Ende Januar 2026 fand in Stuttgart die letzte Synodalversammlung des Synodalen Weges statt. Ausführlich und kontrovers wurde diskutiert, wie die von der Synodalversammlung verabschiedeten Handlungstexte in den einzelnen Bistümern bislang umgesetzt wurden. Je nach Erwartungshaltung fielen die Urteile unterschiedlich aus. Das Spektrum bewegte sich zwischen Verärgerung, Frustration und Anerkennung. Ein ambivalentes und vielschichtiges Bild zeigte sich auch bei der Bewertung dessen, was die Kirche im Bereich von Prävention, Intervention und Aufarbeitung geleistet und erreicht hat. Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass der Synodale Weg als Reaktion auf die erschütternden Befunde der 2018 veröffentlichten MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker der katholischen Kirche in Deutschland ins Leben gerufen wurde, kommt dem Umgang der Kirche mit sexualisierter Gewalt ein besonderes Gewicht zu – nicht nur für die Einschätzung des Synodalen Wegs und für das Selbstverständnis der katholischen Kirche in der Gesellschaft, sondern zuallererst für die Betroffenen und den Schutz von Kindern und Jugendlichem vor Missbrauch.
Vor einer zu engen Verquickung von Aufarbeitung, die die systemischen Risikofaktoren für Missbrauch in den Blick nimmt, mit Reformanliegen in der Kirche, warnt bereits seit Jahren der Jesuit Klaus Mertes. Zusammenhänge bestünden zwar, aber Missbrauch begünstigende Strukturen seien keine kausalen Ursachen für Missbrauch. Eine zu enge Verknüpfung beider fördere Illusionen. Die Reformanliegen hätten ohnehin ihre Berechtigung auch dann, wenn es keinen Missbrauch gäbe. Wenn hingegen der gesamte Komplex von Prävention und Aufarbeitung in der Kirche solange als ungenügend angesehen werde, bis Strukturreformen endlich umgesetzt sind, werde der Wert der bisher vor Ort geleisteten Arbeit unter einen permanenten Vorbehalt gestellt, mit demotivierenden Rückwirkungen an der Basis, wo zur Zeit die Verstetigung des bisher Erreichten anstünde. Bei näherem Hinsehen ergibt sich also ein differenziertes Bild.
Die zahlreichen Aufarbeitungsstudien haben Einblicke in die Abgründe des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Deutschlands eröffnet. Wenngleich sich über die Qualität mancher Studien trefflich streiten ließe, verfestigt sich zunehmend der Eindruck, dass hinsichtlich der systemischen Faktoren nicht mehr umstürzend Neues zu erwarten ist. Trotz dieses Sättigungsgrades haben weitere Aufarbeitungsanstrengungen ihren bleibenden Sinn und ihre Berechtigung. Die Erkenntnisse über die begünstigenden Faktoren wachzuhalten stärkt die Prävention. Betroffene haben weiterhin einen Anspruch darauf, dass die Wahrheit ans Licht kommt und dass ihnen, soweit es überhaupt möglich ist, Gerechtigkeit widerfährt.
Auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahre 2020, die verbindliche Standards und Kriterien für eine unabhängige Aufarbeitung formuliert, wurden Unabhängige Aufarbeitungskommissionen (UAK) für die einzelnen Bistümer mit einer Laufzeit von zunächst sechs Jahren eingerichtet. Während manche UAKs bereits ihre Abschlussberichte vorgelegt haben, sind andere noch mitten in ihrer Arbeit. Wie wird es nach dem Auslaufen der UAKs weitergehen? Was lässt sich aus der Arbeit der UAKs für künftige Aufarbeitung und deren Institutionalisierung lernen? Wie lässt sich auf Dauer eine unabhängige Aufarbeitung strukturell verankern? Aufarbeitung kann nicht zu einem „abgeschlossenen“ Kapitel der Missbrauchsgeschichte in der katholischen Kirche werden. Weitere Selbstoffenbarungen, (Be-)Funde und Erkenntnisse können zu neuen Fragen und Einsichten führen. Die Problematik der Bystander und Mitwissenden sowie begünstigender Gemeinde- und Gemeinschaftsdynamiken ist noch nicht hinreichend erhellt; auch fehlt es an einer systematischen Aufarbeitung von Missbrauch geistlicher Autorität als eigenständiger Form von Gewalt.
Hinsichtlich Prävention und Intervention hat die katholische Kirche in Deutschland im Jahre 2024 einen unabhängigen Sachverständigenrat (SVR) ins Leben gerufen, der durch ein kontinuierliches Monitoring der Qualitätsverbesserung und -sicherung dienen soll. Die Einrichtung des SVR ist singulär. Präventionsgenügsamkeit oder Aufarbeitungsüberdruss wären fatal. Denn auch Prävention ist ein unabgeschlossener Prozess, eine permanente Aufgabe. Sie garantiert keinen Schutz, dient aber doch der Verringerung des Risikos von Missbrauch. Für die Verstetigung der Aufarbeitung wird es im nächsten Schritt darauf ankommen, wie die Aufarbeitung nach dem Auslaufen der UAK mit dem SVR vernetzt wird.