Position ohne HoffnungKatholische Frauengemeinschaft zu Paragraf 218

Ein Positionspapier zum Abtreibungsparagrafen schreibt sich Balance auf die Fahnen – und verschiebt die Maßstäbe massiv.

Katharina Westerhorstmann
© KNA/Harald Oppitz

Das neue Positionspapier der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland (kfd) erhebt den Anspruch, eine "bemerkenswerte Balance" zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung zu halten. Das Papier bekundet dabei eine "tiefe Achtung vor dem Leben von Beginn an". Das ist zu begrüßen. Auch dass der Verband sich zum wissenschaftlichen Forschungsstand bekennt, dem zufolge "Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginnt", ist erfreulich.

Zu Beginn heißt es, das Papier dokumentiere einen Diskussionsprozess innerhalb des Verbandes: zwischen Befürworterinnen und Kritikerinnen des Paragrafen 218. Die Befürworterinnen würden "im rechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens ein starkes Signal" sehen, das deutlich mache, dass es "bei einer Schwangerschaft um mehr gehe als um eine rein persönliche Entscheidung". Die Kritikerinnen hingegen sähen "in der Strafbarkeit eine erhebliche Belastung für Frauen", "die sich ohnehin in einer Notlage" befänden. Kritisch betrachtet werde ebenfalls, dass "der Zugang zu einer medizinisch sicheren Versorgung eingeschränkt" sei.

Trotz der anfänglich dokumentierten Uneinigkeit bezüglich des Paragrafen 218 nimmt das Papier in den folgenden Abschnitten jedoch deutliche Positionierungen vor.

Gewissen und Sozialisation

Für die Autorinnen gilt es, die Entscheidung der Mutter für oder gegen ihr Kind, wenn sie autonom und "frei" getroffen wurde, insofern absolut zu respektieren, als dass man beide Optionen als legitimen Ausdruck der "Würde" der Frau bezeichnet. Die Hilfe für die Schwangere besteht in dieser Sicht darin, sie zu unterstützen, damit sie ihrem Gewissen folgen kann, die "für sie" richtige Entscheidung zu treffen.

Spätestens in dem Abschnitt, der die unscheinbare Überschrift "Katholische Sozialisation" trägt, gibt der Text den konzilianten Ton auf. Von "männlicher Dominanz" in Theologie und kirchlicher Hierarchie ist dort die Rede, die erst dazu geführt habe, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt überhaupt in Gewissensnöte geraten. Diese entsprängen letztlich einer "besonders eingeschränkten Sicht auf die ... Sexualität" und einem mangelnden Verständnis der weiblichen Selbstbestimmung.

Die Autorinnen betonen, dass katholisch sozialisierte Frauen vielfach Normierungen der Sexualität und Kontrolle ihrer Fortpflanzung internalisiert hätten, die ihnen von eben jener männlichen Dominanz in der Kirche vorgelegt worden sei. Damit wird letztlich impliziert, dass der Ursprung von Gewissensnöten, dem eigenen Kind nicht schaden zu wollen, und eine innere Hemmung gegen die Abtreibung nicht einem gut funktionierenden Gewissen entspringe, sondern eine Fehlform darstelle: ein durch männliche Herrschaft und deren Prägung entstelltes und manipuliertes, unfreies "Gewissen".

Es geht um die Wiederbelebung eines sozialistischen Verständnisses des Schwangerschaftsabbruches als legitimer Selbstbestimmung der Frau (bei gleichzeitigem Anspruch auf soziale Unterstützungsleistungen).

Hierin offenbart sich nun die eigentliche Richtung des Positionspapiers. Es geht um die Wiederbelebung eines sozialistischen Verständnisses des Schwangerschaftsabbruches als legitimer Selbstbestimmung der Frau (bei gleichzeitigem Anspruch auf soziale Unterstützungsleistungen). In den Verhandlungen rund um die deutsche Einheit im April 1990 wurde vonseiten der ehemaligen DDR, in der die Fristenregelung weitgehend akzeptiert war, ein entsprechender Entwurf eingebracht. In Westdeutschland gab es die umstrittene Indikationenlösung, die eine Abtreibung als rechtswidrig, jedoch in solchen Fällen als straffrei ansah, wenn bestimmte Indikationen vorlagen. Der § 218 als neuer Paragraf für Gesamtdeutschland wurde dann von Lebensschützern im Westen (insbesondere in der katholischen Kirche) als weiteres Zugeständnis in Richtung Abtreibungsbefürworter und als Überrumpelung wahrgenommen. Im Osten wurden die neuen Einschränkungen wie auch die Rechtswidrigkeit vielfach als Einschränkung von Freiheit und Selbstbestimmung der Frauen sowie als Ausdruck westlicher Dominanz empfunden.

In den politischen Entwicklungen der Jahrzehnte nach der deutschen Einheit hat auch die politische Konservative die eindeutige Ablehnung der Abtreibung aufgegeben, den Grundsatz "rechtswidrig, aber straffrei" jedoch verteidigt.

Trotz der Ablehnung von Autorität und Hierarchie (hier der männlichen), offenbart das Papier letztlich eine rücksichtslose Dominanz der Geborenen über die Ungeborenen.

Es ist auffällig, wie sehr das kfd-Papier sprachlich von ursprünglich sozialistischen und feministischen Ansätzen durchzogen ist. Trotz der Ablehnung von Autorität und Hierarchie (hier der männlichen), offenbart das Papier letztlich eine rücksichtslose Dominanz der Geborenen über die Ungeborenen. Und dass bezüglich der Beratung von geforderten "wertfreien" Informationen die Rede ist, bestätigt nur noch einmal, dass die vorgegebene "Balance" die Aufgabe der Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht impliziert und den Eindruck erweckt, als seien beide Optionen – die Abtreibung und die Entscheidung für das Kind – in gleicher Weise moralisch verantwortbar.

