Am 15. Mai 2026 hat Leo XIV. seine erste Sozialenzyklika "Magnifica Humanitas" über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz unterzeichnet. Er stellte sich damit in die Tradition seines Namensvorgängers Leos XIII., der am 15. Mai 1891 mit "Rerum Novarum" ein zentrales Problem des 19. Jahrhunderts aufgegriffen hatte: die Verelendung der Industriearbeiter. Leo XIII. suchte Wege zu ihrer Überwindung, die eine Balance halten zwischen Sicherungen und Begrenzungen der Freiheit, ohne Industrialisierung und Lohnarbeit abzulehnen. In der innerkirchlichen Auseinandersetzung darüber, ob der Verkauf der Arbeitskraft unsittlich sei und die Lohnarbeit deshalb verworfen werden müsse, ergriff er jene Partei, die einige Jahre zuvor schon Bischof Ketteler von Mainz ergriffen hatte: Die res novae der Industrialisierung sind nicht in sich schlecht, aber sie bedürfen der Reform. So begründete er die katholische Soziallehre.
"Magnifica Humanitas" widmet sich den res novae des 21. Jahrhunderts: den Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz, die "heilen, verbinden, bilden und unser gemeinsames Haus schützen, … aber auch spalten, ausgrenzen und neue Ungerechtigkeiten hervorbringen" kann. Leo XIV. deutet diese Herausforderung im Licht zweier alttestamentlicher Bilder: des Turmbaus von Babel, der aus menschlicher Selbstgenügsamkeit hervorgeht und im Chaos endet, und des Wiederaufbaus der Mauern Jerusalems durch Nehemia, eines Werkes, das aus Gebet, Kooperation und erneuerten Beziehungen erwächst und Gott in die Mitte stellt.
Zugleich klärt Leo XIV., was die Soziallehre der Kirche ist: Frucht einer langen kirchlichen Reflexion über das gesellschaftliche und politische Leben, gespeist aus Schrift, Tradition und theologischer, philosophischer wie juristischer Überlieferung. Sie will die humanisierende Kraft des Evangeliums für politische Entscheidungen fruchtbar machen, "die die Würde eines jeden Menschen, den Zusammenhalt der Gemeinschaften und das Wohl aller fördern". In Jesus Christus erkennt Leo XIV. deshalb die "konkreteste Gestalt" dieser Soziallehre.
Seine Enzyklika ist ein Appell "an alle katholischen Gläubigen, an alle Christen, an alle Männer und Frauen guten Willens", sich wie Nehemia "auf der Baustelle unserer Zeit die Hände schmutzig zu machen" und "Baumeister der Gemeinschaft zu sein, keine Architekten von Babel". Er bittet alle,
"den Bau eines weiteren Turmes zu Babel zu stoppen und sich stattdessen zusammenzuschließen, um im Guten aufzubauen, damit die Menschheit niemals ihre Schönheit verliert und die Welt im menschlichen Herzen erneut den Ort erkennen kann, an dem Gott wohnen möchte."
Sicherung der Freiheit – Beschränkung der Freiheit
Der Papst verbirgt nicht dabei seine Sorge über gefährliche Tendenzen der digitalen Revolution.
In der digitalen Revolution liege
"die Kontrolle über Plattformen, Infrastrukturen, Daten und Rechenleistung nicht in der Hand von Staaten, sondern von großen wirtschaftlichen und technologischen Akteuren, die … die Zugangsbedingungen, die Regeln der Sichtbarkeit und die Möglichkeiten der Teilhabe selbst festlegen. Wenn sich solche Macht in wenigen Händen konzentriert, besteht die Gefahr, dass sie undurchsichtig wird und sich der öffentlichen Kontrolle entzieht".
Wie jede große technologische Wende, so neige auch die Künstliche Intelligenz dazu,
"vor allem die Macht derjenigen zu stärken, die bereits über wirtschaftliche Ressourcen, Kompetenzen und Zugang zu Daten verfügen. Unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls und der allgemeinen Bestimmung der Güter wirft dieses Phänomen ernsthafte Bedenken auf: Kleine, sehr einflussreiche Gruppen können Informationen und Konsum lenken, demokratische Prozesse konditionieren und die wirtschaftliche Dynamik zu ihrem eigenen Vorteil beeinflussen. Dies steht im Widerspruch zur sozialen Gerechtigkeit und Solidarität unter den Völkern".
