Andreas Lienkamp: Klimawandel und Gerechtigkeit. Eine Ethik der Nachhaltigkeit in christlicher Perspektive. Paderborn u. a.: Ferdinand Schöningh Verlag 2009, 534 S., ISBN 978–3–506–76675–5
Selten dürfte die Thematik einer theologisch-ethischen Habilitationsschrift auch im tagespolitischen Sinn aktueller gewesen sein als die hier vorzustellende Studie von A. Lienkamp (L.). Mit schnellem Aktualismus hat dies aber nichts zu tun; es ist vielmehr ein Markenzeichen dieser Arbeit, dass sie die Schwerpunkte sehr grundsätzlich und gründlich anpackt. Die ethische Tragweite und Brisanz der Gesamtthematik ist engstens verknüpft mit den heute vielfach erhärteten Ergebnissen von überaus weit verzweigten klimarelevanten Forschungen, die einen entscheidenden anthropogenen Anteil an der diagnostizierten, global gesehen freilich sehr unterschiedlich spürbaren, Klimaerwärmung erkennen lassen. Damit hat es die heute lebende Menschheit eigentlich nicht mehr mit einer Naturkatastrophe im klassischen Sinn zu tun, sondern mit einer menschengemachten Bedrohungs- und Gefahrenlage, deren Auswirkungen – wenn nicht rechtzeitig weitere Vorbeuge-, Reduktions- und Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden – zu schnell anwachsenden, schwerwiegenden Ungerechtigkeiten führen würden, sowohl in intra- wie intergenerationeller Perspektive.
Zu dieser Grundthese kommt hinzu, dass die im Ursachenkomplex der anthropogenen Treibhausgasproblematik zusammengefassten Vorgänge auch die außerhumane Natur unter dem Vorzeichen der zu bewahrenden Schöpfung in Mitleidenschaft ziehen und also tief in die „traditionelle“ umweltethische Diskussion hineinreichen. Alles in allem stehen wir vor einer typischen Querschnittsthematik des Leitbilds einer Nachhaltigen Entwicklung und einer Ethik der Nachhaltigkeit. Im Fokus steht die normative Verknüpfung von Fragen der Gerechtigkeit und eines ethisch rechtfertigbaren Umgangs mit der Natur.
L.’s Vorgehen orientiert sich am methodischen Dreischritt „Sehen – Urteilen – Handeln“ (48), der in Übereinstimmung mit heutiger interdisziplinärer Wissenschaftskultur unter Rückbezug auf jeweils einschlägige Wissenschaftsbereiche umgesetzt wird. Die Bezeichnung ‚Sehen‘ wirkt eher unscheinbar im Verhältnis zu der gekonnt aufbereiteten, streckenweise fast kompendiumhaften Einführung und Darstellung der immensen natur- und sozialwissenschaftlichen Literatur zum Klimawandel (vgl. 49–155). L. stützt sich insbesondere auf die Sachstandsberichte des IPCC (2007) und auf weitere Forschungen einer größeren Zahl ausgewiesener Klimaspezialisten (u. a. Schönwiese, Schellnhuber, Rahmstorf). Eine Reihe gut ausgewählter und geschickt platzierter Abbildungen steigert den Erklärungswert. Auch die sog. „Klimaskeptiker“ werden nicht ausgelassen (vgl. 92–95; zu B. Lomborg speziell vgl. 365–367). Die Resultate dieses Kapitels stützen im Wesentlichen die Ausgangsthese, dass es sich bei dem höchst komplexen Phänomen ‚Klimawandel‘ in hohem Maß um eine anthropogene Größe handelt, die demgemäß grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Menschen fällt.
