Wie bei allen Segensfeiern ist
auch beim Blasiussegen darauf zu achten,
dass es nicht zu einem magischen
Verständnis kommt. Zuspruch des Segens
und Antwort im Lob Gottes – beide
Elemente gehören zusammen. Deshalb
sollte der Segen auch in Corona-Zeiten im
Rahmen einer gottesdienstlichen Feier
erteilt werden. Dies muss nicht immer
eine Eucharistiefeier sein. Um möglichst
vielen Menschen den Empfang des
Blasiussegens zu ermöglichen, könnten
darüber hinaus mehrmals am Tag kurze
Gottesdienste (z. B. Wort-Gottes-Feiern,
Tagzeitenliturgien; vgl. dazu auch
Benediktionale, Nr. 6, S. 51–57) gefeiert
werden, bei entsprechender Witterung
auch im Freien.
Unabhängig von der Wahl der liturgischen
Form spricht der Priester/Diakon/beauftragte Laie am Ende der Feier mit
den brennenden Kerzen in der Hand eines
der möglichen Segensworte (Benediktionale,
Nr. 6, S. 52). Anschließend wird der
Blasiussegen als Einzelsegen erteilt: Alle
Beteiligten tragen währenddessen eine
Mund-Nase-Bedeckung. Der vorgeschriebene
Mindestabstand zwischen allen
Personen ist einzuhalten. Der Priester/Diakon/beauftragte Laie segnet (Kreuzzeichen)
mit den brennenden Kerzen in
der Hand schweigend die einzelnen
Gläubigen.
Allerdings muss der Blasiussegen
nicht unbedingt als Einzelsegen erteilt
werden: Alternativ kann am Ende der
Feier über alle mit den brennenden
Kerzen in der Hand eines der möglichen
Segensworte gesprochen werden.
Pfarrer Carsten Rupp, Trier