Was für Kitas und Kindergärten wichtig ist: Das neue Bundeskinderschutzgesetz Mehr als sechs Jahre wurde in Deutschland über eine Verbesserung des Kinderschutzes beraten und debattiert, nun ist sie beschlossen: Am 1. Januar 2012 trat das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)“ in Kraft. Es stärkt die Rolle von Kindertageseinrichtungen im Gesamtzusammenhang des Kinderschutzes. 4_2012, 42. Jahrgang, S. 22-26 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 74,20 € für 10 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 13,50 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 69,50 € für 10 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Fachbegriffe Kinderschutz Auch interessant Plus Ausgabe 4_2025 S. 24-25 "Die Fachberatung muss zuerst das Wohl der Kinder schützen" Von Regina Remsperger-Kehm Plus Ausgabe 4_2025 S. 26-27 Wer darf ein Kind abholen? Von Anna Müller-Kabisch Plus Ausgabe 4_2025 S. 31-33 Ohne Risikoanalyse kein Schutzkonzept Von Johanna Nolte, Kathrin Hansen
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