Der Konflikt zwischen der katholischen Kirche und der Priesterbruderschaft St. Pius X. entstand im Zuge der Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965). Streitthemen waren vor allem die Liturgiereform, die neue Offenheit gegenüber anderen Religionen (insbesondere dem Judentum) und die Anerkennung der Religionsfreiheit. Der französische Erzbischof Marcel Lefebvre (1905–1991) lehnte diese Ergebnisse des Konzils ab, die für ihn den Bruch mit der Tradition darstellten. Folge dieser Ablehnung war 1970 die Gründung der Piusbruderschaft mit dem Ziel, die bisherige Lehre und die tridentinische Liturgie unverkürzt zu bewahren.
Der Konflikt eskalierte 1988, als Lefebvre ohne Erlaubnis des Papstes vier Bischöfe weihte. Papst Johannes Paul II. reagierte mit der Feststellung der Exkommunikation, was den endgültigen Bruch mit Rom bedeutete. Zwar wurde diese 2009 von Benedikt XVI. teilweise aufgehoben, jedoch hat die Bruderschaft angekündigt, am 1. Juli 2026 erneut Bischofsweihen vorzunehmen, was zur erneuten Exkommunikation führen würde.
Die theologischen Konfliktlinien lassen sich anhand eines zwölfseitigen Protokolls (in: Archiv des Erzbistums Köln, NL Höffner, 1473 II) nachvollziehen, das im Anschluss an ein Gespräch zwischen dem damaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und Kölner Erzbischof Joseph Kardinal Höffner (1906–1987) und Erzbischof Marcel Lefebvre erstellt wurde. Das knapp fünfstündige Gespräch hatte am 20. Dezember 1977 in einem Haus katholischer Ordensschwestern in Bühl/Baden "unter vier Augen" stattgefunden und orientierte sich an sechs vorbereiteten Thesen Höffners, die er Lefebvre auch schriftlich vorlegte.
Ekklesiologische Anfragen
Zu Beginn des Gesprächs stellt Höffner die Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils bezüglich des Jurisdiktionsprimates und der Unfehlbarkeit des Papstes dar, der "die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis" besitzt und dessen Entscheidungen "aus sich und nicht auf Grund der Zustimmung der Kirche unabänderlich" seien. Diese Aussagen werden durch das Zweite Vatikanische Konzil bestätigt, das dem Papst "volle, höchste und universale Gewalt über die Kirche" zuschreibt.
Höffner verweist auf eine Erklärung Lefebvres aus dem Jahr 1962, in der dieser als Generaloberer von seinen Ordensbrüdern gefordert hatte, "dass kein Platz sein darf für unsere eigenen Ideen", sondern dass "alle unsere Ansichten die der Kirche und des Papstes sein müssen".
Ganz anders klingt eine Aussage Lefebvres aus dem Jahr 1974:
"Keine Autorität, auch nicht die höchste in der Hierarchie der Kirche, kann uns zwingen, unseren katholischen Glauben preiszugeben oder zu schmälern".
Zugleich habe Lefebvre in einem Spiegel"-Interview den Papst mit "Ketzerei" in Verbindung gebracht und das Zweite Vatikanische Konzil einen "Weg des Verderbens" genannt. Daraus entwickelt Höffner die provokante Frage, auf welche Autorität sich Lefebvre stütze, wenn er sich gegen Papst und Bischofskollegium stelle:
"Besitzt er einen Super-Primat, eine Super-Unfehlbarkeit? Oder beruft er sich gegenüber dem Primat und der Unfehlbarkeit des Papstes auf sein Gewissen? Ist er sich bewusst, dass dies der Weg aller Schismatiker und Häretiker gewesen ist? Es ist ein innerer Widerspruch, im Namen der Tradition die Tradition der Kirche preiszugeben."
Darauf erklärt Lefebvre, er habe "nie Papst Paul VI. einen Häretiker genannt" und sei "kein Rebellenbischof". Er betont, dass in seinem Seminar in Écône "für den Heiligen Vater täglich gebetet" werde und er den Jurisdiktionsprimat nicht bestreite. Für seine Kritik beruft er sich auf die thomistische Lehre von der correctio fraterna (brüderliche Zurechtweisung) und entnimmt ihr das Recht, Obere zu korrigieren. In diesem Zusammenhang äußert er, der Papst habe sich "zu sehr von gewissen Reformern beeinflussen lassen", insbesondere im Bereich der Liturgie.
Missbräuche in der Kirche
Bezüglich des zweiten Themenkomplexes macht sich Höffner einen Brief Papst Pauls VI. an Lefebvre vom 11. Oktober 1976 zu eigen, aus dem er ausführlich zitierte. Darin wird festgestellt, dass Abweichungen in Glaubensfragen "zweifellos auf das entschiedenste zu verurteilen" seien, zugleich wird jedoch betont, dass diese Missstände nicht dem Konzil selbst zugeschrieben werden dürften.