"Versorgung" auch in katholischen Einrichtungen?

Was zu Beginn als strittige Position der Fraktion der Kritikerinnen des Paragrafen 218 dargestellt wurde – nämlich dass es eine flächendeckende "Versorgung" in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche brauche – wird später in Text als Forderung präsentiert: Die Versorgungslücke müsse "dringend geschlossen werden". Da ist es nur folgerichtig, dass es anschließend heißt: "Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen."

Die Forderung nach "flächendeckender Versorgung" hat schon in vergangenen Jahren berechtigte Kritik hervorgerufen, da der Begriff der "Versorgung" impliziert, hier ginge es um ein "Gut", dessen Allokation geboten sei.

Kritik an Lebensschützern

Der Text belegt außerdem christliche Lebensschützer mit dem Verdacht, sich in der Nähe zu politisch Rechtsextremen zu befinden.

Obwohl man die Forderung erhebt, Polarisierungen sollen vermieden werden, verfällt man immer wieder in genau diese. So hält man Lebensschutzverbänden vor, sich einseitig nur gegen den Abbruch und für das Austragen des Kindes einsetzten, jedoch zu übersehen, dass Lebensschutz das ganze menschliche Leben umfassen müsse.

Da ist man dann als Leserin doch überrascht, mit welcher Unkenntnis dieses Positionspapier geschrieben wurde. Nicht nur, dass hier eine Diskussion, die in den Vereinigten Staaten der 1990er und 2000er Jahren geführt wurden, in der die Demokraten traditionell für soziale Gerechtigkeit eintraten, während die Republikaner gegen die Abtreibung protestierten, einfachhin auf Deutschland übertragen wird, obwohl unsere Verhältnisse auch damals schon deutlich komplexer waren. Auch wird völlig übersehen, dass es gerade die katholische Kirche in den USA und später auch im deutschsprachigen Raum war, die sich für den Schutz des Lebens in all seinen Phasen (von seiner Empfängnis bis zum natürlichen Tod) eingesetzt hat.

In den USA wurde die als "Seamless Garment" bekannte Theorie von Kardinal Joseph Bernardin vertreten, der 1983 für einen konsistenten Ansatz im Lebensschutz ("Consistent Ethic of Life") warb. Das Bild des durchgewebten "Gewands ohne Naht" entstammt dem Johannesevangelium (Joh 19,23), das im Kontext der Verurteilung Jesu erwähnt wird. Die Aktivistin Eileen Egan bezog es auf den Menschen, der ungeachtet seiner Lebensphase oder seiner Lebensumstände schutzbedürftig sei.

Als der Kardinal diesen Gedanken aufgriff, wurde das Konzept zunächst recht populär – auch unter Katholiken, erfuhr dann mit der Zeit jedoch mehr und mehr Kritik, weil plötzlich alle ethischen Fragen, die den Menschen betrafen, in der einen Theorie zusammengefasst wurden und auf gleicher Ebene zu liegen schienen. Dagegen regte sich Widerstand, weil es im Schwangerschaftsabbruch für das Kind immer um Leben oder Tod geht, während in anderen Fragen mehr oder weniger adäquate politische Lösungen verhandelbar sein müssten.

Der Einsatz gegen Euthanasie und Armut und Ausbeutung (z.B. in der Leihmutterschaft) sowie die Betonung des Einsatzes "für alle" Menschen ist bei uns im deutschsprachigen Raum schon längst eine Realität.

Obwohl sich die Lage in Deutschland anders darstellte, begann sich auch hier im Lebensschutz spätestens seit den 2000er Jahren eine größere Sensibilität für die Vulnerabilität des Menschen in ganz unterschiedlichen Kontexten zu entwickeln. Der Einsatz gegen Euthanasie und Armut und Ausbeutung (z.B. in der Leihmutterschaft) sowie die Betonung des Einsatzes "für alle" Menschen ist bei uns im deutschsprachigen Raum schon längst eine Realität.

Dass ein besonderer Schwerpunkt auf den Einsatz für Frauen und gegen Abtreibung gelegt wird, ist angesichts des schwerwiegenden Unrechts gegenüber unschuldigem und wehrlosem menschlichem Leben sowie der hohen Zahl von Abbrüchen in Deutschland — im Jahr 2025 rund 106.000 — nicht nur nachvollziehbar, sondern geradezu geboten; dies gilt umso mehr im Vergleich zu Themen wie Todesstrafe und Folter, die hierzulande ohnehin verboten sind.

Was Würde wirklich bedeutet

Zudem ist es allein die Mutter, die dem Kind als Schutz gegeben ist, da es vollständig von ihrem "Ja" abhängig ist. Eine Ermutigung, sich für das Leben zu entscheiden und die "gute Hoffnung" zu hüten, kann niemals die Würde der Frau verletzen. Es nimmt sie in ihrer Menschenwürde gerade ernst, die uns befähigt, auch in schwierigen Situationen zu lieben, sogar dann, wenn es Opfer bedeutet und man Hilfe von außen braucht. Ein Kind abzutreiben, verletzt sie indes immer in ihrem Sein als Mutter, sodass alle Anstrengungen geboten sein müssten, ihr zu einer guten Entscheidung zu helfen, gerade weil auch sie in der Situation vulnerabel ist.

Dass sich die kfd vom eindeutigen Schutz des menschlichen Lebens an dessen Anfang verabschiedet, ist erschütternd – und ist sicher nicht "katholisch".

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