Das Arbeitsgericht Hamm hat die Klage eines Frauenarztes gegen die Einschränkung von Abtreibungen am christlichen Klinikum Lippstadt abgewiesen. Das Urteil vom 8. August bestätigt eine Dienstanweisung des Krankenhausträgers, Schwangerschaftsabbrüche außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter in der Klinik zu untersagen. Die Weisung erstreckt sich auch auf die Nebentätigkeit des klagenden Arztes in einer rund 50 Kilometer entfernten Privatpraxis. Der vorsitzende Richter erklärte bei der Urteilsverkündung, die Klinik sei zu beiden Maßnahmen berechtigt.
Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital setzte die katholische Seite durch, dass weitgehend auf Abtreibungen verzichtet wird. Der klagende Chefarzt der Gynäkologie, Joachim Volz, sieht die Weisung als unvereinbar mit seiner ärztlichen Verantwortung an. Er startete die Online-Petition „Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!“, die bis Mitte August über 255.000 Unterschriften erhielt.
Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hält die Abweisung der Klage für juristisch folgerichtig, wie er der Katholischen Nachrichten-Agentur erklärte. Ein Arbeitnehmer habe kein Recht, selbst zu bestimmen, welche Leistungen er erbringt. Nur unzumutbare Weisungen müsse er nicht befolgen. Das Erzbistum Paderborn, auf dessen Gebiet die Klinik liegt, schrieb auf seiner Website: „Aus unserer ethischen und geistlichen Überzeugung heraus halten wir es nicht für vertretbar, das Lebensrecht an bestimmte Voraussetzungen, Zeitpunkte oder Umstände zu knüpfen.“ Volz selbst betonte im WDR, er sei als Chefarzt kein Vertreter der katholischen Kirche und kein „Verkündigungsarzt“. Auch ein kirchlicher Arbeitgeber sollte seine Grundrechte als Arzt und die der Frauen als Patientinnen nicht missachten. Er will in Berufung zu gehen.