Inklusion und Autonomie statt Integration und Fürsorge

Es ist jene berühmte Regierungserklärung des deutschen Bundeskanzlers Willy Brandt vom 28. Oktober 1969, in der er ankündigte, „mehr Demokratie wagen“ zu wollen, in der auch zum ersten Mal das Ziel einer „Behindertenpolitik“ formuliert wurde: Die sozialliberale Regierung werde „um verstärkte Maßnahmen bemüht sein, die den Benachteiligten und Behinderten in Beruf und Gesellschaft, wo immer dies möglich ist, Chancen eröffnen“. Demokratisierung wurde auch als Verbesserung der Lebensqualität Benachteiligter verstanden, als „Humanisierung“, wie es Walter Arendt, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung jener Zeit (1969 bis 1976), formulierte: „Die Qualität des Lebens für die Behinderten in unserer Gesellschaft ist ein Spiegel der Qualität der Gesellschaft.“ Etabliert wurde freilich zunächst ein Fürsorgesystem, das Menschen mit Behinderung überwiegend separierte, indem es für sie eine – wohlwollend fürsorgliche und einhegende – Sonderbehandlung realisierte. „Sonderschulen“ und „Werkstätten für behinderte Menschen“ breiteten sich aus, die auch heute noch teilweise die Soziale Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen prägen. Wie die Formulierung von Arendt zeigt, gab es im Grunde aber bereits die Einsicht, dass Behindertenpolitik nicht am Individuum ansetzt, sondern an der Gesellschaft und an den äußeren Bedingungen, in denen Menschen leben – Jahrzehnte also, bevor der Slogan „Behindert ist man nicht, behindert wird man“ populär wurde. Vor allem mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde dann ein sowohl sozial- als auch gesellschaftspolitischer Paradigmenwechsel erklärt: weg von einer „integrierenden“ Politik der Fürsorge, die Defizite von Menschen mit Behinderung ausgleichen soll, hin zu einer inklusiven Politik der Autonomie, die eine Gesellschaft bzw. ein politisches Gemeinwesen so gestaltet, dass Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt und soweit möglich ohne Behinderung von außen gut leben können.
Es besteht aber beileibe kein Grund zur Euphorie. Der Ausdruck „behindert“ wurde zu einem verbreiteten Schimpfwort und der Schwangerschaftsabbruch nach Trisomie-21-Diagnose zu einem Normalfall (wie auch immer man die Statistik dreht und wendet). Und während Inklusion in weiten Bereichen der Politik zur prägenden sozialpolitischen Orientierung wurde, hat sich im Bildungsbereich, in dem sich „Behindertenpolitik“ und Bildungspolitik überschneiden, eine scharfe Debatte über die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne kognitive Beeinträchtigung entwickelt. Und außerhalb jener Bereiche, die sich intensiv mit dem Phänomen „Behinderung“ befassen, ist bisweilen kaum ein Bewusstsein davon vorhanden, was unter Inklusion – im Unterschied etwa zu Normalisierung und Integration – zu verstehen ist. Insoweit bietet dieses Heft auch die Möglichkeit, die Vorstellung davon zu schärfen, was Inklusion überhaupt bedeutet. Über die Entwicklung von der Normalisierung über die Integration zur Inklusion, über notwendige Differenzierungen innerhalb einer Ethik der Inklusion sowie nicht zuletzt über die präzise  Abgrenzung eines normativen Inklusionsbegriffs von einem deskriptiven Inklusionsbegriff informiert vor allem der Beitrag von Andreas Lob-Hüdepohl.
Aus der Perspektive einer Sozialethik der Inklusion geht es um die Würde und um die Rechte jener Menschen, die sich durch körperliche oder kognitive Beeinträchtigungen auszeichnen. Das Ziel einer inklusiven Ethik ist grundsätzlich die Ermöglichung weitreichender gesellschaftlicher Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihrer individuellen Ausstattung. Inklusion nimmt nicht die Form des gütigen Mitleids oder der fürsorglichen Zuwendung an, sondern respektiert die personale Autonomie in unterschiedlichen Lebensformen, betont Teilhabeansprüche und nicht zuletzt die Leistungen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Dies wurde bereits in der eingangs erwähnten Regierungserklärung Willy Brandts als Ziel bestimmt: An die Stelle von Marginalisierung und Separierung („Bürger, die im Schatten leben müssen“) sollte eine besondere politische Rücksicht auf benachteiligte Menschen treten – übrigens in Kooperation mit den Kirchen: „Es kann nicht darum gehen, lediglich hinzunehmen, was durch die Kirchen für die Familie, in der Jugendarbeit oder auf dem Sektor der Bildung geleistet wird. Wir sehen die gemeinsamen Aufgaben, besonders, wo Alte, Kranke, körperlich oder geistig Behinderte in ihrer Not nicht nur materielle Unterstützung, sondern auch menschliche Solidarität brauchen.“