Vatikanische DiplomatieHausverbot für Macron?

Eine Zeitung druckt eine Falschmeldung, andere schreiben sie ab und plötzlich gerät der Vatikan in Erklärungsnot. Über die Geschichte einer „Fake News“ und was sie über das Verhältnis von weltlichen und geistlichen Mächten verrät.

Nein, Papst Leo XIV. hat Frankreichs Präsidenten Emmanuel Macron keineswegs eine Audienz verweigert. Entsprechende Medien- berichte wurden sowohl vom Vatikan als auch vom französischen Außenministerium umgehend dementiert. Tatsächlich habe es beiderseits Terminschwierigkeiten gegeben. Nota bene: Im heutigen Mediendschungel ist schnell etwas „glaubhaft“ in die Welt gesetzt. Zumal dann, wenn eine „Begründung“ gleich mitgeliefert wird – hier lautete sie: Die Haltung des Franzosen bei den Themen Abtreibung und Sterbehilfe.

Dass der Vatikan und Paris in beiden Fragen meilenweit auseinanderliegen, ist allerdings keine Fake News: Das französische Parlament hatte auf Initiative Macrons im März 2024 ein „Grundrecht auf Abtreibung“ als weltweit erstes Land in der Verfassung verankert. Demzufolge hat jede Frau in Frankreich bis zur 14. Schwangerschaftswoche das verbriefte Recht, ihr Ungeborenes abzutreiben; die Kosten übernimmt die Krankenkasse. In der noch laufenden Debatte um eine Legalisierung der Sterbehilfe setzt sich Macron massiv für eine Liberalisierung ein und bezeichnet dies als „Akt der Brüderlichkeit“. In erster Lesung fand ein entsprechender Gesetzentwurf bereits im Mai 2025 in der französischen Nationalversammlung eine deutliche Mehrheit; in wenigen Tagen befasst sich der Senat damit, der aber kein Vetorecht hat. Eine endgültige Zustimmung obliegt noch der Nationalversammlung, doch diese gilt als nahezu sicher. Jedem sterbenskranken Menschen, der bei vollem Bewusstsein ist, steht dann von Staats wegen das Recht zu, seinem Leben ein Ende zu setzen beziehungsweise setzen zu lassen.

Zu beiden Themen hatte Leo XIV. in seiner Neujahrsansprache eindeutig Stellung bezogen: Er stellte klar, dass die Kirche Abtreibung kategorisch ablehnt, und beklagte, „dass öffentliche Mittel für die Vernichtung von Leben verwendet werden, statt sie in die Unterstützung von Müttern und Familien zu investieren.“ Sterbehilfe bezeichnete der Papst als „eine falsche Form des Mitgefühls“. Auch die französischen Bischöfe nahmen Stellung: Es sei „eine Lüge, sich auf einen Akt der Brüderlichkeit zu berufen, wenn es um das Töten geht, die Möglichkeit der Verabreichung einer tödlichen Substanz zu schaffen oder eine Pflegeperson dazu anzustiften, dies gegen ihr Gewissen zu tun.“

Die Fronten zwischen der katholischen Kirche und Paris sind in diesen Fragen also „verhärtet“, wie man so sagt, und es gibt auch nichts zu verhandeln zwischen dem Kirchenstaat hier und einem sehr weltlichen Staat dort, der seit 1789 einen konsequenten Weg der Säkularisierung geht, was im „Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat“ von 1905 noch lange nicht gipfelte. In unserem gesellschaftlich viel stärker entkirchlichten Nachbarland gibt es keinen Religionsunterricht an den staatlichen Schulen (Ausnahme Alsace-Moselle) und die kirchliche Wohlfahrt ist ein Flickenteppich, was auch an der fehlenden Kirchensteuer liegt. Viele Franzosen bezeichnen sich zwar noch als „kulturell katholisch“, aber nicht als gläubig.

Umso wichtiger ist es, dass Papst Leo XIV. die Position der Kirche zum einen klar und deutlich formuliert. Und zum anderen, dass er weiterhin und dauerhaft Gesprächs- und Empfangsbereitschaft signalisiert. Damit steht er in guter diplomatischer Tradition des Heiligen Stuhls, niemanden abzuweisen und keine Türen zuzuschlagen.

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