Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart, HA VIIIa Liturgie (mit Kunst und Kirchenmusik) und Berufungspastoral (Hg.): Leitfaden für den angemessenen Umgang mit nicht mehr verwendeten religiösen Gegenständen, Rottenburg am Neckar 2022
In den letzten Jahren werden kirchlichen
Einrichtungen zunehmend Devotionalien
angeboten, für die die aktuellen Besitzer
keine Verwendung (mehr) haben. Die
Diözese Rottenburg-Stuttgart hat unter
Mitwirkung der diözesanen
Liturgiekommission nun
einen Leitfaden erarbeitet,
der kirchlichen Einrichtungen
Handlungssicherheit für
einen verantworteten Umgang
damit sowie allgemein
kommunizierbare Informationen
bietet.
Die Einführung des Leitfadens
stellt die Bedeutung
solcher Gegenstände als Zeichen
für das religiöse Leben heraus und
betont, dass der Umgang mit ihnen wegen
emotionaler Bindungen sensibel erfolgen
muss, aber auch eine etwaige Segnung der
Gegenstände eine angemessene andere
Nutzung nicht ausschließe. Gleiches gilt
für liturgische Bücher aus Sakristeien u. Ä.
Beim Erstkontakt der Einrichtung mit
Abgabewilligen soll bei Zweifeln über
den künstlerischen/(kunst-)historischen
Wert eine Begutachtung durch Experten,
etwa die zuständigen diözesanen Stellen
(Kontakte für die Erzdiözese Rottenburg-
Stuttgart stehen im Anhang der Broschüre),
vermittelt werden. Auch auf die Notwendigkeit
einer rechtlich absichernden
Eigentumsübertragung wird hingewiesen,
wenn die Abgabewilligen sich zur Abgabe
des Gegenstandes entscheiden (eine Vorlage
dafür findet sich ebenfalls im Anhang).
Der Leitfaden nennt verschiedene,
nacheinander zu prüfende Möglichkeiten
des Umgangs mit den übereigneten Gegenständen:
Als priorisiertes Ziel nach der
Übernahme wird die Weiternutzung des
Gegenstands durch Weitergabe an interessierte
Gläubige, bestenfalls vor Ort, genannt.
Als zweite Option könne, besonders
bei einer großen Menge nicht mehr verwendeter
Gegenstände, eine Umnutzung
durch kreative künstlerische
Verarbeitung angestrebt werden.
Sicherzustellen sei, dass
die eigentliche Zweckbestimmung
der Gegenstände
dadurch nicht negativ dargestellt
wird; eine Ausstellung
der Ergebnisse vor Ort wäre
passend. Als dritte Option
kommen „Letztverwendungen“,
etwa als Votivgabe in
Wallfahrtsorten, in Frage.
Sollte keine der genannten Optionen umsetzbar
sein, müsse über eine diskrete Entsorgung
der Gegenstände (unter Beachtung
von Umweltschutzauflagen) nachgedacht
werden, denn eine Aufbewahrung solcher
Gegenstände in großer Zahl ohne weitere
Perspektive dürfte zumeist an den Kapazitäten
der Einrichtung scheitern.
Aufgrund der persönlichen Bedeutung,
die ein religiöser Gegenstand für die Abgebenden
haben kann, bietet der Leitfaden
Bausteine für eine schlichte rituelle Verabschiedung,
unter anderem mit Schriftworten,
die mit denen der Segnungen der
jeweiligen Gegenstände identisch sind und
die Nutzung noch einmal aufrufen, einem
Verabschiedungsgebet mit Dank für die durch den Gegenstand gestärkte Gottesbeziehung
und Bitte um die fortdauernde
Erfahrung der Gegenwart Gottes.
Ein beigefügter Flyer, der sich an Abgabewillige
wendet, drückt die Freude über
die mögliche Abgabe an eine kirchliche
Einrichtung aus und listet alle genannten
Punkte übersichtlich auf; für nähere Informationen
zu Kontaktadressen wird auf die
kirchliche Einrichtung vor Ort verwiesen.
Die 28-seitige Broschüre im DIN-A5-Format kann beim Referat Liturgie der Diözese Rottenburg-Stuttgart als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://kurzelinks.de/nxrr. Ebenso kann dort der Flyer mit Informationen über die Abgabe nicht mehr verwendeter religiöser Gegenstände als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://kurzelinks.de/jgr8.
Tobias Weyler, Referent für Liturgie und die
liturgische Fort- und Weiterbildung Hauptamtlicher
in der Diözese Rottenburg-Stuttgart