Im folgenden (dritten) Kapitel (157–359) entwickelt L. die theologisch-ethischen Grundelemente einer christlich orientierten Ethik der Nachhaltigkeit, deren tragende normative Achsen zum einen von der durch Gottebenbildlichkeit ausgezeichneten Menschenwürde und zum andern durch den (gestuften) Eigenwert der geschaffenen außerhumanen Natur gebildet werden. Ausgehend von einer grundsätzlichen Erörterung eines methodisch sauberen Gebrauchs der Hl. Schrift in ethischem Kontext werden – außer den Schöpfungserzählungen in Gen 1 u. 2 – eine Vielzahl biblischer Texte zur Sonderstellung und Verantwortung desMenschen anhand anerkannter bibelwissenschaftlicher Studien geprüft und ausgewertet. In enger Verknüpfung damit folgt eine exegetisch abgestützte Untersuchung zum Eigenwert der nichtmenschlichen Schöpfungsbereiche (vgl. 210–227).
Unter dem Titel der aus der kirchlichen Soziallehre wohlbekannten „Ursprünglichen Widmung der Erdengüter an alle“ verbindet L. den Gedanken von Gott als Eigentümer alles Geschaffenen (also auch des Klimasystems) mit der als Leihgabe an den Menschen verstandenen Schöpfung, deren Nutzung grundsätzlich nicht nur einer sozialen, sondern auch einer „ökologischen Hypothek“ (223) unterliegt. Im Bemühen, diese theologische Grundlegung mit dem allgemeinen bzw. „säkularen“ Nachhaltigkeitsdiskurs zu verbinden, macht L. auf die Nähe zu Begriffsbildungen wie „Common Heritage of Mankind“ und „stewardship“ aufmerksam (226); insbesondere aber „übersetzt“ er die biblisch-theologischen Kernaussagen mit „Anthroporelationalität“ in die Sprache einer philosophischen Typologie heutiger Umweltethik. Dieses bisweilen auch als „ökologisch-aufgeklärte Anthropozentrik“ bezeichnete Modell leitet einen normativen Umgang mit der außerhumanen Natur an, der am ehesten der biblischen Schöpfungsorientierung entspricht. Wird dieser umweltethische Ansatz in eine Gesamtkonzeption der Nachhaltigen Entwicklung einbezogen und also zu sozialer Ausgewogenheit und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in ein wechselseitiges Bedingungsverhältnis gesetzt, so tendiert er – gemessen an den Strömungen einer „starken“ und einer „schwachen“ Nachhaltigkeit – zu einer intermediären Positionierung.
In den folgenden Teilabschnitten rekonstruiert L. die Einheit von Gottes- und Nächstenliebe als Kern des christlichen Ethos. Die ökologische Dimension wird in diesem Kern durch eine entsprechende Erweiterung der Nächstenliebe verankert. Goldene Regel und Kategorischer Imperativ leisten dazu interpretatorische Klärungen (vgl. 232–244). Daran schliessen sich Ausführungen zu „Achtung und Ehrfurcht vor dem Leben“ an, die L. als „Basistugenden nachhaltiger Entwicklung“ (244–263) betrachtet. Albert Schweitzers „Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben“ sowie kirchliche und „säkulare“ Beiträge (z. B. „Erd-Charta“) werden in diesem Kontext eigens berücksichtigt.
Als zentrales ethisches Urteilskriterium im Sinne des „Mindestmaßes an gegenseitiger Achtung, die wir einander schulden“ (264) führt L. sodann die Gerechtigkeit in subjektiv-personaler (tugendethischer) wie auch objektiv-institutioneller Bedeutung (sozialer und Umwelt- Gerechtigkeit) ein (vgl. 263–343). Soziale Gerechtigkeit wird zunächst, in engem Bezug zum Themenkreis ‚gerechter Friede‘, räumlich und zeitlich weiter differenziert [intragenerationelle (globale) und intergenerationelle Gerechtigkeit]. Erstere wird weiter unterteilt in die geläufigen Kategorien der Verteilungs-, Tausch-, Beteiligungs- und Verfahrensgerechtigkeit. Intergenerationelle Gerechtigkeit als „Sonderfall“ (275) der sozialen Gerechtigkeit zieht L. dem ebenfalls bekannten ‚Generationengerechtigkeit‘ vor, weil sie die intertemporale Nuance der Rede von künftigen Generationen eindeutiger zum Ausdruck bringt. Zur ethischen Rechtfertigung und Darlegung der Rücksichtnahme auf künftige Generationen bezieht sich L. insbesondere auf die Rawls’sche Gerechtigkeitstheorie (und einige interpretierende Erläuterungen W. Kerstings), auf Edith Brown Weiss’ Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit sowie auf einschlägige Dokumente aus dem Bereich der UNO (bzw. UNESCO) und der Kirchen.
