Inklusive Gottesdienste sind liturgische Feiern, an denen alle Menschen unabhängig von Alter, Behinderung, Herkunft, Sprache oder persönlichen Voraussetzungen möglichst gleichberechtigt teilnehmen können. Grundlage ist die Überzeugung, dass Gott alle Menschen zu sich ruft und die Liturgie die Feier des ganzen Volkes Gottes ist. Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet deshalb die „volle, bewusste und tätige Teilnahme“ aller Gläubigen als wesentliches Ziel der Liturgiereform (vgl. SC 14). Inklusive Liturgie bedeutet daher in erster Linie nicht die Schaffung besonderer Gottesdienste für einzelne Gruppen, sondern die Gestaltung von Feiern, die niemanden ausschließen.
Inklusion kann in der Liturgie auf vielfache Weise geförtert werden: Dazu gehören eine verständliche Sprache, gut wahrnehmbare Zeichen und Rituale, barrierefreie Kirchenräume sowie die Möglichkeit, dass Menschen mit unterschiedlichen Begabungen und Einschränkungen liturgische Dienste übernehmen. Leichte Sprache, Gebärden, geeignete musikalische Formen oder eine bewusste Einführung in die liturgischen Zeichen können dazu beitragen, dass mehr Menschen das gottesdienstliche Geschehen verstehen und aktiv mitfeiern können. Dabei geht es nicht um eine Vereinfachung der Liturgie, sondern um ihre Erschließung für unterschiedlichste Menschen.
Inklusive Gottesdienste verstehen Vielfalt nicht als Hindernis, sondern als Bereicherung der feiernden Gemeinde. Sie orientieren sich an den Bedürfnissen der Mitfeiernden, ohne den Kern der Liturgie zu verändern. So wird sichtbar, dass die Kirche ein Leib mit vielen Gliedern ist (vgl. 1 Kor 12), in dem jeder Mensch seinen Platz hat und mit seinen Gaben zur Feier des Glaubens beitragen kann. Dies entspricht dem Grundanliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die Liturgie immer wieder so zu gestalten, dass sie den Menschen ihrer Zeit den Zugang zum Pascha-Mysterium Christi eröffnet.
Manuel Uder, Trier