Plus
S. 26
Das Sozialwesen ist eine Profession der Anwaltschaft sui generis: Sie unterstützt Menschen in gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Lebenslagen etwa durch Bildung, Beratung, Erziehung und Betreuung dabei, ihre menschenrechtlichen Ansprüche zu respektieren, zu schützen oder überhaupt erst zu verwirklichen. Das Sozialwesen ist Anwalt für die selbstbestimmte Lebensführung seiner Adressat:innen und zielt damit auf deren Selbstvertretung in allen ihren wesentlichen Lebensfragen. Von dieser normativen Grundlogik gibt es Modifikationen, in denen sozialprofessionelle Anwaltschaft die Gestalt eines „Wohltätigen Zwanges“ annehmen kann: durch das Empowerment in ihrer Wirkmacht aktuell schwacher Akteur:innen oder politisches Lobbying für benachteiligte Personen(-gruppen). Diese Modifikationen bedürfen einer sorgfältigen ethischen Rechtfertigung. Oberster Maßstab ist hier wiederum die Befähigung der Adressat:innen zur Autor:innenschaft ihres eigenen Lebens. Dem dienen die professionsethischen Imperative am Ende dieses Beitrags. Von Andreas Lob-Hüdepohl