Zwischen Trend und Tradition Freie Trauungen sind gefragt wie nie. Was kann die Kirche von ihnen für die eigene Feierpraxis lernen – und was nicht? Von Maria Pilz Romantisches Setting aus Blumen und Korbstühlen: Viele Freie Ritualbegleiter/innen bieten Hochzeiten im Freien an. Sollte die Kirche dies ebenfalls ermöglichen?© Foto: Redaktion Gottesdienst (KI-generiert) Gd 8/2026, 60. Jahr S. 81-83 / 1 Kommentar Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 3 Hefte + 3 Hefte digital 0,00 € danach 119,70 € für 21 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 24,15 € Versand (D) 3 Hefte digital 0,00 € danach 109,20 € für 21 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Maria Pilz Mag. theol., M. A., ist Doktorandin im Fach Fundamentaltheologie an der LMU München. Diskussion Kommentieren 1 Kommentar Von Martin am 07.04.2026 Die Pervertierung der sog. Freien Trauung liegt im Vergessen, dass sich die Eheleute, nicht nur sakramental-kirchlich, sondern auf Grund der Natur, die Ehe gegenseitig spenden, während das Gegenüber, der Amtsträger Priester den Ehebund in den Bund Gottes mit seiner Kirche eingliedert. Schon die standesamtliche Eheschließung täuscht die Ehegatten über diesen Tatbestand durch die Missdeutung des Standesbeamten als Vollzieher Ihrer Trauung, während dieser ja lediglich den Ehevertrag vor der Staatsjustiz bestätigt. Hier wäre Aufklärungsbedarf für Trauwillige z.B. beim kirchlichen Stand einer Hochzeits-messe/tagen notwendig. Mich würde interessieren, wie ein tiefer gehender Rechtsgelehrter diesen Vorgang bewertet, da es doch bei einer Freien Trauung um eine Mogelpackung handelt, wird doch lediglich eine Form nachgespielt ohne den vermeintlichen Inhalt , -Trauung und Ehe durch das Gegenüber des Trauungsassistenten- vermitteln zu können. In der äußeren Form wird etwas vermittelt ohne den entsprechenden Inhalt zu gewährleisten. Das sollte doch Juristen im Sinne des Verbraucherschutzes interessieren, soweit es Freie Trauung genannt wird, statt etwa"Paarungsspiel" oder "Verbandelungsfeier" etc.. Antworten Schreiben Sie eine Antwort Angemeldet kommentieren Als Gast kommentieren Anmeldung E-Mail * Passwort * Passwort vergessen? Angemeldet bleiben Anmelden Diese Angaben benötigen wir von Ihnen. Ihre E-Mail-Adresse zeigen wir nicht an. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name angezeigt wird, wählen Sie bitte zusätzlich einen Anzeigenamen, den wir dann anstelle Ihres Namens veröffentlichen. E-Mail-Adresse * Vorname * Nachname * Anzeigename ** Kommentar * Ja, ich möchte den kostenlosen Gottesdienst-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen. Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hier finden Sie unsere Hinweise zum Datenschutz. Kommentieren Wir freuen uns über Ihren Kommentar Angemeldet kommentieren Als Gast kommentieren Anmeldung E-Mail * Passwort * Passwort vergessen? Angemeldet bleiben Anmelden Diese Angaben benötigen wir von Ihnen. Ihre E-Mail-Adresse zeigen wir nicht an. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name angezeigt wird, wählen Sie bitte zusätzlich einen Anzeigenamen, den wir dann anstelle Ihres Namens veröffentlichen. E-Mail-Adresse * Vorname * Nachname * Anzeigename ** Kommentar * Ja, ich möchte den kostenlosen Gottesdienst-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen. Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hier finden Sie unsere Hinweise zum Datenschutz. Kommentieren