Das Verantwortungsobjekt der Umweltgerechtigkeit als weiterer Gerechtigkeitsdimension bildet die außerhumane Schöpfung, womit alle drei Schwerpunkte des konziliaren Prozesses erfasst sind.
Als „Operationalisierungen der Gerechtigkeit“ thematisiert L. die Solidarität, die er mit D. Mieth in die Varianten Con- und Pro solidarität differenziert; letztere kann künftigen Generationen und insgesamt den von der „Option für die Armen und Nichtbeteiligten“ erfassten Menschen gelten. Diese Option deutet er auch als advokatorischen Einsatz für künftige Generationen, die hier als „potenzielle zukünftige Opfer des Klimawandels“ (298) in den Blick kommen. Im Folgenden setzt sich L. mit der Entkräftung prinzipieller Kritik an der ethischen Qualität von Parteinahmen im Sinne dieser Option sowie mit Schwierigkeiten allgemeiner Art (Universalismus v. Partikularismus, angemessenes Freiheitsverständnis u. a.) und mit Durchsetzungsstrategien eines Klima schonenden Verhaltens auseinander.
Die Folgen des Klimawandels werden zudem als Missachtung elementarer Menschenrechte nicht nur der lebenden, sondern auch künftiger Generationen beurteilt. Den Bestreitern solcher Rechte hält er mit K. Steigleder entgegen, dass zukünftig lebenden Menschen die gleichen Rechte zuzubilligen sind wie uns. Dementsprechend besteht eine Unterlassungspflicht für heutige Handlungen mit langzeitigem Schadenspotenzial. Die in anerkannten UNO-Erklärungen bekräftigte universale Geltung von Menschenrechten ist in einem zeitübergreifenden Sinn zu verstehen. In Bezug auf die Frage nach Rechten der außerhumanen Natur (317–325) votiert L. auf dem Hintergrund neuerer Rechtsentwicklungen für den Schutz von Tieren als fühlenden Wesen um ihrer selbst willen und insgesamt gegen eine anthropozentrische Position.
Einen starken Gerechtigkeitsbezug haben schliesslich auch das (u. a.) aus dem Umweltrecht bekannte Verursacher- und das Vorsorgeprinzip sowie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, deren Bedeutung im Rahmen der Nachhaltigkeitsproblematik relativ ausführlich dargelegt wird (vgl. 325–339). Der gelegentlich geäußerten (etwas zynischen) Auffassung, die Folgen des Klimawandels würden im Sinne eines „Katastrophen-Egalitarismus“ für ausgleichende Gerechtigkeit zwischen Wohlhabenden und Armen sorgen, widerspricht L. mit Hinweis (u. a.) auf die von Expertenseite ermittelte höhere Vulnerabilität Letzterer. Eine gerechte Beurteilung komme nicht umhin, zunächst den entwickelten Industrieländern, dann aber auch den schon besser gestellten Schwellen- und Transformationsländern die Hauptlast der erforderlichen Maßnahmen aufzubürden.
