Marianne Heimbach-Steins/Gerhard Kruip/Axel Bernd Kunze (Hg.): Bildung, Politik und Menschenrecht. Ein ethischer Diskurs. Bielefeld: W. Bertelsmann 2009, 208 S., ISBN 978–3–7639–3546–8
Die Frage nach der Bildung, insbesondere unter dem Focus der Bildungsbeteiligung und der sozialethischen Dimension eines Rechts auf Bildung ist derzeit hoch aktuell. Bildung wird zunehmend als gesellschaftlich relevanter Faktor und Aufgabe verstanden, aus der sich normativ-ethische Ableitungen ergeben. Neu ist jedoch, das Thema Bildung in einen Zusammenhang von Menschenrechten zu stellen. „Das Menschenrecht auf Bildung“ – so lautete ein deutsches bildungsethisches Forschungsprojekt, das 2006 startete. Der hier vorliegende Band dokumentiert die Beiträge und Ergebnisse der Abschlusstagung des Projektes, die im November 2008 in Mainz stattfand. Das gesamte Projekt und explizit die Abschlusstagung nehmen eine Verortung der sozialethischen und pädagogisch-ethischen Diskussionen um das Menschenrecht auf Bildung und die Beteiligungsgerechtigkeit im Kontext der aktuellen bildungspolitischen Debatte vor.
Es geht dabei um pädagogisch-ethische Verhältnisbestimmungen in der Bildungsforschung, um normative Gehalte der Bildung, um Bildungsgerechtigkeit und um das Bildungswesen in Deutschland. Zu diesen Themenfeldern haben die Herausgeber 16 Autorinnen und Autoren gewonnen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven dem Grundthema Bildung als Menschenrecht und Beteiligungsgerechtigkeit nähern. Wissenschaftler aus der Pädagogik, Theologie und Soziologie, Bildungspolitiker und kirchliche Repräsentanten sowie Praktiker aus der Schule haben in der Zusammenstellung im vorliegenden Band ein beeindruckendes und innovatives interdisziplinäres Werk entstehen lassen, das zum ersten Mal Sozialethik, Menschenrechte, Bildung und politische Bildungs- und Schulreformen in ein spannendes Verhältnis setzt.
Das Bildungsverständnis wird von allen Autoren wohltuend von seiner derzeitigen ökonomischen und funktionalen Verkettung befreit und in einem ganzheitlichen Sinne an das Menschsein und seine Entwicklung sowie Orientierungsbedürftigkeit gebunden. „Erst Bildung verhilft zu einem reflexiven sowie differenzierten Selbst-, Fremd- und Weltentwurf, der auch die Möglichkeit einschließt, ein Bewusstsein der eigenen Person und ihrer Würde zu entwickeln“ (48). Kritisch aber wird in Erinnerung gerufen, dass Bildung „grundsätzlich nicht Defizite kompensieren kann, die in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen entstanden sind“ (53).
Aus der Relation von Beteiligung als Ermöglichung von Bildung (59) und andersherum Bildung als Voraussetzung für Beteiligung (60) sowie Beteiligung im Bildungsvollzug (62) wird das Recht auf Bildung, das Recht durch Bildung und das Recht in der Bildung abgeleitet. Grundlage für die Bestimmung von Recht und Bildung ist der Aufweis der Notwendigkeit von Bildung, die nicht aus Funktionen abgeleitet werden kann, sondern sich an der Würde des Menschen orientiert (71). Somit stehen Menschenrecht und Bildung in ihrer jeweiligen Bezogenheit auf den Menschen in einem engen Zusammenhang (79).
Die sozialethischen Zugangswege zur Bildungsfrage unter dem Aspekt Menschenrecht und Gerechtigkeit werden unter kritischer Sichtung der gegenwärtigen Reformdebatten vorgenommen (87). Dabei wird der Maßstab der sozialen Gerechtigkeit und Beteiligungsgerechtigkeit konkret auf Defizite und Chancen der Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie auf die Problematik des Übergangs von Hauptschulabsolventinnen und –absolventen in beruflichen Bildungsgängen diskutiert. Konsequent wird für einen pragmatischen Bildungsbegriff optiert, „der sich an den tatsächlichen individuellen Verwirklichungschancen orientiert, ohne dabei aus dem Blick zu verlieren, dass Bildung als Freiheitsvollzug niemals vollständig in Ausbildung aufgehen kann und darf“ (109).
Dieser „pragmatische“ Bildungsansatz kommt dann in konkreten bildungspolitischen Fragestellungen z. B. zur Vorschulerziehung, Ganztagsschule und Hochbegabtenförderung zur Diskussion.
Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und das Menschenrecht auf Bildung, d. h. dass „jedem Menschen Bildungschancen als Medium der Entfaltung seiner/ihrer Persönlichkeit als Voraussetzung zur Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen“ eröffnet und „dass deshalb der Zugang zu und die Teilnahme an Bildungsangeboten und der Erwerb von Bildungsabschlüssen“ ermöglicht werden muss (173), führt zur sozialethischen Bildungsverantwortung von Staat und Kirche. Dabei erwachsen gerade der Kirche als Bildungsträger und bildungspolitischem Akteur Aufgaben zu, die „als Teil des Verkündigungsauftrags wie des diakonischen Auftrags von Kirche zu reflektieren“ sind (180).
Insgesamt ein aus sozialethischer Sicht interessantes und anregendes Buch, das in den abschließenden Appell mündet: „die Debatte bleibt eröffnet“ (196). Die Dokumentation will hier erste Schritte setzen, die es weiterzugehen lohnt.
Ralph Bergold, Bad Honnef