Gunter Geiger, Michaela Lengsfeld (Hg.): Inklusion – ein Menschrecht. Was hat sich getan, was kann man tun? Opladen u. a.: Barbara Budrich 2015, 188 S., ISBN/EAN 9783847401940.
In sozialpolitischer Hinsicht hat kaum ein Begriff in der jüngeren Vergangenheit soviel Aufmerksamkeit erfahren wie der der Inklusion. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen und der Abbau von entwicklungshemmenden Strukturen, die eine personale Entfaltung unabhängig von körperlichen, sozialen, ethnischen oder sexuellen Voraussetzungen verhindern, steht dabei als gesellschaftliche und institutionelle Aufgabe im Vordergrund.
Obwohl der Inklusionsbegriff selbst erst seit den neunziger Jahren im soziologisch-wissenschaftlichen Kontext durch Talcott Parsons und Niklas Luhmann in den Diskurs eingebracht bzw. weiterentwickelt wurde, bündelt sich in ihm gewissermaßen brennglasartig das Theorem der Sozialen Gerechtigkeit als Programm einer offenen Gesellschaft. Die Forderung nach Inklusion ist daher nur das konsequent weitergedachte Projekt der Neuzeit, das immer wieder neu den Status quo der bestehenden Gesellschaft normativ-konstruktivistisch auf Gerechtigkeitslücken hin überprüft. Damit bewegt sich der Inklusionsbegriff im denkerischen Zusammenhang von egalitaristischen Gesellschaftskonzepten, wie sie beispielsweise durch den Ansatz von John Rawls und seiner Theorie der Gerechtigkeit vorgelegt werden.
Der vorliegende Band macht es sich zur Aufgabe, eine Bestandsaufnahme und eine weitere Zielbestimmung der Inklusionsanstrengungen besonders hinsichtlich körperlich und geistig behinderter Menschen vorzulegen. Dabei werden durch die verschiedenen Autoren ganz unterschiedliche Aspekte angesprochen, die ein differenziertes Bild von Inklusion entstehen lassen. Grundlage für die Publikation war die vom Bonifatiushaus Fulda gemeinsam mit dem Antoniusheim durchgeführte Akademieabendreihe „Inklusion – ein Menschenrecht“.
Zu Beginn skizziert Arnulf Müller das Verhältnis von Inklusion und Freiheit und verweist dabei auf die Zielbestimmung der potentiellen und tatsächlichen Selbstentfaltung, die nur ein umfassendes Verständnis von Inklusion gewährleistet (11–21). Dabei betont er zu Recht, dass die Ermöglichung zur Freiheit durch inklusives Denken nicht ein einfaches „Gewährenlassen“ des anderen meint, sondern ein positives Zutrauen und ein forderndes und damit zugleich achtendes Denken impliziert: „Würde man diese Haltung des gegenseitigen Forderns aufgeben, würde unter der Maske des freundlichen Gewährenlassens die Gleichgültigkeit siegen.“ (18) Indem Unger auf die Gefahr der Gleichgültigkeit auf der einen und einer überheblichen Hinwendung zum vermeintlich Schwächeren auf der anderen Seite hinweist, charakterisiert er zwei grundlegende Schwierigkeiten des Inklusionsbegriffes.
Während der Beitrag von Helmut Schlegel (23–39) einen individualethisch-innerlichen Ansatz verfolgt und Caspar Söling in seinem Text auf die spezielle Exklusionshistorie des St. Vinzenzstiftes/Rüdesheim eingeht (41–47), schildert Bernd Siggelkow, Gründer des Kinder- und Jugendwerks „Die Arche“/Berlin, vor dem Hintergrund seiner Lebens- und Arbeitswirklichkeit konkrete Inklusionskonzepte. Im Artikel von Carmen Dorrance (53–73) erhält man einen sehr guten Überblick zum Status quo der Inklusionsleistung des deutschen Bildungssystems, wobei hier die Kritik an falschen Separationsquoten und an der Exklusionsgefahr im Vordergrund steht. Dorrance betont darüber hinaus, dass es sich bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) um ein Projekt der Gegenwart handeln muss.
