Gemeinwohl in der digitalen Welt

Chris Piallat (Hrsg.), Der Wert der Digi­talisierung, Gemeinwohl in der digitalen Welt, Bielefeld: transcript 2021, 437 S., ISBN 978-3-8376-5659-6

Die digitale Transformation ändert die Art, wie wir leben und arbeiten, radikal. Immer stärker wird deutlich, dass es sich dabei nicht nur um technische Systeme und innovative Dienstleistungen handelt, sondern dass der digitale Epochenbruch neue soziale und politische Fragen auf­wirft. Es ist daher naheliegend, der Fra­ge nach dem „Gemeinwohl“ in der digi­talen Welt Aufmerksamkeit zu widmen.

Der von Chris Piallat vorgelegte Band präsentiert die Sichtweisen von 25 un­terschiedlichen Autorinnen und Auto­ren. Nach einem einleitenden Teil, der die Frage nach Werten in der Digitali­sierung thematisiert (Chris Piallat, Petra Grimm), folgt ein Hauptteil, der einzelne Werte „für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung“ durchdekliniert.

Dabei geht es um Werte wie „Freiheit“ (Ellen Überschär), „Selbstbestimmung“ (Christiane Woopen und Sebastian Mül­ler), „Autonomie“ (Timo Rademacher und Erik Schilling), „Privatheit“ (Nils Leopold) und „Würde“ (Philipp Staab und Domi­nik Pietron). Schon die Auswahl an Au­torinnen und Autoren zeigt einen brei­ten Fächer von bekannten und weniger bekannten Personen und Perspektiven. Das tut dem Band gut, bringt ihn aber auch ein wenig in die Richtung eines politischen Digitalisierungshandbuchs mit ausgewählten, wesentlichen Stich­wörtern.

Dieser offene Handbuchcharakter des Sammelbands drängt sich auch rund um den Zwischentitel „Gerechtigkeit und Gleichheit“ auf. Er behandelt normativ aufgeladenen Aspekte wie Gerechtig­keit (Lorena Jaume-Palasí), Menschen­rechte (Eric Hilgendorf), Geschlechter­gerechtigkeit (Francesca Schmidt und Nicole Shephard) und Nachhaltigkeit (Tilman Santarius). Einzelne Gesichts­punkte mag dabei jeder und jede Lesen­de anders gewichten. Wohltuend ist auf jeden Fall das durchgängig hohe Niveau an digitaler Fachlichkeit, das sich in den Beiträgen spiegelt.

Dies gilt ebenfalls für die demokra­tiepolitischen Fragen der Digitalität, die unter dem Titel „Demokratie, Zugang und Souveränität“ adressiert werden. Unter dem Titel „Zugang“ beschäftigt sich Christian Stöcker mit der digitalen Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit als Ware, während Jutta Pohle und Thors­ten Thiel sich dem Konzept der „digitalen Souveränität“ zuwenden (S. 319–340). Sie würdigen den Begriff allerdings vor­wiegend unter staatstheoretischer Sicht und weisen seine Grenzen auf, wenn es um Europa und die EU als Staatenbund eigener Art geht.

Wie im gesamten Band spielen hier die durchaus beachtenswerten Beiträge einer christlich fundierten Sozialethik kaum eine Rolle. Dies gilt beispielswei­se für eine weiter gefasste Interpretation des Begriffs der digitalen Souveränität mit Blick auf die einzelne Person, die ja mit ihrer sehr konkreten Menschenwür­de im Mittelpunkt des Geschehens ste­hen sollte (vgl. U. Hemel, Kritik der di­gitalen Vernunft, Freiburg/Br.: Herder 2020). Andererseits kommt die Spannung zwischen der Souveränität von Staaten und überstaatlichen Organisationen ei­nerseits und der von Individuen im Sam­melband anhand eines Zitats zum Aus­druck, der den Beitrag zur Rolle der „Zi­vilgesellschaft“ abschließt (S. 413f). Diese wird dort verstanden als „Summe aller Fähigkeiten und Möglichkeiten von Indi­viduen und Institutionen“ zur Ausübung ihrer Rollen in der digitalen Welt. Es geht dann also doch nicht nur um Staa­ten, sondern eben um zwei Facetten ei­nes Begriffs.

Die stärker politikwissenschaftli­che als im engeren Sinn sozialethische Ausrichtung des Bandes kommt auch im dritten Teil zum Ausdruck, der den Titel „Von der Verantwortungsdiffusi­on zur Governance“ trägt (S. 343–431). Hier finden sich Beiträge zum „Mehrebe­nensystem“ (Matthias Kettemann), zum Thema „Governance“ (Stefan Heumann) mit Überlegungen zu einer verbesserten ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Staat als einer „lernenden Organisa­tion“ (S. 366), zur Rolle des Rechts (Ulf Buermeyer und Malte Spitz), zu Vielfalt aufgrund von Impulsen der „Zivilgesell­schaft“ (Julia Klaiber und Elisa Lindinger) sowie zu „Internationales“ (Tyson Bar­ker) mit Blick auf „geopolitische Diplo­matie und die europäische Digitalstrate­gie“ (S.415–431). Interessanterweise wird die naheliegende Forderung nach einem internationalen Digitalgerichtshof nicht zur Sprache gebracht.

