Reden wir über Geld

„Über Geld spricht man nicht. Man hat es.“ Jene vornehme Zurückhaltung, die in wohlsituierten Kreisen zweifellos zum guten Ton gehört, galt lange Zeit auch in der Kirche. Nicht, dass man etwas zu vertuschen oder zu verschleiern gehabt hätte. Der Kirche als moralischer Instanz wurde lange Zeit eine über alle Zweifel erhabene Glaubwürdigkeit und Integrität zuerkannt, auch hinsichtlich ihrer Einkünfte wie Ausgaben. Das hat sich allerdings in Zeiten des Primats absoluter Transparenz öffentlicher Haushalte, vom „gläsernen Abgeordneten“ bis zur investigativ befeuerten Jagd auf Steuersünder und dem kollektiven Misstrauen gegen jede öffentliche Institution, nachhaltig in sein Gegenteil verkehrt. Vorgänge wie die sprichwörtlich gewordenen „Limburger Verhältnisse“ oder undurchsichtige Geschäftsmodelle etwa der Vatikan-Bank haben nicht gerade zum Vertrauen in das Finanzgebaren der Kirche beigetragen, und im Zuge schwindender kirchlicher Bindung werden zunehmend auch konkordatär verankerte Staatsleistungen oder die finanzielle Kompensation kirchlich erbrachter Leistungen, etwa im sozialcaritativen Kontext oder im Bildungsbereich, in Frage gestellt. Von der Kritik am Kirchensteuersystem ganz zu schweigen.
Da ist die mit dem Pontifikat Papst Franziskus’ eingeleitete Neuausrichtung einer „armen Kirche für die Armen“ Wasser auf den Mühlen all derer, die die schon lange beargwöhnte gesellschaftliche Großmacht der Kirche beschneiden und ihre (vermeintlichen oder wirklichen) Privilegien abschaffen wollen, auch und gerade in finanzieller Hinsicht. Da dürfte auch das vorliegende Themenheft unserer sozialethischen Zeitschrift nicht ausreichen, um alle Facetten dieses komplexen Themas zu beleuchten.
Die fünf Hauptbeiträge dieses Heftes informieren aus unterschiedlichen Perspektiven über Grundlagen, Vor- und Nachteile wie über mögliche Veränderungen des spezifisch deutschen Kirchensteuermodells.
Der Paderborner Kirchenrechtler Rüdiger Althaus gibt einen Überblick über die Vorgaben des kirchlichen Gesetzbuchs sowie einschlägiger diözesaner Vorschriften zur Regelung der kirchlichen Finanzverwaltung. Da geht es u. a. um die Berechtigung und Zweckbindung von Kirchenbesitz, das Verhältnis verschiedener Entscheidungsebenen zueinander, das Erfordernis der Transparenz und die Regelung der Aufsicht.
Thomas Jaschke, Manager der Bertelsmann Gruppe, konkretisiert die Anforderungen an Finanzaufsicht und Kontrolle mit Blick auf die heute allgemein üblichen Standards einer guten Unternehmensführung.
Ulrich Wenner, Richter am Bundessozialgericht in Kassel, erklärt die komplexen staatskirchenrechtlichen Grundlagen des deutschen Kirchensteuersystems und der so heftig umstrittenen Staatsleistungen an die Kirchen. Kritisch geht er auf den finanziellen Sonderstatus der sogenannten „Bischöflichen Stühle“ ein. Mit Überlegungen zu einer möglichen Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Staat und Kirchen, stellt er erneut die alte Frage, was denn „des Kaisers“ und was „Gottes“ ist.
Joachim Wiemeyer, Bochumer Wirtschafts- und Sozialethiker kritisiert die Konzentration von ökonomischer Entscheidungsmacht bei den Diözesen. Neben einer vorbehaltlosen Offenheit und mehr Mitbestimmung der Basis mahnt er die Verwendung der Mittel im Dienst der Armen an.
Der Freiburger Pastoraltheologe Bernhard Spielberg schließlich erläutert die ambivalenten Folgen des relativen Reichtums der deutschen Kirche für die Pastoral. Er zeigt alternative Wege auf zu einer missionarischen und freigebigen Kirche, in der die Kirchenmitglieder wieder zu aktiven Teilhabern werden.
Ist also eine Kirche wie in den USA, die sich allein aus Spenden finanziert (die auch reichlich fließen), das Modell der Zukunft? Das beherrschende Thema dort ist: „Money“. Denn eine Pastoral, die sich „am Markt“ behaupten muss, gerät auch schnell in Abhängigkeit von Spendern und Sponsoren. Grundsätzlich gilt: Auf jedem Eigentum und Besitz liegt eine soziale Hypothek (Johannes Paul II.), und kirchliche Güterverwaltung muss sich daran messen lassen, inwieweit sie diese sozialethische Maxime auch für ihr eigenes kirchliches Handeln in Anspruch nimmt. Insofern müssten die allseits geforderte Offenlegung kirchlicher Finanzen und die Veröffentlichung kirchlicher Haushaltspläne niemanden schrecken. Im Gegenteil! Könnte es nicht sein, dass die Offenlegung kirchlicher Bücher nicht nur den Verdacht unzulässiger Besitzanhäufung widerlegt, sondern auch eine Kultur der Großzügigkeit, der Freigebigkeit und des Verzichts offenbart, die auch säkularen Kräften Respekt abnötigt und in unserer materialistischen Gesellschaft Schule macht?