Chris Piallat (Hrsg.), Der Wert der Digitalisierung, Gemeinwohl in der digitalen Welt, Bielefeld: transcript 2021, 437 S., ISBN 978-3-8376-5659-6
Die digitale Transformation ändert die Art, wie wir leben und arbeiten, radikal. Immer stärker wird deutlich, dass es sich dabei nicht nur um technische Systeme und innovative Dienstleistungen handelt, sondern dass der digitale Epochenbruch neue soziale und politische Fragen aufwirft. Es ist daher naheliegend, der Frage nach dem „Gemeinwohl“ in der digitalen Welt Aufmerksamkeit zu widmen.
Der von Chris Piallat vorgelegte Band präsentiert die Sichtweisen von 25 unterschiedlichen Autorinnen und Autoren. Nach einem einleitenden Teil, der die Frage nach Werten in der Digitalisierung thematisiert (Chris Piallat, Petra Grimm), folgt ein Hauptteil, der einzelne Werte „für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung“ durchdekliniert.
Dabei geht es um Werte wie „Freiheit“ (Ellen Überschär), „Selbstbestimmung“ (Christiane Woopen und Sebastian Müller), „Autonomie“ (Timo Rademacher und Erik Schilling), „Privatheit“ (Nils Leopold) und „Würde“ (Philipp Staab und Dominik Pietron). Schon die Auswahl an Autorinnen und Autoren zeigt einen breiten Fächer von bekannten und weniger bekannten Personen und Perspektiven. Das tut dem Band gut, bringt ihn aber auch ein wenig in die Richtung eines politischen Digitalisierungshandbuchs mit ausgewählten, wesentlichen Stichwörtern.
Dieser offene Handbuchcharakter des Sammelbands drängt sich auch rund um den Zwischentitel „Gerechtigkeit und Gleichheit“ auf. Er behandelt normativ aufgeladenen Aspekte wie Gerechtigkeit (Lorena Jaume-Palasí), Menschenrechte (Eric Hilgendorf), Geschlechtergerechtigkeit (Francesca Schmidt und Nicole Shephard) und Nachhaltigkeit (Tilman Santarius). Einzelne Gesichtspunkte mag dabei jeder und jede Lesende anders gewichten. Wohltuend ist auf jeden Fall das durchgängig hohe Niveau an digitaler Fachlichkeit, das sich in den Beiträgen spiegelt.
Dies gilt ebenfalls für die demokratiepolitischen Fragen der Digitalität, die unter dem Titel „Demokratie, Zugang und Souveränität“ adressiert werden. Unter dem Titel „Zugang“ beschäftigt sich Christian Stöcker mit der digitalen Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit als Ware, während Jutta Pohle und Thorsten Thiel sich dem Konzept der „digitalen Souveränität“ zuwenden (S. 319–340). Sie würdigen den Begriff allerdings vorwiegend unter staatstheoretischer Sicht und weisen seine Grenzen auf, wenn es um Europa und die EU als Staatenbund eigener Art geht.
Wie im gesamten Band spielen hier die durchaus beachtenswerten Beiträge einer christlich fundierten Sozialethik kaum eine Rolle. Dies gilt beispielsweise für eine weiter gefasste Interpretation des Begriffs der digitalen Souveränität mit Blick auf die einzelne Person, die ja mit ihrer sehr konkreten Menschenwürde im Mittelpunkt des Geschehens stehen sollte (vgl. U. Hemel, Kritik der digitalen Vernunft, Freiburg/Br.: Herder 2020). Andererseits kommt die Spannung zwischen der Souveränität von Staaten und überstaatlichen Organisationen einerseits und der von Individuen im Sammelband anhand eines Zitats zum Ausdruck, der den Beitrag zur Rolle der „Zivilgesellschaft“ abschließt (S. 413f). Diese wird dort verstanden als „Summe aller Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen“ zur Ausübung ihrer Rollen in der digitalen Welt. Es geht dann also doch nicht nur um Staaten, sondern eben um zwei Facetten eines Begriffs.
Die stärker politikwissenschaftliche als im engeren Sinn sozialethische Ausrichtung des Bandes kommt auch im dritten Teil zum Ausdruck, der den Titel „Von der Verantwortungsdiffusion zur Governance“ trägt (S. 343–431). Hier finden sich Beiträge zum „Mehrebenensystem“ (Matthias Kettemann), zum Thema „Governance“ (Stefan Heumann) mit Überlegungen zu einer verbesserten ressortübergreifenden Zusammenarbeit im Staat als einer „lernenden Organisation“ (S. 366), zur Rolle des Rechts (Ulf Buermeyer und Malte Spitz), zu Vielfalt aufgrund von Impulsen der „Zivilgesellschaft“ (Julia Klaiber und Elisa Lindinger) sowie zu „Internationales“ (Tyson Barker) mit Blick auf „geopolitische Diplomatie und die europäische Digitalstrategie“ (S.415–431). Interessanterweise wird die naheliegende Forderung nach einem internationalen Digitalgerichtshof nicht zur Sprache gebracht.