Die Orientierung an „Menschenwür­de“ und „Zivilgesellschaft“ liegt im Grun­de allen Beiträgen zugrunde. Verwendet wird allerdings ein enger Begriff der Zi­vilgesellschaft, der sich insbesondere auf bürgerschaftliche Beteiligung und NGOs bezieht und sie vom „Privatsektor“ (vgl. S. 404) und dem Staat abgrenzt. Nicht wahrgenommen wird der vom „Institut für Sozialstrategie“ seit 2009 vorgeschla­gene weitere Begriff, der Zivilgesellschaft dort am Werk sieht, wo es weder um das Handeln des Staates noch um das des organisierten Verbrechens geht. Durch diesen weiteren Begriff werden Unter­nehmen als verantwortliche zivilgesell­schaftliche Akteure greifbar. Sie gewin­nen dadurch auch begriffliche Kontur, denn zwischen der Macht von Digital­konzernen und der Ohnmacht der klei­nen und mittleren Unternehmen liegen Welten. Und doch muss jeder zivilgesell­schaftliche Akteur auf eigene Art und Weise Verantwortung leben und Verant­wortung lernen.

Interessanterweise könnten Impulse aus der klassischen christlichen Sozial­ethik hier durchaus weiterhelfen. Unter­nehmen und Institutionen haben ja eine subsidiäre Funktion in der Gesellschaft. Dies führt unmittelbar zur Frage von Ver­antwortung, von zentraler und dezentra­ler Regelung. Zu fordern ist für Unter­nehmen beispielsweise digitale Fairness. Der Inhalt dieser Forderung ist freilich gesellschaftlich breit zu diskutieren und steht nicht ein und allemal fest.

In vielen Beiträgen spiegelt sich ein Rückgriff auf europäische Traditionen von Menschenwürde und von Men­schenrechten, so auch im Begriff des di­gitalen Gemeinwohls selbst. Wer dieses freilich definiert und wo mögliche „De­finitionsprivilegien“ liegen, wird jedoch nicht klar. Schließlich sind zivilgesell­schaftliche Akteure genauso wenig frei von eigenen Interessen wie ganze Staa­ten. Folglich muss die Frage des digita­len Gemeinwohls übergreifend bear­beitet werden, etwa auf der Grundlage gemeinsamer Werte unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure.

„Werte“ freilich werden im Sammel­band trotz der sachkundigen Einführung dazu von Petra Grimm (S.55–96) gene­rell stärker vorausgesetzt als präzise de­finiert. Insbesondere die Quellen nor­mativer Werte und Zielsetzungen wer­den kaum diskutiert. Die UN-Deklaration der Menschenrechte und vielleicht noch die 17 SDGs bilden allerdings einen un­ausgesprochenen Wertehintergrund für praktisch alle Beiträge.

Letztlich geht es um einen humanis­tischen Impuls, der auf die menschliche Person zielt und die zentrale Frage stellt: „Fördert oder hemmt eine digitale An­wendung Menschlichkeit“? Wird dieses Leitmotiv nicht ausgesprochen, kann es seine Sogwirkung auf gesellschaftliche Praxis und Rechtsprechung nicht ent­falten. Dies gilt auch dann, wenn es um ganz unterschiedliche Interpretationen dessen geht, was „Menschlichkeit“ ange­sichts widersprüchlicher Interessen von Privatpersonen, Unternehmen, Institu­tionen und Staaten bedeuten soll.

Es ist das Verdienst dieses Sammel­bands, auf systematische Art und Weise die verschiedenen Facetten eines digita­len Gemeinwohls zur Sprache zu brin­gen. Dass hier noch viele Fragen offen­bleiben, liegt in der Natur der Sache und der komplexen Thematik. Aus dem Blick­winkel einer christlich fundierten Sozial­ethik gilt in diesem Zusammenhang ein doppelter Imperativ des Dialogs: Es ist bedauerlich, dass entsprechende An­sätze von den Autoren des Sammel­bands allenfalls marginal zur Kenntnis genommen werden. Und es ist bedau­erlich, dass christliche Sozialethiker ih­re Stimme nicht deutlicher vernehmen lassen, wenn es um Fragen des digitalen Gemeinwohls geht.

Schließlich basieren beide Begriffe, Gemeinwohl und Menschenwürde, histo­risch in mancherlei Hinsicht auf Konzep­ten der christlichen Tradition. Denn im Mittelpunkt des Handelns steht die ein­zelne Person, in ihrer Wechselbeziehung zum breit zu diskutierenden Gemeinwohl inklusive der im Sammelband bedauerli­cherweise ausgesparten Themen „digitale Teilhabe“ und „digitale Bildung“.

Dass digitale Bildung und digita­le Teilhabe beim Nachdenken über di­gitales Gemeinwohl mitberücksichtigt werden sollten, versteht sich von selbst, auch wenn „Gemeinwohl“ in einer säku­laren Gesellschaft nicht in genereller Art und Weise theologisch aufgeladen wer­den kann.

Den wechselseitigen Gesprächsbedarf auf der Suche nach dem digitalen Ge­meinwohl der Zukunft besser als bisher aufzugreifen, das bleibt folglich ein De­siderat der Zukunft.

Ulrich Hemel, Tübingen