Kopflausbefall in der Kita

„Läusealarm“ gibt es früher oder später in jeder Kita und in manchen Einrichtungen sind Kopfläuse quasi Dauergäste. Erzieherinnen fühlen sich überfordert, Eltern sind mit den Nerven am Ende und der öffentliche Gesundheitsdienst ist oft nicht hilfreich. Da gilt es für Leitungskräfte, einen kühlen Kopf zu bewahren, mit alten Vorurteilen aufzuräumen und geeignete Schritte einzuleiten.

Kopflausbefall (lat.: Pediculosis capitis) ist die häufigste Parasitose im Kindesalter und nach Erkältungskrankheiten zweithäufigste ansteckende Erkrankung. Die dadurch verursachten Kosten sind erheblich. In Deutschland werden jährlich ca. 28 Millionen Euro für Therapeutika ausgegeben. Dem öffentlichen Gesundheitswesen entstehen Kosten durch Maßnahmen des Infektionsschutzes, den Müttern/Vätern indirekt durch Fernbleiben vom Arbeitsplatz, weil ihre Kinder zeitweise aus der Einrichtung ausgeschlossen oder aus Angst vor Ansteckung zu Hause behalten werden. Hinzu kommen Kosten für (überflüssige) Hygienemaßnahmen.

Erreger, Übertragungswege, Häufigkeit.

Kopfläuse sind blutsaugende, flügellose Insekten, die nicht „springen“ können. Sie haben sich dem menschlichen Kopf angepasst und befallen weder Haus- noch Wildtiere. Sie benötigen alle zwei bis drei Stunden Blut und überleben außerhalb des menschlichen Kopfes nur wenige Stunden. In Deutschland sind auf einem Kinderkopf meist weniger als zehn Läuse, was die Diagnose schwierig macht. Die Übertragung der Parasiten erfolgt durch Kontakt von Haaren. Liegen Strähnen aneinander, wandern Kopfläuse rasch von einem Kopf auf einen anderen. Besteht längere Zeit Kopfkontakt (wenn z.B. mehrere Kinder in einem Bett/ auf einer Matratze schlafen), so wechseln Läuse mehrfach den Wirt.

Untersuchungen in Australien zeigten, dass gemeinsam benutzte Kopfbedeckungen und Bettwäsche für die Übertragung von Kopfläusen keine Rolle spielen. Selbst bei Kindern mit mehreren Hundert Kopfläusen ließ sich nach Verlassen des Bettes nur in Einzelfällen eine Kopflaus auf dem Kopfkissen nachweisen. Kopfbedeckungen waren sogar immer läusefrei. Entgegen der weitverbreiteten Meinung stellen Kopfbedeckungen und textile Oberflächen also kein bzw. ein zu vernachlässigendes Infektionsrisiko dar.

Kopflausbefall tritt fast immer als Kleinepidemie auf: in der Familie, einem Spielkreis, im Kindergarten oder einer Schulklasse. In Einrichtungen sind dann bis zu 30 Prozent der Kinder betroffen, in einer Familie meist alle Kinder und Erwachsenen. In Norwegen gaben 36,4 Prozent der Haushalte an, dass in den letzten drei Jahren mindestens ein Kind Kopfläuse hatte. Vor Vollendung des 12. Lebensjahres war die Hälfte der Kinder mindestens einmal von Kopfläusen befallen. In einer Umfrage bei Düsseldorfer Grundschulen sagten 85 Prozent der Schüler, dass sie in den Vorjahren mindestens einmal Kopfläuse hatten.

Eine systematische Untersuchung aller Einschulungskinder der Stadt Braunschweig zeigte eine Häufigkeit von 87 Erkrankungen auf 1.000 Mädchen und von 31 Erkrankungen auf 1.000 Jungen pro Jahr. In allen Kulturkreisen sind Mädchen deutlich häufiger betroffen als Jungen. Diese überproportionale Häufigkeit erklärt sich durch längere Haare und geschlechtsspezifisches Verhalten mit vermehrten und längeren Haar-zu-Haar-Kontakten. Kopflausbefall ist definitiv kein Hygieneproblem: Kinder, die regelmäßig duschen und ihre Haare waschen, sind genauso betroffen wie Kinder mit defizitärer Körperhygiene.