Hinter der Künstlichen Intelligenz verbergen sich darüber hinaus "verschiedene Formen der Knechtschaft". Sie beruhe
"auf der stillen Arbeit von Millionen von Menschen, die in wenig sichtbaren, aber unverzichtbaren Tätigkeiten beschäftigt sind: Datenbeschaffung, Moderation von Inhalten …und Modelltraining."
Hinzu komme die Arbeit, "die Ressourcen zu gewinnen, die für die Herstellung der Geräte und Mikroprozessoren benötigt werden" und hinter der sich oft eine "Ausbeutungskette" verbirgt. Sie begünstige schließlich die Ideologie des Transhumanismus und des Posthumanismus, das heißt die "futuristische Vision vom verbesserten Menschen … oder vom Hybriden aus Mensch und Maschine", mithin ein Menschenbild, in dem der Mensch zur optimierbaren Ressource wird.
Aber Papst Leo XIV. lässt ebenso deutlich werden, dass die Künstliche Intelligenz, wie das Werk Nehemias, auch als Instrument zum Bau einer humanen Welt genutzt werden kann. Eine eindeutige Definition der Künstlichen Intelligenz sei zwar nicht möglich, aber es sei falsch, sie mit der menschlichen Intelligenz gleichzusetzen. Sie ahme bestimmte Funktionen der menschlichen Intelligenz nach und übertreffe diese oft an Geschwindigkeit und Rechenleistung in der Datenverarbeitung, sodass sie in zahlreichen Bereichen konkrete Vorteile biete. Aber sie empfinde weder Freude noch Schmerz, reife nicht in Beziehungen, wisse nicht, was Liebe, Arbeit, Freundschaft und Verantwortung bedeuten. Sie habe kein moralisches Gewissen. Sie könne Sprache, Verhalten und Beurteilungen imitieren, Empathie oder Verständnis simulieren, aber sie bewege sich nicht in jenem affektiven, relationalen und geistigen Horizont, in dem der Mensch zur Weisheit gelangt. Dennoch könne sie "zu einer großen Hilfe für die ganzheitliche menschliche Entwicklung", ja sogar zu einer "Form der Teilnahme am göttlichen Schöpfungsakt" werden.
Starke Worte, mit denen Leo XIV. die Freiheit des Menschen im Umgang mit dieser neuen Technologie sichert.
Aber diesen Worten folgt eine Reihe von Ermahnungen, die der Balance zwischen Sicherungen und Beschränkungen der Freiheit dienen. Die Künstliche Intelligenz bedürfe "einer neuen geistlichen, ethischen und politischen Einordnung". Sie müsse anhand der Prinzipien der Soziallehre – der unveräußerlichen Würde des Menschen, des Gemeinwohls, der allgemeinen Bestimmung der Güter, der Subsidiarität, der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit – geprüft werden.
Die Forderung nach einer politischen Einordnung durch den Gesetzgeber zieht sich wie ein roter Faden durch die Enzyklika. Es bedürfe, schreibt Leo XIV.,
"einer neuen gemeinsamen Anstrengung von politischen Entscheidungsträgern, Arbeitnehmerorganisationen, der Wirtschaft und der Wissenschaft, um rasch angemessene und einvernehmliche Regeln und Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, auch auf internationaler Ebene."
Auch dies steht in der Tradition von Leo XIII., der in "Rerum Novarum" mehrfach die Pflicht des Staates unterstrich, sich durch "öffentliche Maßnahmen", das heißt durch Gesetze des Schutzes der Arbeiter anzunehmen.
Aber es reiche nicht aus, die Künstliche Intelligenz "zu regulieren: Sie muss entwaffnet und lebensfreundlich gemacht werden". Entwaffnen bedeute nicht, auf die Künstliche Intelligenz zu verzichten, wohl aber zu verhindern, dass sie den Menschen beherrscht. Deshalb sei es notwendig, darauf zu achten, welches Bild von Mensch und Gesellschaft in die Daten und Modelle der Künstlichen Intelligenz eingegeben wird, für eine unabhängige Aufsicht und eine Aufklärung der Nutzer zu sorgen, die Wahrheit als Gemeingut zu entdecken, die Würde der Arbeit zu schützen, den Begriff des Eigentums auf Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technische Infrastrukturen und Daten auszuweiten, einen verfrühten und unbeaufsichtigten Umgang mit digitalen Geräten zu verhindern und die Wirtschaft auf Menschenwürde, Zurechenbarkeit und soziale Gerechtigkeit auszurichten.
