Zeiten über die Wahrheit des Evangeliums. Katholisch reicht. Mag sein, dass diese Kirchenglaubensform ein Revival erlebt – die Möglichkeit steht im geschichtlichen Kirchenprozess offen. Aber im gegebenen Moment kirchlicher Lehrbestimmung gilt dies nicht. Und anders als geschichtlich ist auch die Ekklesiologie der Piusbruderschaft nicht, die sich in der alten Messform Ausdruck verschafft.
Damit verschärft sich die Frage, ob und wie sich fest verfugte Lehre nicht nur verändern, sondern aufheben lässt. Mit Ratzingers Hinweis auf den päpstlichen Primat im ersten Jahrtausend betrifft dies auch die Form, in der die Unfehlbarkeit des Papstes zum Ausdruck gebracht und kirchlich gelebt werden kann. Konsequent geschichtliches Denken schließt ein Moment der Relativierung ein: durch den Heiligen Geist, der sich in Schrift und Tradition und kirchlicher Auslegung dynamisch vermittelt. Am Ende steht im Streit um die Alte Messe mehr auf dem Spiel als die Revitalisierung eines liturgischen Wiedergängers.