Untersuchungen in Großbritannien, Norwegen und Deutschland zeigen, dass Ausbrüche in Einrichtungen immer dann fortbestehen bzw. wieder aufflammen, wenn symptomlose oder nicht korrekt behandelte Träger von Kopfläusen in Familie, Freundeskreis oder Einrichtung bereits geheilte Kinder erneut anstecken. Außerdem können Kopfläuse durch Besucher oder Gäste in die Familie bzw. die Einrichtung eingeschleppt werden. Emotionale Reaktionen und Schuldzuweisungen, die daraus resultieren, vergrößern den Stress für betroffene Kinder und Erzieherinnen.

Krankheit.

Um Blut saugen zu können, injizieren Kopfläuse über ihren Stechrüssel Speichel in die Kopfhaut, dessen Komponenten wie ein Allergen wirken. Die nachfolgende Immunreaktion führt zu juckenden Knötchen. Starker Juckreiz veranlasst das Kind, sich ständig zu kratzen, was wiederum die Schutzschicht der Haut zerstört und zur Besiedlung der Kratzdefekte mit Bakterien führt. Als Folge schwellen die Lymphdrüsen an. Kinder mit wiederkehrendem Kopflausbefall können psychische Symptome entwickeln: Sie fühlen sich ausgeschlossen und stigmatisiert.

Bei einem Erstbefall treten Krankheitszeichen nach vier bis sechs Wochen auf, bei einem erneuten Befall bereits nach 24–48 Stunden. Das Immunsystem ist bereits geprägt und reagiert wie bei einer Allergie. Juckreiz der Kopfhaut entwickelt sich aber nur bei 14–36 Prozent der betroffenen Kinder. Kinder ohne Juckreiz werden i.d.R. nicht als befallen erkannt, tragen aber gleichwohl zur Weiterverbreitung der Parasiten bei. Da Kopflausbefall gewöhnlich am Juckreiz erkannt wird und beim Erstbefall die Krankheitszeichen erst nach längerer Latenz auftreten, hat das betroffene Kind höchstwahrscheinlich bereits andere Personen zu Hause und in der Einrichtung angesteckt. Ansteckungsfähig sind Personen, sobald sie mobile Läuse auf ihrem Kopf haben. Umgehend nach der Behandlung mit einem nachgewiesen wirksamen Medikament besteht keine Ansteckungsgefahr mehr. Kinder können die Gemeinschaftseinrichtung sofort nach Durchführung der Therapie wieder besuchen.

Behandlung.

Einzig zuverlässige Methode ist das sogenannte feuchte Auskämmen. Dazu muss das Haar mit einer Haarspülung angefeuchtet und mit einem Läusekamm systematisch Strähne für Strähne ausgekämmt werden. Läuse, die sich im Kamm verfangen, werden mit einem Taschentuch oder Küchenkrepp eliminiert. Wird diese Methode konsequent durchgeführt, hat sie gleichzeitig einen therapeutischen Effekt. Da sie zeitaufwendig ist (je nach Haarlänge und Zahl der Kopfläuse bis zu 10 Minuten), wenden Kinderärzte sie nicht an. Bei bloßer Sichtung der Haare werden entweder bis zu zwei Drittel der Kinder mit Kopfläusen übersehen oder es werden ausgekämmte Schuppen, Haarhülsen etc. mit Läusen oder deren Eiern verwechselt. Es wird dann Kopflausbefall diagnostiziert, obwohl das Kind keinen hat. Am Haar sichtbare Eier sind entweder Eihüllen (Nissen = Überreste nach Schlüpfen einer Kopflaus) oder enthalten Läuseembryonen. Kinder, die nur Nissen an den Haaren haben, sind nicht infektiös. Im Kindergarten fallen Nissen aber zuerst ins Auge, woraus Erzieherinnen schließen, dass auch Kopfläuse präsent sein müssen. Verlässt man sich nur auf den Augenschein, werden 1–2 von 3 Kindern fälschlich als Kopflausträger identifiziert.

