Liturgische Dienste

Liturgische Dienste sind die unterschiedlichen Aufgaben, die einzelne Gläubige bei der Feier des Gottesdienstes übernehmen. Sie dienen nicht der persönlichen Selbstdarstellung oder einer möglichst gleichmäßigen Aufgabenverteilung, sondern dem würdigen und geordneten Vollzug der Liturgie. Nach katholischem Verständnis ist Christus selbst der eigentliche Handelnde in der Liturgie; alle Mitfeiernden haben aufgrund ihrer Taufe Anteil an seinem priesterlichen Tun und wirken entsprechend ihrer je eigenen Aufgabe mit. Das Zweite Vatikanische Konzil betont deshalb die „volle, bewusste und tätige Teilnahme“ aller Gläubigen an der Liturgie (vgl. SC 14).

Innerhalb der Feier unterscheiden sich die liturgischen Dienste nach ihrer Aufgabe und ihrer sakramentalen Begründung. Die geweihten Amtsträger – Bischof, Priester und Diakon – nehmen ihren Dienst aufgrund der Weihe wahr. Daneben gibt es eine Vielzahl von Laiendiensten, die von Männern und Frauen ausgeübt werden können, etwa der Lektorendienst, der Kommunionhelferdienst, der Ministrantendienst, der Kantorendienst, der Organistendienst oder die Leitung von Wort-Gottes-Feiern. Jeder Dienst hat seine eigene liturgische Funktion und trägt dazu bei, dass die verschiedenen Elemente der Feier – Verkündigung, Gebet, Gesang und sakramentale Zeichen – gut zusammenwirken. So wird sichtbar, dass die Kirche „ein Leib mit vielen Gliedern“ ist (vgl. 1 Kor 12).

Liturgische Dienste sind daher nicht bloße Hilfsdienste für die geweihten Amtsträger, sondern eigenständige Formen der Mitwirkung am Gottesdienst. Sie verlangen eine angemessene Vorbereitung, Verlässlichkeit und die Bereitschaft, den eigenen Dienst in den Dienst der ganzen Feier zu stellen. Für manche Dienste ist daher eine Ausbildung und eine bischöfliche Beauftragung notwendig. Das Ziel aller liturgischen Dienste ist eine Liturgie, in der die unterschiedlichen Charismen zusammenwirken und die Gemeinde das Heilshandeln Gottes bewusst und lebendig mitfeiern kann.

Manuel Uder, Trier

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