Ziel des Beitrags von Birgit Koch (75–90) ist es, ausgehend vom Verständnis von Macht und Ungleichheit bei Franco Ongara Basaglio sowie in der Auseinandersetzung mit den soziologischen Ansätzen von Pierre Bourdieu und Reinhard Kreckel, Exklusionstrukturen im Bereich der Pädagogik herauszuarbeiten und diese zu überwinden.
Demgegenüber stellt der Artikel von Felix Welti und Minou Banafsche die juristische Annäherung an die UN-BRK und die darin umgesetzte Betonung der Sozialen Menschenrechte für Menschen mit Behinderung in den Vordergrund (91–110). Dabei wird der positive Einfluss der UN-BRK auf die Wahrnehmung der Rechte behinderter Menschen und zur Bewusstseinsbildung betont, auch wenn von den beiden Autoren in Zweifel gezogen wird, dass durch sie „durchsetzbare Ansprüche“ (105) formuliert werden.
Besonders kann der Beitrag von Katrin Grüber hervorgehoben werden (111–125), der sich der Wahrnehmung und Anerkennung von psychischen Behinderungen annimmt und auch hier für einen Abbau von Barrieren und Zugangshindernissen für betroffene Menschen plädiert. Gerade die fehlende Trennschärfe und der auch wissenschaftlich nicht objektiv zu klärende Graubereich von psychischen Krankheiten macht dieses Phänomen zu einer bleibenden Herausforderung. Dabei ist jedoch die Umsetzung des Abbaus von Barrieren für körperlich Behinderte bereits im politischen und rechtlichen Rahmen anerkannt und gewollt. Gerade die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Behinderungen ist ein großes Problem auf das Grüber zu Recht hinweist. Der Inklusionsbegriff muss also, will er wirklich umfassend sein, ausgeweitet werden auf alle Menschen, die über körperliche Behinderungen hinaus unüberwindliche gesellschaftliche Barrieren vorfinden. Diese zu lokalisieren ist auch ein Hauptanliegen der Herausgeber Gunter Geiger und Michaela Lengsfeld.
Neben einem Beitrag von Carsten Wienröder, der das architektonisch-ästhetische und städteplanerische Moment von Inklusionsvoraussetzungen thematisiert, schließt der Band mit den Überlegungen zum Konzept der inklusiven Arbeitswelt von Frank Unger (145–186). Gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und eines damit einhergehenden Wandels der Erwerbsarbeit erscheint der Hinweis Ungers auf die Notwendigkeit der Eingliederung von bisher exkludierten Teilen der Gesellschaft als zukunftsweisend. Unger folgt einem differenzierten Verständnis von Inklusion, wenn er Chancen und Grenzen eines solchen Konzepts gleichermaßen in den Blick nimmt (147). Gerade die Arbeitswelt kann als Inklusionsmotor verstanden werden, drückt sich in Arbeit doch nicht nur Gelderwerb, sondern auch personale Entfaltung aus. Vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktentwicklung, die zeigt, dass immer weniger ungelernte Mitarbeiter und umso mehr Fachkräfte benötigt werden, wird die inkludierende Kraft von Erwerbsarbeit zu einer immer größeren Herausforderung. Unger zeigt dieser Entwicklung Wege auf, wie eine inklusive Arbeitswelt gestaltet werden kann und macht seine Forderung nach flexiblen und personengerechten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt an bereits bestehenden und erfolgreichen Modellen fest.
Den Herausgebern ist mit dem Band eine ausgewogene und vielschichtige Annäherung an den Inklusionsbegriff gelungen. Inklusionsziele werden überall da richtig formuliert, wo sie Menschen mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen Ermöglichungsräume eröffnen, die statt eines lähmenden Paternalismus einer Kultur der Freiheit und der Selbstbestimmung das Wort reden. Der vorliegende Band ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Dokument der zukunftsorientierten Auseinandersetzung um Theorie und Praxis der inklusiven Gesellschaft.
Marco Bonacker, Fulda