Plus
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Menschen mit Behinderung sind häufig vom Erwerbsleben ausgeschlossen. Ihr Wunsch, einer regulären Erwerbstätigkeit nachzugehen, bleibt oft unerfüllt, weil viele Arbeitgeber lieber Ausgleichszahlungen leisten, als betriebliche Abläufe im erforderlichen Umfang zu verändern. Dennoch gibt es auch gegenteilige positive Beispiele. Der folgende Beitrag setzt zunächst das menschenrechtsbasierte Verständnis von Inklusion von einem bloß funktional-systemtheoretischen Verständnis von Inklusion ab. Vor diesem Hintergrund werden unterschiedliche Grade der Teilhabe an weiteren gesellschaftlichen Teilsystemen und insbesondere am regulären Arbeitsmarkt erläutert. Ausgehend von der Achtung jener Würde, die jedem Menschen als Mensch innewohnt, werden rechtliche und soziale, berufliche und private Bedingungen für eine gleichwertige Zugehörigkeit dargelegt. Die ambivalenten Auswirkungen des geschützten zweiten Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung werden ebenso thematisiert wie die Frage, ob es gerechtfertigt ist, ihre Arbeitskraft in das Kalkül einer profitorientierten Wirtschaft einzubeziehen. Von Andreas Lob-Hüdepohl