Die Behandlung der Pediculosis capitis hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Kinderärzte verordnen zunehmend hochwirksame und zugleich ungefährliche Substanzen wie Dimeticon. Einige Dimeticonprodukte wirken sowohl auf Läuse als auch auf Eier. Darüber hinaus gibt es mehr als ein Dutzend Kopflausmittel, deren Wirksamkeit zwar vom Hersteller zugesichert wird, aber nicht durch verlässliche Daten bewiesen ist. Hausmittel wie Mayonnaise sind ebenfalls nicht als wirksam belegt. Generell schützt eine erfolgreiche Behandlung jedoch nicht vor erneuter Ansteckung.

Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Die für Einrichtungen relevanten Informationen stehen in § 34 des IfSG. „Verlausung“ wird dort allerdings nur unter „ferner liefen“ abgehandelt. Offensichtlich stammen einige Formulierungen des Gesetzes aus der Zeit, als Kleiderläuse (häufig Überträger gefährlicher Krankheitserreger) hauptsächliche Ursache von Lausbefall waren. Spezifische Aussagen zum Kopflausbefall gibt es nicht. So leiten Gesundheitsämter aus dem IfSG unterschiedliche Vorgaben für Einrichtungen ab. Nach § 34 Abs. 1 darf eine „Person mit Lausbefall ( damit sind Mitarbeiterinnen gemeint) weder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen noch dort eine Tätigkeit mit Kontakt zu Kindern, Schülern, Behinderten etc. ausüben“. Absatz 5 verpflichtet Eltern, die Einrichtung über Lausbefall ihres Kindes zu unterrichten. Die betroffene Person darf die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine „Weiterverbreitung mit hoher Sicherheit auszuschließen ist“. Praktisch wird dies durch die erste Behandlung mit einem nachgewiesen wirksamen Produkt erreicht.

Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung ist nach § 34 Abs. 6 verpflichtet, unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt über einen von Eltern mitgeteilten oder in der Einrichtung festgestellten Kopflausbefall unter Nennung des Namens zu informieren. Gleichzeitig leitet sie eigenverantwortlich alle Maßnahmen ein, die geeignet sind, den Ausbruch zu beenden. Die Eltern müssen die Durchführung einer Behandlung bestätigen. Ob mündlich oder schriftlich, richtet sich nach den örtlichen Gepflogenheiten. Bei jeder Neuaufnahme eines Kindes in die Einrichtung muss die Leitung die Sorgeberechtigten über ihre Pflichten gemäß IfSG informieren.

Management eines Ausbruchs.

Früher formulierte Empfehlungen, Kinder zu trainieren, dass sie ihre Köpfe nicht zusammenstecken oder lange Haare hochbinden, haben sich als kontraproduktiv erwiesen. Die Zahl der Fälle nahm daraufhin zu und nicht ab. Der noch 2005 von einem Fachmann gemachte Vorschlag, „Ultima Ratio ist selbstverständlich das komplette Abrasieren des Kopfhaares“, ist diskriminierend und in der Praxis nicht durchführbar. Auch die in den USA und Kanada praktizierte „no-nit policy“ (Kinder, an deren Haar Eier oder Nissen zu sehen waren, kategorisch vom Besuch der Einrichtung auszuschließen) hat de facto mehr Schaden angerichtet als genützt. Kürzlich wurde im öffentlichen Gesundheitsdienst ein neues Konzept vorgestellt, mit dem sich jeder Ausbruch von Kopflausbefall beenden lässt: Alle Kinder, die sicher oder wahrscheinlich Kopfläuse haben, werden zeitgleich mit einem nachweislich gegen Läuse und Eier wirksamen Kopflausmittel behandelt. Die Umsetzung erfolgt in fünf Schritten:

