Menschenrechte im interreligiösen Diskurs

Das Thema berührt die Grundlagen der Sozialethik und ist zugleich von einer höchst vielschichtigen methodischen und politischen Brisanz geprägt. Der Anspruch der Menschenrechte auf Universalität wird gegenwärtig vor allem durch die Initiative einiger Staaten im UN-Menschrechtsrat neu auf den Prüfstand gestellt. Diese reklamieren einen kulturellen Vorbehalt gegenüber den Menschenrechten, da ihr absoluter universaler Geltungsanspruch zu einer Diskriminierung der kulturellen und religiösen Vielfalt führe und ein Instrument des westlichen Dominanzstrebens sei.

Die Beiträge in dem vorliegenden Band reflektieren dieses Spannungsfeld exemplarisch. Hansjörg Schmid bringt philosophische, katholisch-theologische und islamische Positionen miteinander ins Gespräch. Er versteht die Menschenrechte programmatisch als Grundlage interreligiöser Sozialethik. Seine 2012 erschienene Habilitationsschrift zur interreligiösen Sozialethik am Beispiel des Islam in Europa ist Grundlage des von ihm konzipierten Heftes (vgl. dazu auch die Besprechung von Arno Anzenbacher im Rezensionsteil).

Der britische Islamwissenschaftler Dilwar Hussain fragt kritisch, ob muslimische Ethik überhaupt universal denke, und erläutert die auch innerislamisch heftig geführte Debatte um das Verhältnis der Menschenrechte zu spezifisch islamischen Werten. Offensiv postuliert er, „a universal approach to human rights requires a universal vision to Islam“. Wenn Muslime andere Menschen und Kulturen „as equal partners and players“ anerkennen, dann würden sie „naturally need to think universally” und folglich auch universal Normen und Werte akzeptieren.

Konrad Hilpert wendet das Konzept der affirmativen Genealogie von Hans Joas auf die Frage der interkulturellen Geltung der Menschenrechte an und kommt zu dem Ergebnis, das Universalisierung eine je spezifische Inkulturation der Menschenrechte fordert. Möglich sei diese, weil die Menschenrechte begründungsoffen sind; nötig sei sie, weil die allgemeinen Begründungen ohne Anschluss an spezifische Kontexte und Traditionen keine hinreichende Motivation für ihre Einhaltung hervorbringen können. Da die Menschrechte „als normativen Kern die Verpflichtung zu wechselseitiger Anerkennung“ beinhalten, sei ihre universelle Geltung nicht Hindernis, sondern im Gegenteil Ermöglichungsgrund und Weg zum Respekt gegenüber kultureller Vielfalt. Flankiert werden diese eher begründungstheoretisch orientierten Beitrage durch eine Untersuchung zur Rolle der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) im UN-Menschenrechtsrat. Unter dem Titel „Zwischen islamischen Werten und allgemeinen Menschenrechten“ betont Daniel Legutke, Referent für Menschenrechte bei der Deutschen Kommission Justitia et Pax, die Unterschiedlichkeit der Menschenrechtspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten der OIC. Er postuliert, dass das Denken in Staatengruppen und stereotypischen Lagerbildungen aufgegeben werden sollte. Man kann anhand dieses Streites die Reichweite und Grenzen zweier gegenwärtig miteinander ringender Modelle der Politikwissenschaft in der Praxis studieren: auf der einen Seite die „deliberative Demokratie“ (Jürgen Habermas), die auf rationale Verständigung setzt, auf der anderen Seite die „radikale Demokratie“ (Chantal Mouffe), die den Willen sich zu unterscheiden in den Vordergrund stellt.

Der normative Sinn der Menschenrechte ist die Ermöglichung einer moralischen Verständigung über kulturelle und soziale Grenzen hinweg. Der Übergang von der Logik der Abschottung zu einer Logik der Pluralität im Umgang mit ihnen wird jedoch nur dann gelingen, wenn sie in neuer Weise kontextsensibel interpretiert werden. Konkrete Ethik ist immer kontextspezifisch und damit plural. Sie ist nicht eine nachrangige Anwendung allgemeiner Formulierungen, sondern Ursprungsort von Moral und kann gegenüber dem Abstrakten einen gewissen Vorrang beanspruchen. Eine Rekonstruktion des Verständnisses von Menschenrechten im Rahmen kontextueller Ethik ermöglicht Spielräume der Variation und Interpretation für ihre Aneignung in arabischen, asiatischen und osteuropäischen Kulturen. Dabei kann die Gewichtung von individuellen Freiheitsrechten, sozialen Anspruchsrechten und politischen Mitwirkungsrechten sowie das Verhältnis von Rechten und Pflichten unterschiedlich ausgestaltet werden. Der interkulturelle und interreligiöse Diskurs erzeugt und fordert somit neue Begründungszugänge und Akzente im Verständnis der Menschenrechte. Das vorliegende Heft bietet hierzu anhand von vier Aspekten der globalen Debatte um Menschenrechte exemplarisch Orientierung.