Schon im Herbst hatte Leo XIV. der Zulassung von Frauen zum Diakonat eine Absage erteilt. Er plane nicht, die Lehre der Kirche zu ändern. Am 4. Dezember wurde nun der Abschlussbericht der zweiten, von Franziskus eingesetzten Studienkommission zum Diakonat veröffentlicht. Das unveröffentlichte Abschlussdokument der aus fünf Männern und fünf Frauen bestehenden Kommission ist auf den 7. Februar 2025 datiert. In dem an den Papst adressierten Abschlussbericht des Kommissionspräsidenten Kardinal Giuseppe Kardinal Petrocchi heißt es, dass der Stand der historischen und theologischen Forschung die Möglichkeit ausschließe, "in Richtung einer Zulassung von Frauen zum Diakonat als Stufe des Weihesakraments voranzuschreiten". Diese Einschätzung sei "im Lichte der Heiligen Schrift, der Tradition und des kirchlichen Lehramtes" eindeutig, "auch wenn sie derzeit noch keine endgültige Beurteilung zulässt, wie dies bei der Priesterweihe der Fall ist".
Die "systematische Vertiefung des Diakonats im Rahmen der Theologie des Weihesakrament" werfe in jedem Fall "Fragen zur Vereinbarkeit der Diakonatsweihe von Frauen mit der katholischen Lehre vom geweihten Amt" auf. Der Rekurs auf den historischen Diakonat der Frau wird von der Kommission als Argument für eine Zulassung von Frauen zum Diakonat zurückgewiesen, weil es sich dabei nicht um ein Äquivalent zum sakramentalen Diakonat der Männer, sondern ein spezifisches Dienstamt für Frauen gehandelt habe. Allerdings lasse "eine rein historische Perspektive keine endgültige Gewissheit" bei der Frage der Zulassung von Frauen zum Diakonat zu, diese "müsse auf der Ebene der Lehre entschieden werden". Dafür beruft sich die Kommission – was ungewöhnlich ist – auf einen Brief des emeritierten Papstes Benedikt XVI. zum 50. Jahrestag der Gründung der Internationalen Theologischen Kommission (ITK) vom 22. Oktober 2019. In Verbindung mit der Würdigung der ersten Studie der ITK zum priesterlichen Dienst (1970) erinnert Benedikt XVI in einer Fußnote daran, dass die ITK in ihrer Studie zum Diakonat (2002) bezüglich der Frage des Frauendiakonats "nicht zu einem einmütigen Ergebnis" gekommen sei, weshalb man sie "auf der Ebene der Lehre entscheiden" müsse.
Es nicht allein die Geschichte, sondern die unzureichend entwickelte Theologie des Diakonats, die es schwer macht, eine endgültige Gewissheit zu begründen.
Genau hier aber liegt das Problem. Denn es nicht allein die Geschichte, sondern die unzureichend entwickelte Theologie des Diakonats, die es schwer macht, eine endgültige Gewissheit zu begründen. Zwar betrachtet das Zweite Vatikanische Konzil den Diakonat eindeutig als Teil, nämlich unterste Stufe des Weihesakramentes. Sonst belässt es aber vieles im Unklaren, auch wenn es in LG 41 heißt, dass die Diakone "an der Sendung und Gnade des Hohenpriesters" [Christus] "in eigener Weise" teilhaben, womit nicht das Taufpriestertum gemeint ist. In der Theologie des Diakonats spielt LG 41 zumeist keine Rolle. Die darin getroffene Aussage wirft hinsichtlich der von Benedikt XVI. angeordneten Modifizierung des kirchlichen Gesetzbuches, wonach Diakone anders als Priester nicht in persona Christi capitis handeln, einige Fragen auf.