  1. Wird in einer Einrichtung bei einem Kind Kopflausbefall entdeckt (das Kind kratzt sich intensiv am Kopf; Eier oder eine Laus werden zufällig entdeckt), wird es weder nach Hause geschickt noch abgesondert. Falls erwünscht, kann das Kind vorübergehend eine Kopfbedeckung tragen. Seine Eltern werden umgehend von der Einrichtung informiert und auf zuverlässige Informationsquellen hingewiesen. Sie werden gebeten, den Kopflausbefall durch feuchtes Auskämmen zu bestätigen und dies der Einrichtung umgehend mitzuteilen. Auch alle Kontaktpersonen des Kindes, mit denen es in den letzten drei Wochen Kopf-zu-Kopf-Kontakt hatte, werden mit der Methode des feuchten Auskämmens untersucht. Durch den gleichzeitig therapeutischen Effekt wird die Zahl der Kopfläuse bei den Kindern deutlich reduziert.
  2. Das Gesundheitsamt wird in Kenntnis gesetzt. Die Eltern aller Kinder der Einrichtung werden per Telefonkette/E-Mail über den Ausbruch informiert und zu einer kurzfristig angesetzten Versammlung eingeladen. Zuverlässiges Informationsmaterial wird bereitgelegt und auch ein erfahrener Kinderarzt nimmt nach Möglichkeit teil, alternativ ein Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
  3. Die Behandlung aller Personen mit gesichertem oder wahrscheinlichem Kopflausbefall (also solcher, mit denen in Familie, Einrichtung, Spielkreis etc. in den letzten drei Wochen Kopf-zu-Kopf- Kontakt bestand) erfolgt synchron am selben Tag. Das Datum wird mit den Eltern auf der Versammlung terminiert. Ob die Behandlung am Tag der Versammlung oder einige Tage später stattfindet, ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist, dass alle Betroffenen gleichzeitig behandelt werden.
  4. Den Eltern wird empfohlen, ausschließlich Mittel einzusetzen, die nachweislich eine hohe Wirksamkeit gegen Läuse und Eier haben und ungefährlich sind. Kinderärzte kennen die Produkte. Das verhindert, dass asymptomatische Träger von Kopfläusen unerkannt bleiben und erfolgreich behandelte Kinder wieder anstecken.
  5. Die Eltern wiederholen die Behandlung nach 7–9 Tagen. Dadurch wird eine evtl. aus nicht abgetöteten Eiern geschlüpfte neue Generation von Kopfläusen beseitigt. Die Eltern bestätigen der Einrichtung, dass sie ihr/e Kind/er wie vom Kinderarzt empfohlen behandelt haben. In der Familie werden Hygienemaßnahmen auf ein Minimum beschränkt (Maschinewaschen von Kopfbedeckungen, Kopfkissenbezügen, Haarbürsten bei 50°C oder Behandlung im Wäschetrockner für 40 Minuten). In der Einrichtung brauchen keine Hygienemaßnahmen ergriffen zu werden.

Die Umsetzung des Konzepts verlangt von Erzieherinnen erhebliches Engagement. Sie müssen über alle Aspekte der Infektion Bescheid wissen, um Vorurteile auszuräumen und um solide zu argumentieren. Verlässliches Infomaterial (Flyer, Ausdrucke aus dem Internet) muss beschafft und die Elternversammlung vorbereitet werden. Die Notwendigkeit, nachgewiesene oder mutmaßlich vorhandene Kopfläuse synchron zu behandeln, muss den Eltern überzeugend dargelegt werden. Das aktive Management des Ausbruchs durch die Leitungskraft entbindet die Eltern jedoch nicht von ihrer Verantwortung für die Gesundheit ihrer Kinder. Dafür haben Erzieherinnen die Gewissheit, dass ein Ausbruch mit Sicherheit beendet wird. Wird das Konzept konsequent in allen Kitas umgesetzt, wird Kopflausbefall langfristig überall zu einem seltenen Ereignis und – bis auf Einzelfälle – ganz verschwinden. 

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