Titelseite Amosinternational 3/2016

Heft 3/2016Inklusion und Behinderung

Inhalt

Das Themenheft bietet einen Einblick in den derzeitigen Stand der Debatte zur Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Über diese Ausgabe

Editorial

Schwerpunktthema

  • Plus S. 4

    Gerechte Teilhabe und FreiheitsanspruchBegründung und Grenzen eines Rechts auf Inklusion

    Die Forderung nach Inklusion im Kontext von Behinderung hat in den letzten Jahren deutlich an Fahrt gewonnen. Zu verdanken ist das vor allem dem Zugzwang, der durch die UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung entstanden ist. Allerdings bleibt trotz ihrer hohen politischen Relevanz unklar, was Inklusion genau bedeutet und welche Aspekte von Inklusion rechtlich abgesichert werden können. Der Beitrag thematisiert drei Aspekte von Inklusion: Inklusion als basale Achtung, Inklusion als Teilhabe an gesellschaftlichen Verteilungs- und Entscheidungsprozessen sowie Inklusion als Freiheitsanspruch. Anschließend geht es um die Frage, welche Formen von Inklusion sich rechtlich durchsetzen lassen. Dabei zeigt sich, dass die Grenzen eines Rechts auf Inklusion weniger in der institutionell-gesellschaftlichen Sphäre liegen, als vielmehr im Bereich der zwischenmenschlichen Gemeinschaft.

  • Plus S. 10

    Gemeinsam arbeitenSozialethische Anmerkungen zur menschenrechtsbasierten Inklusion im Arbeitsmarkt

    Menschen mit Behinderung sind häufig vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Ihr Wunsch, einer regulären Erwerbstätigkeit nachzugehen, bleibt oft unerfüllt, weil viele Arbeitgeber lieber Ausgleichszahlungen leisten, als betriebliche Abläufe im erforderlichen Umfang zu verändern. Dennoch gibt es auch gegenteilige positive Beispiele. Der folgende Beitrag setzt zunächst das menschenrechtsbasierte Verständnis von Inklusion von einem bloß funktional-systemtheoretischen Verständnis von Inklusion ab. Vor diesem Hintergrund werden unterschiedliche Grade der Teilhabe an weiteren gesellschaftlichen Teilsystemen und insbesondere am regulären Arbeitsmarkt erläutert. Ausgehend von der Achtung jener Würde, die jedem Menschen als Mensch innewohnt, werden rechtliche und soziale, berufliche und private Bedingungen für eine gleichwertige Zugehörigkeit dargelegt. Die ambivalenten Auswirkungen des geschützten zweiten Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung werden ebenso thematisiert wie die Frage, ob es gerechtfertigt ist, ihre Arbeitskraft in das Kalkül einer profitorientierten Wirtschaft einzubeziehen.

  • Plus S. 17

    Sozialraumkonzept Community CareMöglichkeiten kirchlichen Engagements zur Inklusion behinderter Menschen

    Das Handlungskonzept „Community Care“ zielt auf die Schaffung von Strukturen, die Menschen mit Behinderungen besser als bisher in das Gemeinwesen einbinden. Dahinter steht der Wunsch, dass alle Menschen mit gleichen Rechten und Pflichten in ihrer Gemeinde so autonom bzw. integriert leben können, wie sie es sich wünschen. „Community Care“ ist ein Gegenmodell zu einer primär einrichtungsbezogenen Unterstützungsleistung und verändert die entsprechenden Hierarchien: Bedürftige erhalten die notwendige Unterstützung vor allem durch private Netzwerke, durch Familie und Freundeskreis. Reguläre Anbieter und professionelle Hilfskräfte stehen in dieser Konzeption erst an zweiter oder dritter Stelle. Damit wird deutlich, dass auch den Kirchengemeinden ein hoher Stellenwert bei der Umsetzung des Community-Care-Ansatzes zukommt.

  • Plus S. 25

    Das Körperbild der Neuzeit als ethisches Dispositiv25 Überlegungen zur biomedizinischen Verbesserbarkeit des Menschen

    Körperbilder transportieren nicht nur medizinische, sondern auch ästhetische Standards, deskriptiv wie normativ. Gesundheit und Schönheit stellen jeweils eigene Maßstäbe im Umgang mit dem Körper dar. Diese Entwicklung, die sich seit der Neuzeit auch in Versuchen der Bestimmung von Normalität ausprägt, treibt die Auseinandersetzung um die Verhältnisbestimmung von Natürlichkeit und Künstlichkeit sowie von Autorität und Authentizität in medizinischen Entscheidungen an. Der Beitrag zeigt, welche Probleme entstehen, wenn ästhetische mit medizinischen Maßstäben konfrontiert werden. In der Frage nach einer ethisch plausiblen Kombinatorik dieser Leitwerte wird für eine rationale Einschränkung des technisch Möglichen plädiert.

  • Plus S. 33

    Organtransplantation bei Menschen mit geistiger BeeinträchtigungDie Gefahren einer verdeckten Diskriminierung

    Patienten mit geistiger Beeinträchtigung sind beim Zugang zu postmortalen Spenderorganen bisweilen der Gefahr einer verdeckten Diskriminierung ausgesetzt: Im Gegensatz zu anderen Patienten mit einem schweren Organleiden wird ihnen unter Umständen die beste medizinische Behandlung verweigert. Zur systematischen Benachteiligung kommt es, wenn ihnen der Zugang zur Warteliste allein aufgrund ihrer geistigen Einschränkungen vorenthalten wird. Stattdessen sind in jedem individuellen Fall die Unterstützung durch das soziale Umfeld sowie der bisherige Umgang mit Therapieanforderungen in das ärztliche Urteil einzubeziehen.

  • Plus S. 38

    Inklusion als theologisch-sozialethische LeitkategorieBildung für alle als Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft

    Der Begriff der Inklusion bündelt eine Vielzahl von Bedeutungen, die über die in der UN-Behindertenkonvention enthaltenen Aspekte hinausgehen. Er umschreibt das Postulat der sozialen Gerechtigkeit in umfassender Form. Als theologische Leitkategorie steht Inklusion im Kontext der Schöpfungsordnung und will die hier begründete Menschenwürde in die Wirklichkeit übersetzen. Sozialethisch liegt ihr das solidarische Denken zu Grunde; sie selbst wiederum ist Voraussetzung für die Verwirklichung subsidiärer Strukturen. In der institutionalisierten Gesellschaft hat der Inklusionsbegriff vor allem im Bildungsbereich eine strategische Bedeutung, da Bildung die Grundlagen für die Wahrnehmung anderer Rechte schafft.

Arts & ethics

  • Gratis S. 28

    re: blick 28

    re: blick 28

    Die eigene Verletzbarkeit sehen

Bericht

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