Die bisherigen Gerechtigkeitsüberlegungen betreffen bereits das seit dem sog. Erdgipfel von Rio (1992) auch völkerrechtlich anerkannte Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung (sustainable development), das L. nunmehr in einem eigenen historisch-systematischen Abschnitt einführt (vgl. 343–355). Die drei Hauptdimensionen („wirtschaftlicher Wohlstand, soziale Sicherheit und ökologische Stabilität“) versteht er als „gleichrangige Ziele gesellschaftlicher Entwicklung“ (347); dies ist eher in einem grundsätzlichen Sinn gemeint; die jeweils zu treffenden Entscheidungen werden als Ergebnisse von je neu durchzuführenden Güterabwägungen vorgestellt. Der Kern der politischen Nachhaltigkeitsthematik liegt demnach in der je angemessenen Zuordnung und wechselseitigen Integration dieser drei Komponenten. Diese denkbar komplexe Aufgabenstellung einer Gesamtvernetzung wird mit einer (ursprünglich in der Umweltethik angesiedelten) Begriffsprägung W. Korffs auch als „Retinität“ bezeichnet. Eine konkretere Orientierung bedarf der Kriterien, die L. in Form der bekannten Ressourcenmanagement-, Stoffkreislauf- und Zeitrythmenregeln (erweitert um 3 Leitlinien) einbringt. Die folgende tabellenartig angelegte Übersicht zeigt, dass L. Nachhaltigkeit auf der Prinzipienebene auf gleicher Höhe mit Personalität und Gemeinwohl eingeordnet sieht (vgl. 356). Zum Abschluss dieses weitaus größten Kapitels sieht er die Grundthese vom Ungerechtigkeitscharakter der Klimakrise bestätigt.
Das 4. Kapitel [„Klimaschutz in Solidarität mit den (potenziellen) Opfern“ (361–463)] wendet sich konkreten Handlungsfeldern des ethisch geforderten Klimaschutzes zu. Damit sind wir in der Abfolge des methodischen Dreischritts beim ‚Handeln‘ angelangt. Nach einigen Ausführungen zur globalen Koordination und Integration, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der laufenden Vertragsstaaten-Bemühungen zur Etablierung eines Nachfolge-Abkommens, werden Notwendigkeit und Einsatzeffizienz von Instrumenten zur Minderung (mitigation) erörtert: Energiesparen, erneuerbare Energien, CO2–ärmere Technologien, Nuklearenergie, Schutz der Regenwälder u. nachhaltige Forstwirtschaft, politische Steuerungsmaßnahmen wie Preispolitik u. a.m. bis hin zu Lebensstilfragen jedes Einzelnen (vgl. 382–455)].
In Entsprechung zu einer in der Klimadiskussion geläufigen Einteilung folgen Ausführungen zu einer Reihe von empfehlenswerten Anpassungsmaßnahmen (adaption) (vgl. 455–463). Der stattliche, formal gut gestaltete, weitgehend fehlerfreie und sehr gut lesbare Band schliesst mit einem Literatur- und Abkürzungsverzeichnis sowie mit einem Personen- und Sachregister (467–534).
Diese sehr materialreiche Studie bietet eine imposante Dokumentation. Sie ist eine wahre Fundgrube gerade auch für einschlägige Texte aus dem Bereich der christlichen Kirchen; Vergleichbares gilt für Dokumente der nationalen und internationalen politisch-rechtlichen Ebene. Allerdings wäre an so manchen Stellen auch eine Straffung des Textes angezeigt gewesen. Trotz der großen Belesenheit des Verf. vermisst Rez. doch den einen oder anderen wichtigen Beitrag [z. B. Heike Baranzke: Würde der Kreatur? Die Idee der Würde im Horizont der Bioethik, Würzburg 2002; diese Dissertation wäre gerade für die Interpretation der Kantischen Anthropozentrik hilfreich gewesen; ferner z. B. Jörg Tremmel: Nachhaltigkeit als politische und analytische Kategorie, München 2003]. Bei dieser Stofffülle können im Rahmen einer Besprechung selbstverständlich nur vergleichsweise wenige Punkte angesprochen werden.
