Abmahnung bei fehlender Krankmeldung: Unsere Rechtsexpertin Ines Hemme-Oels berät Sie Im Kita-Alltag tauchen immer wieder Situationen auf, für die Sie als Leitung Rechts sicherheit brauchen. Diesmal: Was tun, wenn Ihre Mitarbeiterin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät oder gar nicht einreicht? Von Ines Hemme-Oels 2_2017, 10. Jahrgang, S. 31-32 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 53,00 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,40 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 50,70 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Ines Hemme-Oels Ines Hemme-Oels arbeitet in ihrer Hamburger Kanzlei als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg und als Beraterin beim Mütterzentrum Norderstedt e.V. sowie als Referentin für verschiedene Bildungsträger tätig.
Ines Hemme-Oels Ines Hemme-Oels arbeitet in ihrer Hamburger Kanzlei als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist Vorsitzende der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle in Hamburg und als Beraterin beim Mütterzentrum Norderstedt e.V. sowie als Referentin für verschiedene Bildungsträger tätig.