Hans Küng, der Rebell gegen Rom, soll von Rom rehabilitiert werden, fordert der Ratzinger-Schüler Wolfgang Beinert in der aktuellen Ausgabe der Herder Korrespondenz. Er würdigt Hans Küng als "Propheten der Katholizität", der im Bereich der Ekklesiologie, der Ökumene und des Gesprächs zwischen den Religionen Bedeutendes geleistet hat. In der Tat hat Küng ein waches Gespür für Zeitfragen gehabt und Modernitätskonflikte der Kirche offengelegt. Schon Papst Johannes XXIII. hat sein Buch "Konzil und Wiedervereinigung" (1960) gelesen, Paul VI. hat, als sich Dissonanzen zum kirchlichen Lehramt anbahnten, die schützende Hand über ihn gehalten, erst Johannes Paul II. hat den streitbaren Tübinger Theologen 1979 lehramtlich domestiziert. Alle Vermittlungsversuche im Vorfeld waren gescheitert. Medial aber hat Küng den Gegenwind aus Rom stets zu nutzen gewusst.
Der Vorschlag, ihn und sein Werk posthum zu rehabilitieren, wäre gewiss eine versöhnliche Geste. Aber wäre der Vorschlag theologisch überzeugend? Ich denke: Nein! Und zwar aus mindestens vier Gründen.
I.
1970 hat Hans Küng das bürgerliche Unbehagen gegenüber den Papstdogmen des Ersten Vatikanischen Konzils zum Ausdruck gebracht. Hinter den Begriff "Unfehlbar" hat er ein Fragezeichen gesetzt und die Dogmen des Ersten Vatikanums durch historische Kontextualisierung relativiert. Wie Erzbischof Marcel Lefebvre von traditionalistischer Seite im Namen der Päpste von gestern gegen den Papst von heute rebelliert hat, so hat Küng von liberaler Seite die letztinstanzliche Kompetenz des Papstes infrage gestellt – als hätte er als akademischer Theologe die letztinstanzliche Kompetenz dazu. Zurückgerudert ist er nicht. Zu meinen Studienzeiten in Tübingen war daher nicht ohne Schmunzeln vom "Tübinger Gegenpapst" die Rede.
II.
Weiter hat Hans Küng in seinem Buch "Christsein" (1974) eine viel beachtete Neuinterpretation der Christologie vorgelegt, die – von den neutestamentlichen Zeugnissen ausgehend – eine eher funktionale Deutung der Gestalt und Botschaft Jesu entwickelt hat. Die hohe, mit metaphysischen Kategorien arbeitende Christologie der altkirchlichen Konzilien wurde nicht direkt verneint, aber doch als hellenistische Verfremdung problematisiert und deutlich relativiert. So unterschiedliche Theologen wie Karl Rahner, Hans Urs von Balthasar und Joseph Ratzinger haben an "Christsein" bemängelt, es hole den Glauben an die Menschwerdung des Wortes Gottes in Jesus Christus nicht ein und falle hinter die Vorgaben des Konzils von Chalkedon 451 zurück.
III.
Ein dritter Differenz-Punkt sind Küngs Reformforderungen, die neben einer Revision der kirchlichen Sexualmoral auch die Aufhebung des Pflichtzölibats und des Verbotes der Frauenordination anmahnten. Küng hat eine Demokratisierung der Kirche gefordert und wollte mit dem Konzil über das Konzil hinausgehen, um die katholische Kirche im Paradigma der Moderne ankommen zu lassen. Gewiss gibt es mit dem Synodalen Prozess der Weltkirche partielle Einlösungen dieser Forderungen, aber in Sachen "viri probati" und Frauenordination hat es keine Änderungen gegeben – und wird es, sieht man von der erfreulichen Präsenz von Frauen in kirchlichen Führungspositionen bis in die Kurie hinauf ab, vorerst wohl auch keine geben.
IV.
Schließlich gibt es einen vierten Dissenspunkt in der Ethik. Hans Küng hat 1995 gemeinsam mit dem Tübinger Rhetorik-Professor Walter Jens ein Buch mit dem Titel Menschenwürdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung publiziert. Ich war seinerzeit bei der Buchvorstellung in Tübingen dabei. Küng sagte, wenn er einmal nicht mehr arbeiten könne und nicht mehr leistungsfähig sei, wolle er schon selbst darüber entscheiden können, wann er wie sterben wolle. Das ist von manchen begrüßt, von anderen aber mit Erschrecken registriert worden. Soll Leistung das letzte Kriterium des Lebens sein? Unter dem suggestiven Titel Glücklich sterben? hat Küng 2014 im Gespräch mit Anne Will seine Position wiederholt. Gewiss findet diese in liberalen Gesellschaften, die die Autonomie des Subjekts betonen, zunehmend Resonanz, sie steht aber in klarem Widerspruch zur kirchlichen Lehrposition. Gott sei Dank hat Küng am Ende seines Lebens nicht von der Möglichkeit des assistierten Suizides Gebrauch gemacht.
Dissensverschleierung
Der Tübinger Theologe hat keine seiner strittigen Positionen zurückgenommen. Dennoch hat Benedikt XVI. seinen ehemaligen Kollegen 2005 zu einer Privataudienz empfangen und mit ihm über den Dialog zwischen Theologie und Naturwissenschaft sowie über das Projekt "Weltethos" disputiert. Die Streitfragen blieben dabei ausdrücklich ausgeklammert. Franziskus hat Küng handschriftlich geschrieben und damit ein freundliches Zeichen gesetzt. Papst Leo XIV. hat das Zweite Vatikanische Konzil soeben als "Leitstern für die Kirche von heute" ausgerufen, nicht aber ein Drittes Vatikanisches Konzil, das Küng schon zu meinen Tübinger Studienzeiten gefordert hat.
Warum soll Leo XIV. einen Theologen, der keine seiner Positionen revidiert hat, posthum rehabilitieren? Die Forderung von Wolfgang Beinert mag gut gemeint sein, sie liefe aber auf eine Dissensverschleierung hinaus. Gerade aus der Romkritik Küngs lässt sich lernen, aber nicht minder aus der Küng-Kritik Roms! Würde Leo dem Appell des Ratzinger-Schülers Beinert nachkommen und den streitbaren Tübinger Theologen rehabilitieren, wäre das ein Akt der Illoyalität gegenüber seinen Vorgängern. Die Kohärenz des Katholischen würde Schaden nehmen, ja es käme einer päpstlichen Selbstdemontage gleich, wenn der Papst die Unfehlbarkeitskritik Küngs ohne Vorbehalte unterschreiben würde.