Titelseite Amosinternational 2/2013

Heft 2/2013Menschenrechte interreligiös

Inhalt

Der Anspruch der Menschenrechte auf Universalität wird gegenwärtig vor allem durch die Initiative einiger Staaten im UN-Menschenrechtsrat auf den Prüfstand gestellt. Dieses Heft bietet anhand von vier Aspekten der globalen Debatte exemplarisch Orientierung.

Über diese Ausgabe

Editorial

Schwerpunktthema

  • Plus S. 3

    Menschenrechte als Grundlage interreligiöser SozialethikPhilosophische, katholisch-theologische und islamische Positionen im Dialog

    Der universale, von einem säkularen Ausgangspunkt her begründete Geltungsanspruch der Menschenrechte stellt eine bleibende Herausforderung für die Religionen dar. Dabei sind unterschiedliche Spannungsfelder berührt: zwischen säkular und religiös, zwischen Orientierung an Gott und Ausrichtung auf den Menschen sowie zwischen universalem Anspruch und partikularer Verwirklichung. Hinzu kommt, dass verschiedene Religionen in unterschiedlicher Beziehung zu allgemeinen Menschenrechts-Debatten stehen: Während die christlichen Kirchen sich relativ leicht in ein positives Verhältnis zu den Menschenrechten setzen konnten, erschwert der westliche Entstehungskontext der Menschenrechte deren Rezeptionen im Islam. Wenn sich jedoch die Religionen gemeinsam als Lernende begreifen, lassen sich pauschale Gegenüberstellungen und einseitige Zuschreibungen überwinden. Eine derartige interkulturelle und interreligiöse Sensibilität ist eine bleibende Aufgabe für die Debatte um Menschenrechte.

  • Plus S. 13

    Can Muslims Think Universally?Human Rights as a Challenge for Reform

    Können Muslime Universalität denken? Die Menschenrechte als Herausforderung zu Reformen: Debatten über Menschenrechte und ihre Allgemeingültigkeit waren in muslimischen Nationen und der muslimischen Diaspora umstritten, seit sie 1948 von den Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert wurden. Einige sehen in dem Thema ein Beispiel für die Übertragung westlicher Werte auf die Entwicklungsländer. Andere erkennen einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Wahrung bürgerlicher und politischer Rechte, besonders für die machtlosen Minderheiten in der islamischen Welt. Der folgende Beitrag richtet sein Augenmerk auf die sich entwickelnden Vorstellungen (in Europa und den USA) davon, wie Muslime sich zu den Menschenrechten stellen und islamische Traditionen vor diesem Hintergrund kritisch hinterfragen. Wie bewertet das muslimische Denken den Wert von Menschlichkeit und ‘menschlicher Weisheit’? Wie lässt sich dies mit dem Glauben an heilige Schriften ein Einklang bringen?

  • Plus S. 19

    Begründungsoffen und doch mit universellem Anspruch?Zur Genealogie und Interkulturalität der Menschenrechte

    Wie lässt sich die universelle Geltung der Menschenrechte begründen? Ihre Historie verweist auf konkrete Situationen sozialer, kultureller und religiöser Konfrontation. Bei ihrer theoretischen Herleitung haben Denkfiguren aus der westlichen Geistesgeschichte Pate gestanden. Muss das dem Anspruch auf Universalität nicht auf Dauer entgegen stehen? Der Autor des folgenden Beitrags zeigt eine andere Seite: Die Chancen, die sich daraus ergeben, dass verschiedene politische und religiöse Kulturen die Menschenrechte aus ihrer Tradition heraus begründen. Im Ergebnis werden die Menschenrechte gerade nicht als Mittel zu einer grundsätzlichen kulturellen Vereinheitlichung gesehen, sondern als Voraussetzung für den interkulturellen Respekt und als Beitrag zu menschenwürdigem Frieden.

  • Plus S. 26

    Zwischen islamischen Werten und allgemeinen MenschenrechtenZur Rolle der Organisation für Islamische Zusammenarbeit im UN-Menschenrechtsrat

    Angesichts der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Menschenrechtspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) kann von einer einheitlichen Rolle und Position nur vordergründig die Rede sein. Die westliche Staatengruppe innerhalb der UN (WEOG-Länder) tut gut daran, diese innere Vielfältigkeit der OIC wahrzunehmen. Das Denken in Staatengruppen sollte aufgebrochen und Koalitionen sollten anhand thematischer Fragen gebildet werden. Im Fall der Resolutionen zu Menschenrechten und traditionellen Werten hieße dass, die Sorgen, die sich für manche Staaten in der Resolution artikulieren, ernst zu nehmen, auf berechtigte Anliegen einzugehen und gemeinsam Alternativen zu entwickeln. Dass eine solche Strategie erfolgreich sein kann, hat nicht zuletzt der Umgang mit den Resolutionen zur Diffamierung von Religionen gezeigt.

Arts & ethics

Beitrag

  • Plus S. 36

    Sozialpolitik und Orthodoxe SozialdoktrinAcht Thesen von Karl Gabriel (Münster)

    Der Sozialethiker und Religionssoziologe Prof. em. DDr. Karl Gabriel, Münster, leitet zurzeit mehrere Forschungsbereiche des Exzellenzclusters „Religion und Politik“ der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. In der Jahrestagung 2013 des Sozialwissenschaftlichen Arbeitskreises der Kommende Dortmund stellte er acht Thesen zum Verhältnis von Sozialpolitik und Sozialdoktrin der Russisch Orthodoxen Kirche zur Diskussion. Wir dokumentieren folgend die Thesen.

  • Plus S. 38

    Gedankenlose VöllereiZu den umwelt- und tierethischen Aspekten des Fleischkonsums

    Für einen überwiegenden Teil der Menschen stellt das Essen von Tieren eine liebgewonnene kulinarische Gewohnheit dar, ein unhinterfragtes Recht und eine logische Konsequenz des gottgewollten Vorrangs des Menschen vor allen anderen Lebewesen. Und dies, obwohl das gegenwärtige Ausmaß des Fleischkonsums gewaltige ökologische Probleme verursacht und nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass Tiere misshandelt und buchstäblich am laufenden Band getötet werden. Nach dem britischen Philosophen Stephen R. L. Clark stellt Fleischkonsum deshalb in wohlhabenden Gesellschaften nichts anderes dar als „gedankenlose Völlerei“ (2007, 201). Das Essen von Tieren sei ebenso wenig zu rechtfertigen wie Tierhetzen, Stierkämpfe und andere Formen der Tierquälerei.

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