Es ist ein Thema, das seit der Weimarer Republik durch die politische Landschaft Deutschlands wabert: die Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften. In der letzten Legislaturperiode schien es, als wäre man der Ablösung dieser Zahlungen ein Stück nähergekommen (vgl. HK, Oktober 2024, 28–31). Ein Grundsätzegesetz für die Ablösung stand die letzten Jahre über immer wieder im Raum – doch unter Verweis auf die Haushaltslage wurde es von den Bundesländern blockiert, und die vorgezogenen Neuwahlen machten ihm dann gänzlich den Garaus.
Was ein großer Fehler war. Denn jedes Jahr ohne Ablösung kommt den Staat langfristig teurer zu stehen als deren Umsetzung. Zwar würde eine Ablösung bedeuten, dass zunächst für mehrere Jahrzehnte höhere Zahlungen an die Kirchen erfolgen müssten. Aber irgendwann wären die Staatsleistungen dann tatsächlich abgelöst. Hätte man 1949, im Jahr des Inkrafttretens des Grundgesetzes, mit der Ablösung angefangen, gäbe es heute keine Staatsleistungen mehr. Die Kirchen hätten ihr Geld erhalten und könnten frei darüber verfügen. Und der Staat hätte deutlich mehr Geld in seinem Haushalt zur Verfügung stehen.
Weswegen Staat und Kirche an den Plänen zur Ablösung der Staatsleistungen festhalten sollten. Auch die aktuelle Koalition aus CDU und SPD sollte dem entsprechenden Auftrag des Grundgesetzes Folge leisten und das Grundsätzegesetz nicht aus den Augen lassen. Denn die Argumente gegen eine Ablösung sind bei Lichte betrachtet fadenscheinig: Natürlich sind die Kassen von Bund und Ländern derzeit leer. Aber darauf kann man mit einem längeren Ablösezeitraum und kleineren, für die Ablösung gezahlten jährlichen Zusatzbeträgen reagieren. Es muss nicht alles auf einmal oder in zehn Jahren gezahlt werden. Die Ablöseraten können schließlich auch über 50 oder 100 Jahre gestreckt werden – was die einzelnen Beträge deutlich haushaltstauglicher machen würde.
Und wer ernsthaft damit argumentiert, dass eine Ablösung der Leistungen dem Verhältnis von Staat und Kirchen schaden könnte, sollte sich vor allem eines fragen: Sollten wirklich finanzielle Abhängigkeiten die Grundlage für die in Deutschland gepflegte Kooperation von Staat und Kirche sein? An einer Ablösung der Staatsleistungen führt perspektivisch jedenfalls kein Weg vorbei. Auch nicht mit einer neuen Bundesregierung und auch nicht in Zeiten knapper Kassen. Man muss nur irgendwann einmal aufhören, mit den ewig gleichen Argumenten um den heißen Brei herumzureden und endlich damit anfangen, die Dinge zu regeln und die Zahlungen in Gang zu bringen.