Totengedenken

Das Totengedenken ist seit den Anfängen des Christentums Bestandteil des gottesdienstlichen Lebens der Kirche. Es wurzelt im Glauben an das Pascha-Mysterium Jesu Christi und in der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten. Schon die ersten Christen beteten für ihre Verstorbenen und feierten die Eucharistie an ihren Gräbern. Dieses Gebet versteht sich als Ausdruck der Communio der Heiligen, die über den Tod hinaus besteht, und des Vertrauens, dass Gott die Verstorbenen zur Vollendung des ewigen Lebens führen wird.

In der katholischen Liturgie hat das Totengedenken vielfältige Formen angenommen. In jeder Eucharistiefeier wird im Eucharistischen Hochgebet der Verstorbenen gedacht. Hinzu kommen Begräbnisfeiern, Gedenkmessen („Seelenämter“, z. B. das Sechs-Wochen-Amt oder das Jahresgedächtnis), das Totenoffizium (Stundengebet) sowie das Fest Allerseelen am 2. November. Auch das Entzünden von Kerzen, die Gräbersegnung an Allerheiligen/Allerseelen oder das Totengedenken in den Fürbitten gehören zu den Ausdrucksformen christlicher Gedenkkultur. Sie bringen den Glauben zum Ausdruck, dass die Kirche auch für ihre Verstorbenen Fürbitte einlegt und sie der barmherzigen Liebe Gottes anvertraut.

Das christliche Totengedenken richtet den Blick deshalb nicht nur zurück auf das Leben der Verstorbenen, sondern zugleich auf die eschatologische Hoffnung der Vollendung bei Gott. Trauer und Hoffnung stehen dabei nebeneinander. Die Liturgie verschweigt den Schmerz des Abschieds nicht, verkündet aber zugleich die österliche Hoffnung: Weil Christus den Tod überwunden hat, dürfen Christen darauf vertrauen, dass auch ihre Verstorbenen zum ewigen Leben berufen sind.

Manuel Uder, Trier

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