Der Papst beschreibt die Situation der Kirche als von einer "übergroßen Umwälzung" geprägt und hebt sowohl Probleme als auch positive Entwicklungen hervor. Darüber hinaus kritisiert Paul VI. Lefebvres Verhalten: Es sei widersprüchlich,
"etwa, wenn Du sagst, Du willst die Missbräuche, von denen die Kirche verunstaltet wird, heilen; wenn Du beklagst, dass die Autorität in der Kirche nicht genügend respektiert wird […] Wie kannst Du nun bei der Erfüllung dieser Aufgaben vorgeben, verpflichtet zu sein, das vor zehn Jahren abgeschlossene Konzil abzulehnen – und dies im Widerspruch zu Deinen Brüdern im bischöflichen Amt – und gleichzeitig dem Apostolischen Stuhl selbst zu misstrauen, den Du als Rom mit neomodernistischer und neoprotestantischer Tendenz hinstellst, und Uns offen den gebührenden Gehorsam zu verweigern? Wenn Du wirklich 'unter Unserer Autorität' wirken willst, wie Du in Deinem letzten privaten Schreiben versichert hast, müsstest Du zuerst diese Zweideutigkeiten und die feindlichen und widersprüchlichen Taten beenden".
Lefebvre erklärt daraufhin, das Zweite Vatikanische Konzil wiederhole "im Wesentlichen den überlieferten Glauben der Kirche", er erkenne es jedoch nur an, "insofern es die Tradition der Kirche anerkennt". Seine Vorbehalte richten sich konkret gegen Konzilsaussagen bezüglich der "Religionsfreiheit" und der "Ökumene" sowie bestimmte Passagen von Gaudium et spes, die er als "zu humanistisch und naturalistisch" beschreibt. Sichtlich betroffen führt er aus:
"Wenn er diese Kritik äußere, sei er kein Häretiker. Schließlich habe sich die Französische Bischofskonferenz ja auch gegen ,Humanae vitae‘ gewandt. Und auch die Deutsche Bischofskonferenz habe sich zu ,Humanae vitae‘ nicht eindeutig geäußert. (Königsteiner Erklärung) Beide Bischofskonferenzen seien von Rom nicht getadelt worden. Warum also sei Rom so hart gegen ihn? Die Professoren Küng und Haag hätten die Chancen jahrelanger Prozesse und Verhandlungen erhalten. Er, Lefebvre, werde ohne Prozess verurteilt."
Das römische Messbuch
Höffner führt aus, dass das erneuerte Messbuch von Papst Paul VI. nach "jahrelangen Vorarbeiten" promulgiert worden sei und dass es im Lauf der Geschichte gängige Praxis war, liturgische Änderungen vorzunehmen. Er nennt konkrete Anpassungen und stellt die Frage, ob diese tatsächlich so weitreichend seien, dass von einer "völlig neuen Messe" gesprochen werden könne. Lefebvre erklärt, er halte die neue Messe weder für "ungültig" noch für "häretisch", äußert jedoch die Auffassung, "einzelne Texte des neuen Messbuchs ließen das Geheimnisvolle der Eucharistie zurücktreten". Er sieht insbesondere den Opfer- und Sühnecharakter weniger deutlich ausgeprägt und verweist auf ökumenische Aspekte der Reform.
Religionsfreiheit
Höffner stellt die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils dar, wonach niemand gezwungen werden dürfe, "gegen sein Gewissen zu handeln", und auch nicht daran gehindert werden dürfe, "gemäß seinem Gewissen zu handeln". Ergänzend verweist er auf frühere Aussagen, etwa von Papst Pius XII., die eine differenzierte Haltung zur Toleranz erkennen lassen. Lefebvre äußert demgegenüber, es sei bedenklich, wenn das Konzil ein Naturrecht darin sehe, "öffentlich eine falsche Religion kundzutun".
Kollegialität der Bischöfe
Das Thema war bereits im zitierten Brief des Papstes an Lefebvre angeschnitten worden. Höffner hatte in den vorgefertigten Fragen die Lehre des Konzils über die Kollegialität der Bischöfe, wonach das Bischofskollegium nur "in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom" Autorität besitzt, betont. Eine Reaktion Lefebvres ist im Protokoll nicht festgehalten.
Ökumenismus
Höffner stellt dar, dass das Konzil trotz bestehender Unterschiede gemeinsame Grundlagen mit anderen christlichen Gemeinschaften betont und die Einheit als göttliches Geschenk versteht. Lefebvre äußert hierzu, es "bedränge ihn sehr, was auf ökumenischem Gebiet geschehe", und er befürchte eine "Abflachung der Glaubensunterschiede".
Ergebnisse des Gesprächs
Im abschließenden Teil erklärt Lefebvre mehrfach seinen Wunsch, "in vollem Frieden mit der Kirche und dem Papst zu leben" und seine Priester in den Dienst der Kirche zu stellen. Höffner nennt dagegen als zentrale Hindernisse für eine Einigung die "Ablehnung der Messzelebration nach dem Missale Pauls VI.", die "fehlende Anerkennung des II. Vatikanums" sowie den "Ungehorsam gegenüber dem Papst".
Lefebvre habe daraufhin "einen fast traurigen Eindruck" gemacht und sich von den Argumenten Höffners insbesondere in Bezug auf die Nichtanerkennung des Jurisdiktionsprimates "spürbar beeindruckt" gezeigt. Auf Höffners Vorschläge, "a) die Messe in Écône nach dem neuen Missale zu feiern, b) das II. Vatikanum vorbehaltlos anzuerkennen, c) in jedem konkreten Fall den Jurisdiktionsprimat des Papstes anzuerkennen, glaubte Lefebvre nicht eingehen zu können".