Titelseite Amosinternational 2/2024

Heft 2/2024Anwaltschaft

Inhalt

Das Heft beleuchtet zentrale Herausforderungen einer "Ethik der Anwaltschaftlichkeit". Die Beiträge diskutieren advokatorische Praxis vor dem Hintergrund von Selbstvertretung, Paternalismus und "Sichtbarmachung". Dabei werden Themen wie Anwaltschaft in der Caritas, Selbstvertretung von Sexarbeitenden und postkoloniale Theorien in den Blick benommen.

Über diese Ausgabe

Editorial

Schwerpunktthema

  • Plus S. 3

    Rückzug aus der Stellvertretung?Ein Plädoyer für reflexive Repräsentation

    Repräsentationsprozesse – auch wenn sie ausdrücklich auf Emanzipation abzielen – gehen stets mit Subalternität einher. Vor diesem Hintergrund gibt es zahlreiche Stimmen, die einen Rückzug aus der Stellvertretung als Problemlösung ansehen und die These vertreten, dass keine Anwaltschaftlichkeit besser als eine paternalistisch bevormundende sei. Dem soll hier widersprochen werden. Der folgende Artikel liefert anhand der sozialwissenschaftlichen und philosophischen Konzepte von G. C. Spivak und L. M. Alcoff Argumente gegen einen Rückzug aus der Repräsentation und plädiert für „Reflexive Repräsentation“, die die Problematik des Paternalismus abzuschwächen und Anwaltschaft weiter zu ermöglichen versucht.

  • Plus S. 10

    Respekt für SexarbeitendeDas Beharren auf Selbstbestimmung als Motiv advokatorischer Ethik

    Ein verantwortungsbewusster politischer und gesellschaftlicher Umgang mit sexuellen Dienstleistungen erweist sich als Herausforderung für eine advokatorische Ethik. Dabei zeigen Untersuchungen, dass es vielfach nur ein geringes Wissen über diesen Bereich gibt, das zu klischeehaften Vorurteilen oder stereotypen Vorstellungswelten führt. Mit dem Ziel, sozialethisch reflektierte Impulse für den gesellschaftlichen Diskurs zu geben, will sich der folgende Beitrag näher mit der Lage der Sexarbeitenden befassen. Hier soll insbesondere das Kriterium der Selbstbestimmung in den Blick genommen werden, um darauf aufbauend Handlungsoptionen zu entfalten.

  • Plus S. 18

    Denn sie wissen, was sie tun – oder?Anwaltschaftlichkeit aus caritaswissenschaftlicher Sicht

    Caritastheologienahe Wissenschaft scheint sich relativ einig zu sein, dass Paternalismus ein nicht mehr erstrebenswertes staatliches oder aber auch institutionelles Leitbild ist. Was aber kann an seine Stelle treten? Im vorliegenden Artikel werden sowohl libertarian paternalism, inklusive des ihm typischen „nudgings“, als auch advocacy, aufgrund der ihr eigenen Gefahr des „Besserwissens für viele“, kritisch betrachtet. Mit dem aus der Psychologie stammenden Ansatz des „same reason views“ bietet sich dagegen ein Herangehen, das konsequent vom Gegenüber ausgeht. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass individuelles Wohlbefinden, Wahlmöglichkeiten und Wünsche als Gradmesser dienen und eine je individualisierte Begegnung und Begleitung stattfinden kann.

  • Plus S. 26

    Die Selbstvertretung im FokusAnwaltschaft im Bereich des Sozialwesens

    Das Sozialwesen ist eine Profession der Anwaltschaft sui generis: Sie unterstützt Menschen in gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Lebenslagen etwa durch Bildung, Beratung, Erziehung und Betreuung dabei, ihre menschenrechtlichen Ansprüche zu respektieren, zu schützen oder überhaupt erst zu verwirklichen. Das Sozialwesen ist Anwalt für die selbstbestimmte Lebensführung seiner Adressat:innen und zielt damit auf deren Selbstvertretung in allen ihren wesentlichen Lebensfragen. Von dieser normativen Grundlogik gibt es Modifikationen, in denen sozialprofessionelle Anwaltschaft die Gestalt eines „Wohltätigen Zwanges“ annehmen kann: durch das Empowerment in ihrer Wirkmacht aktuell schwacher Akteur:innen oder politisches Lobbying für benachteiligte Personen(-gruppen). Diese Modifikationen bedürfen einer sorgfältigen ethischen Rechtfertigung. Oberster Maßstab ist hier wiederum die Befähigung der Adressat:innen zur Autor:innenschaft ihres eigenen Lebens. Dem dienen die professionsethischen Imperative am Ende dieses Beitrags.

  • Plus S. 35

    Die katholische Kirche als „Anwältin der Schwachen“?Postkoloniale Überlegungen am Beispiel kirchlichen Engagements für Migrant:innen

    Anwaltschaft für Benachteiligte gehört zum Selbstverständnis der katholischen Kirche. Ebenso besteht politisch ein Interesse an diesem Engagement. Dieser Beitrag beleuchtet beispielhaft kirchliche Anwaltschaft für Migrant:innen in Deutschland anhand einer Auswahl von Texten der Deutschen Bischofskonferenz. Mithilfe von Impulsen postkolonialer Theorien wird gezeigt, inwiefern solche gut gemeinten Äußerungen auch kritisch angefragt werden müssen. Im Anschluss werden Vorschläge vorgestellt, wie kirchliche Äußerungen entsprechend sensibler gestaltet werden könnten und wer eigentlich für wen genau im kirchlichen Kontext anwaltschaftlich sprechen sollte.

Arts & ethics

  • Gratis S. 28

    „Michael II“

    „Michael II“

    Michael Triegel: „Michael II“, 1996

Interview

  • Gratis S. 42

    „Wichtig ist uns, dass die Regulierungen der Sexarbeit zusammen mit Sexarbeitenden entworfen werden“Interview zum Thema Anwaltschaft in der Sexarbeit

    Undine de Rivière ist diplomierte Physikerin und seit über 30 Jahren als Sexarbeiterint ätig. Sie ist Gründungsmitglied und ehemalige Pressesprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) e. V., der größten europäischen Selbstvertretung von Sexworker:innen. Amosinternational hat mit ihr darüber gesprochen, was der Unterschied zwischen echter Anwaltschaft und bevormundendem Paternalismus ist, wie das Sexkaufverbot des Nordischen Modells den meisten Sexarbeiter:innen schadet, inwiefern Stigmatisierungen die advokatorische Arbeit negativ beeinflussen und warum Gesetze und Regulierungen gemeinsam mit Sexarbeitenden entwickelt werden sollten.

Bericht

Buchbesprechungen