Die digitale Revolution erlaube es nicht, sich allein auf die "unsichtbare Hand" des Marktes zu verlassen. Vielmehr komme der Politik, das heißt dem Gesetzgeber die Aufgabe zu, "die wirtschaftlich-technologischen Dynamiken auf das Gemeinwohl auszurichten und menschenwürdige Arbeit, soziale Inklusion sowie eine gerechte Verteilung der Vorteile der Innovation zu fördern".
Die Balance zwischen Sicherungen und Beschränkungen der Freiheit im Umgang mit der Künstlichen Intelligenz ist die Stärke von "Magnifica Humanitas". Aber die Enzyklika hat auch einige Schwächen, die nicht unerwähnt bleiben können.
Leerstelle Bioethik
Was die päpstlichen Dokumente betrifft, wird "Magnifica Humanitas" weder Benedikt XVI. noch Johannes Paul II. gerecht. Benedikts Enzyklika "Caritas in Veritate" (2009) wird, wie auch in der deutschsprachigen Sozialethik, auf eine Enzyklika zum Thema "Globalisierung" reduziert.
Die "Neuheit" von "Caritas in Veritate" bestehe darin, so "Magnifica Humanitas", "aufzuzeigen, dass Entwicklung, Gerechtigkeit, Institutionen und Markt keine neutralen Wirklichkeiten sind, sondern Orte, an denen die Liebe in der Wahrheit eine geschichtliche Gestalt annehmen muss".
Das ist gewiss richtig, aber es ist nur die halbe Wahrheit. Wie ein roter Faden zieht sich durch diese Enzyklika das Plädoyer von Benedikt XVI., dass die Kirche "mit Nachdruck den Zusammenhang zwischen der Ethik des Lebens und der Sozialethik" betonen müsse, weil die Bioethik der entscheidende Bereich der kulturellen Auseinandersetzung zwischen dem Absolutheitsanspruch der Technik und der moralischen Verantwortung des Menschen geworden ist. Deshalb sei "die soziale Frage in radikaler Weise zu einer anthropologischen Frage geworden". Darüber findet sich in "Magnifica Humanitas" kein Wort.
"Magnifica Humanitas" verliert auch kein Wort über die Enzyklika "Evangelium Vitae" (1995) von Johannes Paul II., die sich mit der Kultur des Todes befasst, die das Töten vom Fluch des Verbrechens befreien möchte, indem es als medizinische Dienstleistung verschleiert wird. Diese Enzyklika ist ein Appell an die demokratischen Staaten, auf den Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu achten und weder die Abtreibung noch die Euthanasie zu legalisieren. "Evangelium Vitae" ist deshalb vor allem eine Enzyklika für die Sozialethik, nicht nur für die Moraltheologie.
Die Lehre vom gerechten Krieg überwinden?
Was nun "Magnifica Humanitas" zur Lehre vom gerechten Krieg sagt, deren Überwindung heute "wichtiger denn je" sei, entbehrt jeder Konsistenz und zwingt zu mehreren Einwänden. Im Katechismus der Katholischen Kirche wird diese seit Augustinus im 5. Jahrhundert entwickelte Lehre in Ziffer 2309 mit hinreichender Klarheit beschrieben und ihre Geltung unterstrichen: Es sei einem Volk gestattet, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen, wenn der Schaden, den ein Aggressor verursacht, sicher feststeht, schwerwiegend und von Dauer ist, wenn alle anderen Mittel, den Krieg zu beenden, sich als wirkungslos erwiesen haben, wenn eine ernsthafte Aussicht auf Erfolg besteht und wenn die Schäden, die durch die militärische Verteidigung entstehen, nicht schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Alle diese Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein und das Urteil, ob sie vorliegen, komme den verantwortlichen Regierungen zu.
Zur Begründung der Forderung, die Lehre vom gerechten Krieg zu "überwinden", stützt sich "Magnifica Humanitas" auf die Ziffer 258 der Enzyklika "Fratelli Tutti" (2020) von Papst Franziskus, in der zwei Gründe gegen die Lehre vom gerechten Krieg genannt werden: Erstens sei bei allen Kriegen in den letzten Jahrzehnten behauptet worden, sie seien gerechtfertigt, und zweitens erlaube es die Entwicklung moderner Waffen nicht mehr, den Krieg als Lösung zu betrachten.
