Soziale Dienstleistungen können 1. durch staatliche und kommunale Träger, 2. durch privatwirtschaftliche und gewinnorientierte Unternehmen sowie 3. durch religiöse und gemeinnützige Anbieter, die wiederum in Verbänden zusammengeschlossen sein können, bereitgestellt werden, oder auch 4. durch Mischsysteme dieser Anbieterformen. Deutschland weist im internationalen Vergleich, durch den hohen Anteil an religiösen und freigemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden, vor allem der mit ihrer jeweiligen Kirche verbundenen Diakonie und Caritas, eine Besonderheit auf. So ist die deutsche Caritas mit mehr als 6 200 Einrichtungen und mit über 693 000 (2018) Beschäftigten, der größte nichtstaatliche Arbeitgeber in der gesamten EU. Die deutsche Caritas hat mehr hauptamtliche Mitarbeiter*innen als alle übrigen Caritasverbände in der EU zusammen.
Dass das deutsche System sich auch in der jüngsten Vergangenheit relativ gut bewährt hat, lässt sich anhand von vier zentralen sozialen Herausforderungen des letzten Jahrzehnts ablesen: 1. Von allen EU-Ländern hat Deutschland seit Jahren die geringste Jugendarbeitslosigkeit. Kirchliche Wohlfahrtsverbände bieten durch eine Vielzahl von Berufsfachschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, berufliche Orientierung durch Freiwilligendienste, aber auch durch Praktika sowie Hilfe für Arbeitslose (außerbetriebliche Ausbildung) und subventionierte Beschäftigung vielfältige Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie soziale Hilfen an. 2. Deutschland hat seit 2015 mehr Flüchtlinge aufgenommen als alle anderen EU-Länder zusammen. Zwar hat dies auch in Deutschland soziale Verwerfungen hervorgerufen, jedoch schreitet die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft voran. Im Kontext der Globalisierung, ist in vielen Ländern die Ungleichheit der Einkommensverteilung gestiegen. 3. Unter allen wichtigen Industrienationen (G 20) weist Deutschland die geringsten Einkommensunterschiede auf, weil ein ausgebauter Sozialstaat die sich im Markt ergebenden Einkommensunterschiede deutlich reduziert. 4. Bisher konnte Deutschland mit seinem Gesundheitswesen auch die Coronakrise relativ gut bewältigen. Offensichtlich kann ein System, in dem Kirchen und kirchliche Wohlfahrtsverbände auf die öffentliche Meinungsbildung im Sinne der sozialen Gerechtigkeit einwirken, zivilgesellschaftliche Solidaritätspotenziale (Ehrenamt und Spenden) entfalten und mobilisieren sowie ein realpolitisches Gewicht haben. So wird die Sozialanwaltschaft der Kirchen in der konkreten Gesetzgebung und der Mittelverteilung wirksam und kann das humane Zusammenleben einer Gesellschaft maßgeblich fördern.
Kirchliche Wohlfahrtsverbände sehen sich immer neuen Herausforderungen durch neue soziale Problemlagen ausgesetzt: durch den gesellschaftlichen Wandel in Deutschland, den hohen Anteil von Personen mit Migrationshintergrund, der Abnahme kirchlicher Bindungen und den daraus erwachsenen Problemen der Mitarbeitergewinnung, der Veränderungen des Sozialstaates durch die Einführung marktwirtschaftlicher Steuerungselemente und staatlicher Lenkung sowie der Qualitätskontrolle. Zwischen staatlichen Erwartungen, betriebswirtschaftlichen Konkurrenzkonstellationen und binnenkirchlichen Ansprüchen an das christliche Profil und die Kirchlichkeit von Diakonie und Caritas, treten Spannungen auf. Solche Fragestellungen werden in den Beiträgen dieses Heftes thematisiert.
Der evangelische Theologe Holger Böckel wirft in seinem Beitrag die Frage nach dem Profil christlicher Organisationen auf, wenn dieses nicht mehr auf der christlichen Überzeugung der Mitarbeitenden beruht, wenn bis zu 70 Prozent der Mitarbeitenden einer Einrichtung keine Kirchenmitglieder mehr sind. Die Caritasdirektorin des Erzbistums Berlin, Ulrike Kostka, schildert die Rolle der Caritas im säkularen Umfeld, wo die Mehrheit der Bevölkerung sowie der Mitarbeitenden keine Christen (mehr) sind. Sie führt Ansatzpunkte an, um das christliche Profil zu bewahren und zu stärken. Die Politikwissenschaftler Lukas Kiepe und Wolfgang Schroeder schildern die Umbruchprozesse der kirchlichen Wohlfahrtsverbände. Sie diagnostizieren ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der einzelnen Einrichtungen von Diakonie und Caritas und dem übergeordneten Verbandsinteresse. Der Tübinger Sozialethiker Matthias Möhring-Hesse konstatiert eine durch gesellschaftliche Veränderungen und politische Rahmensetzung veränderte Bedingung des deutschen Sozialstaates für die Kirchlichkeit der Caritas. Damit wird Diakonia als Grundvollzug der Kirche prekär.