Die Orientierung an „Menschenwürde“ und „Zivilgesellschaft“ liegt im Grunde allen Beiträgen zugrunde. Verwendet wird allerdings ein enger Begriff der Zivilgesellschaft, der sich insbesondere auf bürgerschaftliche Beteiligung und NGOs bezieht und sie vom „Privatsektor“ (vgl. S. 404) und dem Staat abgrenzt. Nicht wahrgenommen wird der vom „Institut für Sozialstrategie“ seit 2009 vorgeschlagene weitere Begriff, der Zivilgesellschaft dort am Werk sieht, wo es weder um das Handeln des Staates noch um das des organisierten Verbrechens geht. Durch diesen weiteren Begriff werden Unternehmen als verantwortliche zivilgesellschaftliche Akteure greifbar. Sie gewinnen dadurch auch begriffliche Kontur, denn zwischen der Macht von Digitalkonzernen und der Ohnmacht der kleinen und mittleren Unternehmen liegen Welten. Und doch muss jeder zivilgesellschaftliche Akteur auf eigene Art und Weise Verantwortung leben und Verantwortung lernen.
Interessanterweise könnten Impulse aus der klassischen christlichen Sozialethik hier durchaus weiterhelfen. Unternehmen und Institutionen haben ja eine subsidiäre Funktion in der Gesellschaft. Dies führt unmittelbar zur Frage von Verantwortung, von zentraler und dezentraler Regelung. Zu fordern ist für Unternehmen beispielsweise digitale Fairness. Der Inhalt dieser Forderung ist freilich gesellschaftlich breit zu diskutieren und steht nicht ein und allemal fest.
In vielen Beiträgen spiegelt sich ein Rückgriff auf europäische Traditionen von Menschenwürde und von Menschenrechten, so auch im Begriff des digitalen Gemeinwohls selbst. Wer dieses freilich definiert und wo mögliche „Definitionsprivilegien“ liegen, wird jedoch nicht klar. Schließlich sind zivilgesellschaftliche Akteure genauso wenig frei von eigenen Interessen wie ganze Staaten. Folglich muss die Frage des digitalen Gemeinwohls übergreifend bearbeitet werden, etwa auf der Grundlage gemeinsamer Werte unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure.
„Werte“ freilich werden im Sammelband trotz der sachkundigen Einführung dazu von Petra Grimm (S.55–96) generell stärker vorausgesetzt als präzise definiert. Insbesondere die Quellen normativer Werte und Zielsetzungen werden kaum diskutiert. Die UN-Deklaration der Menschenrechte und vielleicht noch die 17 SDGs bilden allerdings einen unausgesprochenen Wertehintergrund für praktisch alle Beiträge.
Letztlich geht es um einen humanistischen Impuls, der auf die menschliche Person zielt und die zentrale Frage stellt: „Fördert oder hemmt eine digitale Anwendung Menschlichkeit“? Wird dieses Leitmotiv nicht ausgesprochen, kann es seine Sogwirkung auf gesellschaftliche Praxis und Rechtsprechung nicht entfalten. Dies gilt auch dann, wenn es um ganz unterschiedliche Interpretationen dessen geht, was „Menschlichkeit“ angesichts widersprüchlicher Interessen von Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen und Staaten bedeuten soll.
Es ist das Verdienst dieses Sammelbands, auf systematische Art und Weise die verschiedenen Facetten eines digitalen Gemeinwohls zur Sprache zu bringen. Dass hier noch viele Fragen offenbleiben, liegt in der Natur der Sache und der komplexen Thematik. Aus dem Blickwinkel einer christlich fundierten Sozialethik gilt in diesem Zusammenhang ein doppelter Imperativ des Dialogs: Es ist bedauerlich, dass entsprechende Ansätze von den Autoren des Sammelbands allenfalls marginal zur Kenntnis genommen werden. Und es ist bedauerlich, dass christliche Sozialethiker ihre Stimme nicht deutlicher vernehmen lassen, wenn es um Fragen des digitalen Gemeinwohls geht.
Schließlich basieren beide Begriffe, Gemeinwohl und Menschenwürde, historisch in mancherlei Hinsicht auf Konzepten der christlichen Tradition. Denn im Mittelpunkt des Handelns steht die einzelne Person, in ihrer Wechselbeziehung zum breit zu diskutierenden Gemeinwohl inklusive der im Sammelband bedauerlicherweise ausgesparten Themen „digitale Teilhabe“ und „digitale Bildung“.
Dass digitale Bildung und digitale Teilhabe beim Nachdenken über digitales Gemeinwohl mitberücksichtigt werden sollten, versteht sich von selbst, auch wenn „Gemeinwohl“ in einer säkularen Gesellschaft nicht in genereller Art und Weise theologisch aufgeladen werden kann.
Den wechselseitigen Gesprächsbedarf auf der Suche nach dem digitalen Gemeinwohl der Zukunft besser als bisher aufzugreifen, das bleibt folglich ein Desiderat der Zukunft.
Ulrich Hemel, Tübingen