Weder der erste noch der zweite Grund ist ein Argument gegen die Lehre vom gerechten Krieg. Wenn sich alle, die einen Krieg führen, auf diese Lehre berufen, bleibt zu prüfen, wer sich mit Recht darauf beruft und wer nicht. Wer sich fälschlicherweise auf diese Lehre beruft, wird Kritik oder Ablehnung erfahren. Aber deshalb ist nicht die Lehre vom gerechten Krieg obsolet. Und wenn eine bestimmte Waffe oder ihr Einsatz nicht zu rechtfertigen sind, dann ist dieser Einsatz abzulehnen. Die Lehre vom gerechten Krieg erweist sich deshalb aber nicht als ungültig, im Gegenteil, sie wird bestätigt.
Legitime Verteidigung
Die Lehre vom gerechten Krieg soll "überwunden" werden, so "Magnifica Humanitas", "unbeschadet des Rechts auf legitime Verteidigung, die im engsten Sinne zu verstehen ist". Die Enzyklika erspart sich weitere Überlegungen, was unter "legitimer Verteidigung im engsten Sinne" zu verstehen ist. Sie verweist nur auf die Ziffer 2309 im Katechismus, ohne auf die dort genannten Kriterien der Lehre vom gerechten Krieg einzugehen.
Hätte sie sich der Frage gestellt, was eine "legitime Verteidigung im engsten Sinne" ist, wäre sie vermutlich wieder bei der Lehre vom gerechten Krieg angekommen, deren Sinn ja gerade die strenge Begrenzung des Rechts auf den Einsatz militärischer Mittel zur Verteidigung ist. Sie hätte dem Widerspruch zwischen dem Festhalten am Recht auf Verteidigung und der Forderung nach Überwindung der Lehre vom gerechten Krieg nicht ausweichen können.
In der von "Magnifica Humanitas" mehrfach zitierten Note "Antiqua er Nova" der Dikasterien für die Glaubenslehre und für Kultur und Erziehung "über das Verhältnis von künstlicher Intelligenz und menschlicher Intelligenz" vom 28. Januar 2025, die auch ein Kapitel zum Thema "Künstliche Intelligenz und Krieg" enthält und für das Verbot autonomer tödlicher Waffensysteme plädiert, findet sich übrigens kein Wort zur Überwindung der Lehre vom gerechten Krieg. Die Note unterstreicht im Gegenteil unter Verweis auf die Ziffern 2308 bis 2310 des Katechismus den "Grundsatz des Krieges als letztem Mittel der Selbstverteidigung".
"Magnifica Humanitas" stellt der Lehre vom gerechten Krieg "Mittel" gegenüber, "die weitaus wirksamer" seien, "das menschliche Leben zu fördern, wie zum Beispiel der Dialog, die Diplomatie und die Vergebung". Der Rückgriff auf Waffen zeuge demgegenüber von "Beziehungsarmut" und habe verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung. Wieder weicht die Enzyklika der Frage aus, was geschehen soll, wenn alle diese Mittel versagen. Auch dies kann verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung haben. Hätte sie sich diesem Einwand gestellt, wäre sie vermutlich wieder bei der Lehre vom gerechten Krieg angekommen und hätte den Widerspruch zwischen dem Festhalten an der legitimen Verteidigung und der Forderung nach Überwindung der Lehre vom gerechten Krieg bemerkt.
Ein letzter Einwand: "Magnifica Humanitas" führt die Lehre vom gerechten Krieg durch die Hintertür selbst wieder ein in den Reflexionen über den Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Kriegführung. Autonome Waffensysteme machen Kriege leichter durchführbar und erschweren die Identifizierung von Verantwortungsketten. Deshalb fordert "Magnifica Humanitas", "Waffengewalt nur als letzte Option in Fällen legitimer Verteidigung" einzusetzen und "die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf dem Gebiet der Kriegführung strengsten ethischen Auflagen hinsichtlich der Menschenwürde und der Unantastbarkeit des Lebens" zu unterwerfen. "Es müssen genaue Kriterien für die Urteilsbildung benannt werden". Einige nennt die Enzyklika selbst: Verantwortungsketten müssten identifizierbar und überprüfbar bleiben, für irreversible Entscheidungen dürften nicht Schnelligkeit und Effizienz die letzten Kriterien sein und Kombattanten und Nichtkombattanten müssten unterscheidbar bleiben. Allein schon im Katechismus hätte "Magnifica Humanitas" weitere Kriterien finden können.
Der letzte Einwand ist deshalb kein ernster Einwand, sondern nur eine Dokumentation für die Inkonsistenz der Überlegungen in "Magnifica Humanitas" zur Lehre vom gerechten Krieg, die zuerst verworfen, in den Überlegungen zum Einsatz der Künstlichen Intelligenz in der Kriegführung aber wieder rehabilitiert wird.