Peter Dabrock: Befähigungsgerechtigkeit. Ein Grundkonzept konkreter Ethik in fundamentaltheologischer Perspektive. Unter Mitarbeit von Ruth Denkhaus, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2012, 383 S., ISBN 978–3–579–08110–6.
Das Prinzip der Befähigungsgerechtigkeit ist in den vergangenen zehn Jahren als Chiffre „einer zukunftsfähigen Sozialpolitik“ (S. 189) erstaunlich populär geworden. Es findet sich an prominenter Stelle beispielsweise im zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von 2005 oder in der Armutsdenkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland von 2006. Wurde von Verteilungsgerechtigkeit vornehmlich im Blick auf die Umverteilung materieller Ressourcen gesprochen, lenkt die Rede von Befähigungsgerechtigkeit den Blick auf die unterschiedliche Verteilung von Chancen in einer Gesellschaft – und in der Folge dann auch auf die unterschiedlichen Möglichkeiten, sich aktiv am sozialen Leben zu beteiligen.
In der Debatte um die Zukunft des Sozialstaats wird die Forderung nach Befähigungsgerechtigkeit von verschiedenen Seiten für durchaus gegensätzliche Positionen in Stellung gebracht: Tritt Befähigungsgerechtigkeit an die Stelle der Verteilungsgerechtigkeit, verbindet sich dies nicht selten mit einer Kritik am Umverteilungsstaat und dem Ruf nach mehr Eigenverantwortung des einzelnen Bürgers. Wird Befähigungsgerechtigkeit als eine weitere Dimension sozialer Gerechtigkeit begriffen, die zur Verteilungsgerechtigkeit hinzutritt, wird dem Staat weiterhin eine wichtige Rolle beim Ausgleich sozialer Konfliktlagen zugeschrieben.
Peter Dabrock versteht Befähigungsgerechtigkeit als „causa formalis“ der sozialen Gerechtigkeit. Der Beteiligungsbegriff wirke dynamisierend auf das Konzept sozialer Gerechtigkeit: Nicht mehr deren reaktive oder kompensatorische Komponente stehe im Vordergrund, sondern die Förderung des Einzelnen, der in die Lage versetzt werden soll, selbst aktiv zu werden. Mehr oder weniger bewusst schließt der Erlanger Professor für Systematische Theologie mit seinem Konzept an die outputorientierte Umsteuerung des Bildungssystems an.
Das Konzept der Beteiligungsgerechtigkeit besitzt für Dabrock die Fähigkeit, zahlreiche Brücken innerhalb des inzwischen weitverzweigten Gerechtigkeitsdiskurses zu schlagen: so zum Beispiel zwischen philosophischen und theologischen Debattenbeiträgen oder zwischen theorieorientierten Begründungsdiskursen und anwendungsbezogenen Fragestellungen. Dabrock ist zuzustimmen, wenn er die Verteilungsgerechtigkeit keinesfalls verabschieden will. Diese bleibt für ihn eine notwendige Voraussetzung von Beteiligung, deren „causa materialis“. Auch wenn die normative Beurteilung der Beteiligungschancen in einer Gesellschaft wichtiger wird, bleibt es dennoch notwendig, die aus vielfältigen sozialen Prozessen resultierende Verteilung einzelner Güter noch einmal unter dem Maßstab der Gerechtigkeit einer Überprüfung zu unterziehen, wobei die ungleichen Anlagen, Fähigkeiten, Bedürfnisse und Leistungen der Einzelnen zu berücksichtigen sind.
Nicht immer wird in der Debatte trennscharf zwischen Befähigungs- und Beteiligungsgerechtigkeit unterschieden, anders Dabrock, was positiv zu vermerken ist: Beteiligung markiert für ihn das Ziel, weshalb von Befähigung zu sprechen sei – ein Ziel allerdings, das allein durch die Gewährleistung formaler Teilhabe nicht erreicht werden könne. Hier scheint Dabrock die lebhaft geführte Debatte um Beteiligungsgerechtigkeit nur einseitig rezipiert zu haben. Gerade neuere Arbeiten aus dem bildungsethischen Diskurs gehen deutlich über ein formales Verständnis von Beteiligung hinaus.