Die Einheit des Weihesakraments
In einer persönlichen Anmerkung weist Kardinal Petrocchi darauf hin, dass gegen die Zulassung von Frauen zum Diakonat vor allem die Einheit des Weihsakramentes angeführt werde, die unbestrittene Lehre der Kirche ist. Befürworter einer Öffnung des Diakonats argumentierten u.a. damit, dass Diakone nicht ad sacerdotium, sondern ad ministerium geweiht werden (LG 29). Kardinal Petrocchi enthält sich hier eines Urteils. Doch die Unterscheidung zwischen sacerdotium und ministerium taugt nicht als Argument für die Diakonenweihe von Frauen. Zum einen ist sie einer alten Kirchenordnung entnommen, die damit erläutern will, dass der Vorsitz in der Eucharistie dem geweihten Priester vorbehalten ist, sie macht keine Aussage über die Teilhabe des Diakons am Priestertum der geistlichen Amtsträger. Zum anderen wird das Weiheamt vom Zweiten Vatikanischen Konzil als kirchliches Dienstamt (ministerium ecclesiasticum) bezeichnet. Einen Dienst auszuüben, ist also kein Distinktionsmerkmal des Diakons, der mit Bischöfen und Priestern in der Linie der apostolischen Sukzession steht, wie die Studienkommission betont.
Neue Dienstämter für Laien?
Die Studienkommission votiert für die Einrichtung neuer "Dienstämter" (nuovo ministeri) neben dem dreigliedrigen Weihesakrament, die bei entsprechender theologischer, praktischer und mystagogischer Befähigung Männern und Frauen gleichermaßen offenstehen. Mit dem Motu proprio "Spiritus Domini" (2021) hatte Franziskus die bestehenden Dienstämter des Akolythat und Lektorat, die Voraussetzung für die Diakonenweihe waren, für Frauen geöffnet. Im Einzelnen solle geprüft werden, ob ein Dienstamt der Diakonie für Frauen geschaffen werden kann.
Bei der Abstimmung darüber, ob die Männlichkeit Jesu ein Argument gegen die Zulassung von Frauen zum Weihesakrament ist, gab es ein Patt von 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen. Natürlich ist das männliche Geschlecht Jesu für sich genommen kein amtstheologisches Argument. Entscheidend ist, wie man die sakramentale Repräsentation Christi durch den geistlichen Amtsträger versteht, ob dazu auch die das Geschlecht einschließende natürliche Ähnlichkeit (naturalis similitudo) gehört, wie Hans Urs von Balthasar, Joseph Ratzinger und andere namhafte Theologen meinten. Davon war auch noch die von Paul VI. approbierte Erklärung "Inter insigniores" (1976) ausgegangen, während sich Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben "Ordinatio sacerdotalis" (1994) mit dem Traditionsargument begnügte, dass Jesus nur Männer in den Zwölferkreis der Apostel berufen habe.
Sollte es im Pontifikat von Leo XIV zu einer definitiven Entscheidung gegen den Frauendiakonat kommen, würden die meisten deutschen Bischöfe wohl eine Überprüfung ihres Verbindlichkeitscharakters anmahnen.
Bis heute hat sich das kirchliche Lehramt zur Theologie des Diakonats nicht in der Weise geäußert, die ein abschließendes Urteil zur Frage der Zulassung von Frauen zum Diakonat ermöglichen würde. Sollte es im Pontifikat von Leo XIV zu einer definitiven Entscheidung gegen den Frauendiakonat kommen, würden die meisten deutschen Bischöfe wohl eine Überprüfung ihres Verbindlichkeitscharakters anmahnen, hatten sie doch schon beim Synodalen Weg gefordert, die definitive Verbindlichkeit von "Ordinatio sacerdotalis" auf den Prüfstand zu stellen. Franziskus, dessen Pontifikat sich nicht immer durch lehrmäßige Präzision auszeichnete, schrieb in seiner Antwort auf die Dubia einiger Kardinäle (23. September 2023), es bestehe Unklarheit darüber, wie verbindlich die Entscheidung von "Ordinatio sacerdotalis" sei, auch wenn er die Entscheidung selbst mehrfach bekräftigte.
Der theologisch wie kirchenrechtlich versierte Leo XIV. wird sich kaum so dialektisch äußern wie sein Vorgänger. Solange Leo XIV. zur Frage des Diakonats der Frau allerdings nicht mehr sagt als bisher, stellt sich die Frage, ob das Nein der Studienkommission ein Nein unter Revisionsvorbehalt ist. Würde man den sakramentalen Diakonat für Frauen tatsächlich öffnen, wäre "Ordinatio sacerdotalis" jedenfalls nicht mehr zu halten. Genau darauf zielt die Forderung nach einer Zulassung von Frauen zum Diakonat ab, was nicht zuletzt der Synodale Weg in Deutschland gezeigt hat.