Andrea Keller: Cicero und der gerechte Krieg. Eine ethisch-staatsphilosophische Untersuchung. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer 2012, 249 S., ISBN 978–3–17–022340–0 (Theologie und Frieden Bd. 43).
Der Kandidat der Republikanischen Partei bei der US-amerikanischen Präsidentschaftswahl im Jahre1964 hieß Barry Goldwater. Goldwater war ein rechtskonservativ-libertärer Südstaatenpolitiker aus Arizona, ein Freund des berühmt-berüchtigten Kommunistenhetzers Joseph McCarthy, ein Gegner des Sozialstaates, der Bürgerrechtsbewegung und der Friedensbewegung. Goldwater meinte zum Beispiel, mit der Atombombe könne man gut den vietnamesischen Dschungel „entlauben“. In seiner Rede beim Parteikonvent der Republikaner in San Francisco, bei dem er mit überwältigender Stimmenmehrheit zum Präsidentschaftskandidaten gewählt wurde, stellte Goldwater fest: „Extremismus in der Verteidigung der Freiheit ist kein Laster, und … Mäßigung im Streben nach Gerechtigkeit keine Tugend.“
In zahlreichen Kommentaren zu dieser Rede wird behauptet, Goldwater habe die soeben zitierte Aussage über Extremismus und Mäßigung vom römischen Philosophen und Politiker Markus Tullius Cicero (106–43 v. Chr.) übernommen. Andere bestreiten, dass Cicero dies je gesagt habe. Ich selbst hatte bisher keine Zeit nachzuforschen, was wirklich stimmt, und verfüge deshalb nur über Mutmaßungen.
Von zahlreichen Mutmaßungen beherrscht war bisher auch die Frage, wie Cicero ethisch und politisch über den Krieg dachte, vor allem, was er unter einem gerechten Krieg, einem bellum iustum, verstand. Cicero hat zwar kein umfassendes Traktat zum bellum iustum ausgearbeitet, seine Äußerungen zu dieser Frage in unterschiedlichen Schriften haben aber die christliche Friedensethik der Antike, des Mittelalters und der frühen Neuzeit erheblich beeinfl usst. Gerade auch aus diesem Grund liegt es nahe, Ciceros Auffassung vom gerechten Krieg eingehender zu erkunden.
Dies hat Andrea Keller in der vorliegenden Studie, die 2011 von der Hochschule für Philosophie in München als Dissertation angenommen wurde, in akribischer und präziser Art und Weise getan. Sie untersucht die zahlreichen Stellen in Ciceros Lebenswerk, an denen dieser sich über den bellum iustum geäußert hat: sowohl die philosophischen Schriften „De re publica“ (Über das Gemeinwesen), „De legibus“ (Über die Gesetze) und „De officiis“ (Über die Pflichten) als auch seine Reden und Briefe. Um dies zu tun, muss die Autorin zunächst einmal viele Vorfragen zu Kontext, Überlieferung und Vollständigkeit der Texte klären und sich mit Problemen der Authentizität, Terminologie und Interpretation auseinander setzen. Dies macht Keller mit großer Sorgfalt und Gründlichkeit, was ihr hoch anzurechnen ist. Der subjektive Nachteil für Leser und Leserinnen, die wie der Rezensent selbst allzu viele Jahre uninspirierten Lateinunterrichts genossen haben, ist jedoch, dass die Lektüre großer Teile des Werkes eine recht mühsame ist und naturgemäß Assoziationen zu öden Lateinstunden der Gymnasialzeit weckt. Unabhängig von rein subjektiven Befindlichkeiten ist festzustellen, dass die textanalytisch- altphilologische Komponente des Werkes die ethisch-staatsphilosophische zuweilen in den Hintergrund drängt. Das mag teilweise unumgänglich sein und stimmt auch nicht uneingeschränkt. Auf den abschließenden 5. Abschnitt des Werkes trifft es z. B. sicherlich nicht zu, denn hier wird Cicero in der Tradition des gerechten Krieges verortet und mit den diesbezüglichen Vorstellungen vor ihm – also mit Platon und Aristoteles, die im Gegensatz zu Cicero davon ausgingen, dass ein Krieg gegen Barbaren, also Nicht-Griechen, von Natur aus gerecht sei – und nach ihm – also mit Ambrosius, Augustinus, Thomas von Aquin und Francisco de Vitoria – in Beziehung gesetzt.
Was also nun erfahren wir in diesem Werk über Cicero und seine Auffassung vom gerechten Krieg? Erstens: Cicero hat offenbar ein einheitliches Konzept zum bellum iustum entwickelt, das allen seinen diesbezüglichen Äußerungen zugrunde liegt. Zweitens: Nach Cicero kann Krieg immer nur ein Mittel sein, um den Zweck, den Frieden, zu erreichen. Auch wenn er „Frieden“ nicht ausdrücklich definiert, so ist davon auszugehen, dass Cicero die gerechte Herrschaft Roms über die Bundesgenossen und Provinzen als Friedensordnung verstand. Frieden hat für Cicero offenbar etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Drittens: Cicero legt vor allem dar, unter welchen Bedingungen ein Krieg nicht gerecht ist. Er wollte den Krieg demnach eingrenzen: „Nach Cicero sind Kriege also ungerecht, es sei denn, es muss Unrecht der Gegenseite bestraft werden oder es müssen Feinde vom Gebiet des römischen Reiches vertrieben werden. Ein Krieg als Strafe für begangenes Unrecht darf nur begonnen werden, wenn Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben“ (222). Viertens: Cicero erwähnt mehrmals einen alten römischen Ritus, das ius fetiale (Fetialritus, Fetialrecht), der nach den Fetialen-Priestern benannt ist, die ihn vollzogen haben. Es ist zwar nicht bekannt, worin dieser genau bestanden hat, nach Cicero geht aus diesem Ritus jedoch hervor, dass ein Krieg, bei dem es keine Rückforderung als Anlass gibt, und der nicht angesagt und erklärt worden ist, nicht gerecht sein kann. Diesen Fetialritus gab es zur Zeit Ciceros nicht mehr, doch offenbar sieht er darin eine Möglichkeit, bei Kriegsbeginn eine Kontrollinstanz zu schaffen: „Ob er den Ritus tatsächlich wieder einführen möchte, lässt sich aber nicht mit Sicherheit sagen“ (223).
Wir kommen also bei aller akribischen Textanalyse manchmal doch über Mutmaßungen nicht hinaus. Der Beantwortung meiner eingangs gestellten Frage, ob Barry Goldwaters Aussage, dass Mäßigkeit im Streben nach Gerechtigkeit keine Tugend, Extremismus in der Verteidigung der Freiheit kein Laster sei, auf Cicero zurückgeht, bin ich jedoch ein wenig näher gekommen. Andrea Kellers wichtige Arbeit über die ciceronische Kriegsethik zeigt nämlich auf, dass Cicero vor allem an einer Einschränkung des Krieges interessiert war. Es wäre deshalb verwunderlich, würde das Zitat von Cicero stammen. Extremismus in der Verteidigung der Freiheit war seine Sache nicht.
Kurt Remele, Graz