Christoph Hübenthal: Grundlegung der christlichen Sozialethik. Versuch eines freiheitsanalytisch- handlungsreflexiven Ansatzes (Forum Sozialethik, Bd. 3), Münster: Aschendorff 2006, 402 S., ISBN 3-402-00572-7.
Christoph Hübenthals „Grundlegung“ sieht das Hauptproblem der christlichen Sozialethik auf der ethischen Begründungsebene: Reale Anwendungsprobleme ließen sich durch eine Aufarbeitung der Begründungsprobleme lösen, weil „es die Moral ist, die umgesetzt werden soll, und nicht irgendetwas anderes“ (366).
Das Buch bewegt sich durchgängig auf einem hohen Abstraktionsniveau. Hübenthals Gedankengang, der sich als „freiheitsanalytisch-handlungsreflexiver Ansatz“ versteht, baut dabei folgende Argumentationskette auf: 1. Die theologische Dimension der christlichen Sozialethik lasse sich nicht durch Überlegungen der theoretischen Vernunft aufarbeiten, gangbare Wege verliefen allein in den Bahnen der praktischen Vernunft, also der Ethik. 2. Die Zielperspektive von Religion und Moral sieht Hübenthal in der Freiheit: Gottes Liebe bestehe in der „Anerkennung anderer Freiheit“ (183; vgl. 204). Hübenthals „freiheitsanalytische“ These besagt, dass ethische „Autonomie […] als ursprüngliches Freiheitsgeschehen begriffen werden“ (165) muss, als „Idee einer moralischen Welt, in welcher die […] Anerkennung aller Vernunftwesen praktiziert wird“ (167). 3. Da „Handlungen nur dann als moralisch […] gelten können, wenn sie andere Freiheit anerkennen“ (209), kommt nach dem „handlungsreflexiven“ Ansatz des Ethikers Alan Gewirth „allen handlungsfähigen Wesen ein moralisches Recht auf […] die Förderung ihrer Handlungsfähigkeit zu“ (222). 4. Die Aufgabe der christlichen Sozialethik besteht darin, an der Umsetzung der „sozialen Gerechtigkeit“ zu arbeiten, so dass „der größtmögliche Grad an Handlungsfähigkeit […] durch förderungsstaatliche Institutionen erreicht werden“ (351) könne.
Zur beeindruckenden synthetischen Leistung Hübenthals möchte ich einen theologischen und einen ethischen Kritikpunkt vorbringen:
1. Hübenthal unterschätzt die theologische bzw. religionsphilosophische Relevanz der theoretischen Vernunft. Die Entwicklung ist nicht bei Kant stehen geblieben, sondern hat eine Vielzahl von theoretischen Argumentationsversuchen hervorgebracht, die von Hübenthal nicht berücksichtigt werden: so etwa zum „ontologischen Gottesbeweis“ den Aufsatz von Norman Malcolm (1960), zur Religionsphilosophie die Arbeiten von Richard Swinburne und zum Problem der absoluten Notwendigkeit Gottes die Vorschläge der Prozesstheologie.
2. Ethischer Kritikpunkt: Hübenthal unterschätzt m. E. den „Graben“ zwischen der reinen ethischen Begründung und der realen Anwendungsebene. Man kann Hübenthals Arbeit durchaus bescheinigen, dass sie „etwas von der Tiefe sehen […], [lässt], in der die Grundlagen dieser Disziplin zu suchen sind“ (6). Das Problem: Die Anwendungen dieser Begründungstiefen oder -höhen finden aber zwangsläufig auf der flachen Erde statt. Den „nicht ganz unbescheidene[n] Anspruch […], im Prinzip alle gesellschaftlichen Vorgänge normieren zu können“ (350), kann man in Büchern theoretisch einfordern, erwarten kann man sie in der Realität jedoch nicht. Dies hängt vor allem mit den pluralisierenden Ausdifferenzierungen der modernen Gesellschaft zusammen.
Auch wenn daher die reale Durchschlagskraft der Moraltheorie Hübenthals nicht so weit reicht, wie er selber offenbar meint, so habe ich doch auf der abstrakten Ebene ethischer Begründung vieles aus Hübenthals Buch gelernt – und das ist nicht das Schlechteste, was man von einem Buch erwarten kann.
Michael Schramm