Dabrock, der seinen Entwurf bewusst als einen theologischen Zugang versteht, bedient sich zur Grundlegung seiner Aussagen vielfältiger Entwürfe: Jürgen Habermas mit seinen Aussagen zur postsäkularen Gesellschaft kommt ebenso zur Sprache wie John Rawls oder die auf Niklas Luhmann zurückgehende, systemtheoretische Unterscheidung zwischen Inklusion und Exklusion. Breiten Raum widmet Dabrock der Auseinandersetzung mit dem „capabilities approach“, namentlich mit der Gerechtigkeitstheorie Martha C. Nussbaums. Wohltuend lesen sich jene Passagen, in denen sich Dabrock – nicht zuletzt in deutlicher Abgrenzung zu Franz Segbers – einer Gleichsetzung von sozialer Gerechtigkeit mit Gleichheit widersetzt und die freiheitsfunktionale Bedeutung von Befähigung stark macht. Sein Konzept der Befähigungsgerechtigkeit verortet Dabrock „zwischen Gleichheitspräsumtion und Egalitarismuskritik“ (S. 184), wobei er sich auf Nussbaum beruft: Deren Schwellenkonzeption begrenze die Forderung nach Umverteilung, mache aber zugleich deutlich, dass die Festlegung gerechtigkeitsrelevanter Schwellen bei der Sicherung bestimmter Fähigkeiten relational bestimmt bleibe.
Die Vielfalt der theoretischen Zugänge, auf die sich Dabrock stützt, markiert zugleich ein Problem des Bandes: Dieser basiert auf zahlreichen Einzelveröffentlichungen und will mehr sein als eine Aufsatzversammlung, wie der Verfasser in der Einleitung betont. Dennoch stellt sich beim Lesen nicht der Eindruck ein, als handele es sich um ein „Grundkonzept konkreter Ethik“ aus einem Guss. Hierfür hätten die einzelnen Teile deutlicher und für den Leser nachvollziehbarer miteinander verzahnt werden müssen.
Der Band selber wagt jenen Brückenschlag, den Dabrock mit seinem Konzept von Befähigungsgerechtigkeit für den Gerechtigkeitsdiskurs anmahnt: Sind die ersten zwei Kapitel dem Begründungsdiskurs gewidmet, werden die dort gemachten Überlegungen im dritten Kapitel gesellschaftstheoretisch weitergeführt und in den beiden Schlusskapiteln an zwei konkreten Anwendungsfeldern erprobt: der Ethik des Gesundheitswesens und der Generationengerechtigkeit (wobei die durch den demographischen Wandel zu bewältigenden Aufgaben zwar nicht dramatisiert, aber vielleicht doch etwas zu sehr heruntergespielt werden). Dass sich Dabrock dieser Herausforderung stellt und als Fundamentaltheologe eine „Verknüpfung von idealtheoretischen Begründungsdiskursen und auf Realwelten zielenden Anwendungsdiskursen“ (S. 197) wagt, verdient anerkennend hervorgehoben zu werden. Allerdings bleibt am Ende der Eindruck, man hätte möglicherweise auch aus anderer Richtung kommend zu ähnlichen Aussagen in der Gesundheitsethik finden können. Die Anforderungen, die hier an den Sozialstaat gestellt werden, sind keineswegs gering und werden in einer kleiner und älter werdenden Gesellschaft nicht unbedingt leicht zu erfüllen sein.
Dabrocks Studie hat deutliche Schwächen. Ihr Verdienst aber liegt darin, den Diskurs um das rechte Verhältnis von Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit, das in der jüngeren Sozialethik nicht selten in eine egalitaristische Schieflage zu geraten droht, von neuem zu eröffnen. Und das ist auch gut so.
Axel Bernd Kunze, Weinstadt