Synodale Prozesse in der katholischen KircheDie deutschen Entwicklungen im weltweiten Kontext

Zusammenfassung

Die katholische Kirche hat ein starkes Bischofsamt; nie hat sie es stärker betont als nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Hatte das Erste die ganze Kirche um den Papst versammeln wollen, hat das Zweite das Kollegium der Bischöfe entdeckt. In der Kirchenkonstitution Lumen gentium haben die Konzilsväter aber nicht beim hierarchischen Amt, sondern beim Volk Gottes angesetzt. Aus dieser biblisch begründeten Theologie folgt, dass nicht nur die Verbundenheit der Bischöfe mit dem Papst, sondern auch die Verantwortung der »Hirten« für das Kirchenvolk ihrer Diözese qualifiziert wird. Die Konkretisierung ist aber im Kirchenrecht und in den Äußerungen vatikanischer Behörden einseitig angestoßen worden: nur unter dem Aspekt des Rechtes, das Bischöfen, nicht auch unter dem Aspekt des Rechtes, das den Gläubigen zusteht. In dieser Unwucht ist die Unruhe begründet, die derzeit weltweit die katholische Kirche umtreibt.

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