Die konfessionellen Unterschiede treten in den Hintergrund

Die harten „kontroverstheologischen“ Auseinandersetzungen sind gewiss nicht auf dem Feld der Sozialethik geführt worden, sondern etwa in der Soteriologie, in der Sakramententheologie oder in der Liturgiewissenschaft. Dennoch sind auch die „Sozialethiken der Theologien“ mit den grundlegenden theologischen Hintergrundannahmen der katholischen sowie der lutherischen und reformierten Tradition verwoben. Das dürfte auch mit der Entstehungszeit der Disziplin zusammenhängen. Für den Mainstream der katholischen Soziallehre war das neuscholastische Naturrechtsparadigma mit einer kritischen Befürwortung der Marktwirtschaft mit Privateigentum und einer gewissen Staatsskepsis prägend, während für die protestantischen Traditionslinien einerseits eine – vor allem reformatorische – Verwandtschaft zum „Geist des Kapitalismus“ und andererseits eine – vor allem lutherische – Staatsaffinität diagnostiziert wurde. Gerne ordnet man deshalb in der vergleichenden Sozialstaatsforschung verschiedene Sozialmodelle den konfessionellen Traditionen zu.
So erhellend diese Zuordnung ist, so zeigt sich doch darin ein zentrales Problem der konfessionellen Bestimmung der Sozialethik: Gilt den einen beispielsweise das bundesdeutsche Sozialmodell und die Soziale Marktwirtschaft als Inbegriff der Realisierung der Ideen der katholischen Soziallehre, weisen andere auf deren protestantische Wurzeln hin (vgl. zu dieser Thematik den Beitrag von Traugott Jähnichen in diesem Heft). Das führt weniger zu der Frage, welche Konfession nun das deutsche Modell stärker beeinflusst hat, als zu der Frage, ob es wirklich einen tiefgreifenden, etwa weit in die Gnaden- oder Rechtfertigungstheologie hineinreichenden Unterschied zwischen den konfessionellen Sozialethiken gibt. Ursula Nothelle-Wildfeuer zeigt in ihrem Beitrag auf, wie sich aus den unterschiedlichen, jedoch zueinander nicht in einem substanziellen Widerspruch stehenden Traditionssträngen eine ökumenische Sozialethik des „differenzierten Konsenses“ und „begrenzten Dissenses“ entwickeln konnte.
Auf Seiten der katholischen Sozialethik haben sich die konfessionellen Besonderheiten rapide reduziert, als sich die katholische Sozialethik vom Naturrecht gelöst und der zeitgenössischen politischen Philosophie zugewandt hat. Peter Schallenberg entwirft in diesem Heft noch einmal den Versuch eines aktualisierten theologischen Naturrechtsdenkens. Die meisten katholischen Sozialethikerinnen und Sozialethiker haben sich aber vom Naturrecht ab- und etwa der Diskursethik oder der Diskurstheorie des Rechts, Varianten der liberalen politischen Philosophie oder des Befähigungsansatzes, den Anerkennungstheorien oder dem Pragmatismus zugewendet.
Diese Neuorientierungen sowie die Neubesinnung auf die Bibel als zentralem Orientierungspunkt für die christliche Sozialethik führen zwar zu einer beachtlichen Pluralität unterschiedlich akzentuierter Varianten der Sozialethik; aber die Unterscheidungsmerkmale liegen dabei kaum mehr im konfessionellen Hintergrund dieser Varianten, sondern eben in den Rezeptionsvorlieben und manchmal auch in den politischen Orientierungen der Sozialethikerinnen und Sozialethiker. Dies wurde insbesondere auch im ökumenischen Sozialwort Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit (1997) deutlich (und Ähnliches gilt für das Ökumenische Sozialwort in Österreich 2003), in dem man „zwischen den Zeilen“ wesentlich mehr wirtschafts- und sozialpolitischen als konfessionellen Dissens wahrnehmen kann (vgl. dazu den Beitrag von Gerhard Wegner in diesem Heft).
Ein Anwendungsfeld schließlich, in dem sozialer Katholizismus und sozialer Protestantismus – in wohl sehr ähnlicher Weise – praktisch werden, ist jenes der Freien Wohlfahrtspflege. Martin Büscher reflektiert dieses Feld wirtschafts- und unternehmensethisch; im Rahmen einer „ökumenischen Wirtschaftsethik“ sucht er, die gesamtwirtschaftliche Ebene mit der betriebswirtschaftlichen Ebene zu verknüpfen. Der Beitrag skizziert damit weitere Entwicklungsmöglichkeiten ökumenischer Sozialethik.
Mit den Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg haben sich auch Fragen der inneren Sicherheit wieder in die öffentliche Wahrnehmung geschoben. Mit dem Beitrag von Christoph Giersch zur sozialethischen Dimension der Polizeiethik bietet das vorliegende Heft auch einen Zugang zu diesem – vor allem im Vergleich zu anderen Bereichsund Berufsethiken – noch wenig bearbeiteten Feld, dessen Brisanz mit den Ereignissen von Hamburg jedoch wieder scharf hervorgetreten ist.