In L.s Habilitationschrift wird Hans Jonas Forderung der Ermittlung bestmöglichen empirischen Wissens im Blick auf prognostische Herausforderungen beherzigt. Allerdings kostet die Aufbereitung der immensen empirischen Datenfülle, die er aus anerkannten Quellen zusammengetragen und für seinen Argumentationsgang geordnet hat, ihren Preis. Insoweit Rez. die schier unabsehbare empirische Problematik kennt, entsprechen die klimawissenschaftlichen und empirienahen Abschnitte des 2. bzw. 4. Kapitels dem – gewiss noch mit manchen Schwächen behafteten – Wissens- und Prognose- (bzw. Szenarien-)Stand des weit überwiegenden Teils einer hochkarätigen ForscherInnengemeinschaft aus aller Welt. Die Tendenz zu einer weiteren Differenzierung der planetarischen Problemlagen scheint sich zwar in jüngster Zeit zu verstärken (vgl. den von J. Rockström und 28 bekannten WissenschaftlerInnen, darunter H.J. Schellnhuber und P. Crutzen, veröffentlichten Artikel bzw. Aufruf „A safe operating space for humanity“ in: NATURE; vol. 461/24. Sept. 2009, 472–475); an der zentralen Rolle der für den Klimawandel verantwortlich gemachten anthropogenen Einfl üsse wird indes auch in diesem, neun planetarische „Problemsysteme“ unterscheidenden Ansatz nicht gezweifelt.
Die Grundthese vom Ungerechtigkeitscharakter des Klimawandels (vgl. 47) ist am empirischen Befund zu überprüfen. Und dies ist L. eindrucksvoll gelungen, insofern er den anthropogenen Anteil herauszuarbeiten und zugleich aufzuzeigen vermochte, dass zwischen Verursachern und Betroffenen nur eine (relativ kleine) partielle Kongruenz besteht, dass also (möglicherweise unabsehbar) viele Betroffene unter dem Verhalten und Handeln anderer zu leiden haben (werden). Aber mit diesem hier etwas vereinfacht beschriebenen Zusammenhang ist gerade in ethischem Kontext sehr vorsichtig umzugehen! L. tut gut daran, Ungerechtigkeit und Schuld auseinander zu halten. Insofern für das Zustandekommen von Schuld auch eine angemessene Erkenntnis bzw. Wissensbasis gefordert ist, sind zudem heutige Akteure anders zu beurteilen als frühere. Hinzu kommt die Kollektivproblematik. Wir haben es mit einem Problemkomplex zu tun, der nicht durch organisierte Zusammenarbeit, sondern aus der an sich unerwünschten Kumulation der Folgen ungezählter nicht koordinierter Einzelhandlungen entstanden ist. Das Problem liegt also in hohem Maß bei ungewollten, aber leider realen Nebenfolgen der Handlungen vieler Einzelsubjekte Die für eine Verantwortungszurechnung erforderliche Kausalbeziehung kommt hier erst auf der Ebene des aggregierten Handelns zustande. Nach heutigem Wissensstand ist ein neues weltweites Gerechtigkeitsproblem – die Rede ist auch von „CO2-Gerechtigkeit“ – entstanden. In diesem Punkt ist L. zweifellos zuzustimmen.
Die intra- und intergenerationelle Gerechtigkeitsthematik ist selbst ein Kernelement der Nachhaltigen Entwicklung (sustainable development). Für beide Dimensionen ist es – freilich in unterschiedlicher Weise – entscheidend, auf eine kohlendioxidärmere („postkarbone“ wäre wohl eine unrealistische Vorstellung) Zivilisationsform hinzuwirken. (Kohlendioxid versteht sich hier selbstverständlich als „pars pro toto“ im Sinne diverser Problemstoffe, die bisweilen unter dem Stichwort ‚Äquivalente‘ erscheinen).